Interessenvertretung
Anwaltschaft als Berater bei Überbrückungshilfe
Nach beharrlichem Engagement des DAV und der BRAK kam nun das positive Signal aus dem Bundeswirtschaftsministerium: Das BMWi beabsichtigt, neben Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Antragsteller für Unternehmen zuzulassen. Das BMWi arbeitet an der technischen Umsetzung. In Kürze sollen auch Anwältinnen und Anwälte die Überbrückungshilfe für ihre Mandanten über die bundesweite Online-Plattform des BMWi beantragen können. Die Anträge auf Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen können bis zum 31. August 2020 gestellt werden. Wir erwarten eine kurzfristige Lösung, so dass Sie im Rahmen Ihrer Mandatsbearbeitung selbst die Überbrückungshilfe für Ihre Mandanten werden beantragen können. Zu Informationen zur Überbrückungshilfe: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Anwaltspraxis
Der rechtsschutzversicherte Mandant – ein Haftungsrisiko?
Rechtsschutzversicherer gehen vermehrt dazu über, sich nach verlorenem Prozess nicht an die Deckungszusage zu halten und die Kanzlei ihrer Versicherungsnehmer wegen aussichtsloser Prozessführung oder der angeblichen Verursachung vermeidbarer Verfahrenskosten in Regress zu nehmen. Wie Anwältinnen und Anwälte dies verhindern können? Das Anwaltsblatt gibt Tipps.
Interessenvertretung
DAV für Fristenharmonisierung im strafrechtlichen Revisionsverfahren
Der DAV erneuert seine bereits in der Vergangenheit erhobene Forderung, durch Anpassung der unterschiedlichen Fristen für Revisionsbegründung und Urteilsabsetzung auch in umfangreichen Strafsachen eine effektive Verteidigung im Revisionsverfahren zu ermöglichen. Als Extrembeispiel für die gravierende Diskrepanz dient das sog. NSU-Verfahren: Während das Gericht mehr als ein Jahr und neun Monate Zeit hatte, ein gut 3.000 Seiten langes Urteil niederzuschreiben, blieb den Verfahrensbeteiligten lediglich ein Monat, um dieses Urteil und das ca. 11.300 Seiten umfassende Hauptverhandlungsprotokoll zu lesen und die Revision zu begründen.
Information
DAV sieht Unabhängigkeit der türkischen Rechtsanwaltskammern in Gefahr
Letzte Woche trat die umstrittene Anwaltskammerreform in der Türkei in Kraft, trotz massiver Proteste der Anwaltschaft. Die Änderungen wirken sich vor allem zu Lasten der großen, progressiven Kammern in Istanbul, Ankara und Izmir aus. In Provinzen mit mehr als 5.000 Kammermitgliedern können zukünftig weitere Kammern gegründet werden, die möglicherweise der Regierung näherstehen. Auch werden die großen Kammern im Dachverband der türkischen Rechtsanwaltskammern (UTBA) in Zukunft mit erheblich weniger Repräsentanten vertreten sein. Die Folge: Eine mögliche Spaltung der Anwaltschaft und gegebenenfalls Nachteile für Mitglieder der kritischen Kammern vor Behörden und Gerichten. So soll letztlich auch die Anwaltschaft in der Türkei auf Regierungskurs gebracht werden, befürchtet DAV Präsidentin Kindermann in einer DAV-Pressemitteilung.
Anwaltspraxis
Bundessozialgericht: Keine Aufrechnung des Kostenerstattungsanspruchs
Eine erfreuliche Entscheidung für alle im Sozialrecht tätigen Anwältinnen und Anwälte: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Aufrechnung des Kostenerstattungsanspruchs gemäß § 63 SGB X mit Erstattungsforderungen gegenüber dem Leistungsempfänger nicht zulässig ist. Nach einem gewonnenen Widerspruchsverfahren erhalten Anwältinnen und Anwälte daher auf jeden Fall ihre Vergütung vom Staat. Nachdem die Urteilsgründe vorliegen, erläutert das Anwaltsblatt, warum die Entscheidung für Sozialrechtler so wichtig ist.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vizepräsident und ERV-Ausschussvorsitzender Martin Schafhausen widmet sich im Editorial der NJW dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach: Die Rechtsprechung mache der Anwaltschaft vor allem beim Umfang der Nutzungspflicht zu schaffen.
FAZ Einspruch setzt sich ausführlich mit einer Initiativstellungnahme des Ausschusses Strafrecht auseinander. Dieser schlägt eine Fristenharmonisierung im Revisionsverfahren und die Einführung einer Protokollabsetzungsfrist vor.
Beate Heilmann aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der ARGE Mietrecht und Immobilien erläutert für die dpa (u. a. übernommen von der Kölnischen Rundschau), worauf man beim Abschluss von Zeitmietverträgen achten muss.
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