DAV-Depesche Nr. 30/22

Anwaltspraxis

beA – Vorsicht beim Kartentausch!

BNotK und BRAK haben damit begonnen, alle beA-Karten zu tauschen. Die ersten Kolleg:innen haben ihre neuen Karten bereits erhalten. In Zukunft wird eine Fernsignatur genutzt, das Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur (qeS) ist nicht mehr auf der beA-Karte gespeichert. Anfang September endet die Wirksamkeit der ersten beA-Zertifikate, vorher muss der Kartentausch aber durchgeführt worden sein, sonst ist die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs nicht möglich. Doch Achtung: Aufgrund einiger technischer Umstellungen führt der Austausch der beA-Karten dazu, dass bei Nutzung einer Anwaltssoftware elektronische Dokumente (zumindest vorübergehend) nicht mehr qualifiziert elektronisch signiert werden können. Betroffene Anwält:innen müssen ihre Arbeitsweise zunächst umorganisieren: Für die gerichtliche Kommunikation ist etwa die Nutzung des Webclients oder ein Versand aus dem eigenen anwaltlichen Postfach (§ 130a Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative ZPO) möglich. Die elektronische Kommunikation mit Behörden über die anwaltliche Fachsoftware ist dann vorübergehend ebenfalls nicht mehr möglich, da solche elektronische Dokumente qualifiziert elektronisch signiert werden müssen, wenn sie die Schriftform voraussetzen (§ 36a Abs. 2 SGB I, § 3a Abs. 2 VwVfG).

Der DAV hat die BRAK für die ausgebliebene Information aller Anwält:innen darüber kritisiert und eine schnelle Lösung des Problems erbeten.

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Gegenseitige Unterstützung in Form einer kollegialen Beratung - Die Intervisionsplattform des DAV

Seit ihrem Start im März dieses Jahres tauschen sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in regelmäßigen Abständen kollegial und vertraulich auf der Intervisionsplattform des DAV über unterschiedliche Herausforderungen des Berufsalltags aus. Worum es bei der Intervision geht, wie eine Sitzung abläuft und welchen Nutzen eine kollegiale Beratung auf Augenhöhe haben kann, erklärt DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge hier. Das kostenlose Angebot des DAV an die Mitglieder der Anwaltsvereine ist über den geschützten Mitgliederbereich auf der DAV-Website erreichbar. Dort stellt der DAV auch einen Leitfaden für die Intervision sowie Checklisten für die Sitzungen und weiterführende Litera­tur­hinweise zur Verfügung. Schauen Sie gerne vorbei!

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„Mit Recht nachhaltig“ – Anwaltstag 2023 in Wiesbaden

Der nächste Deutsche Anwaltstag wird unter dem Motto „Mit Recht nachhaltig“ stehen. Vom Mietrecht bis zu Menschenrechten: Nachhaltigkeit ist Teil des anwaltlichen Berufsalltags. Nachhaltigkeit ist mehr als Umwelt- und Klimaschutz. Es geht um einen bewussten und zukunftssichernden Umgang mit Ressourcen – und um Generationengerechtigkeit. Der DAV setzt sich zum Ziel und lädt seine Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften dazu ein, sich bei der Planung den vielfältigen Facetten der Nachhaltigkeit zu widmen. Der Anwaltstag 2023 findet vom 14. bis 16. Juni in Wiesbaden statt. Siehe auch Pressemitteilung Nr. 23/22.

Anwaltspraxis

Kurz und knapp: FAQ zur Zulassungspflicht und Kanzlei-beA

Nächste Woche ist es so weit: Die große BRAO-Reform tritt in Kraft. Das bedeutet für viele Kanzleien: Anträge stellen – denn die Berufsausübungsgesellschaft wird zulassungspflichtig. Wie das Prozedere abläuft und wer ein Kanzlei-beA bekommt, lesen Sie im Anwaltsblatt-FAQ zur Zulassung. Weitere Infos zur großen BRAO-Reform finden sie auch in der Doppelausgabe des Anwaltsblatts. Ab jetzt auch in der Anwaltsblatt-App!

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Kind und Karriere – wie funktioniert das?

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nach wie vor ein großes Thema auch in der Kanzleiwelt. Nicht nur Eltern und Chef:innen haben hierzu ihre jeweils eigenen Vorstellungen, auch kinderlose Kolleg:innen spielen eine entscheidende Rolle, wenn es um eine alle zufriedenstellende Balance geht. Nach dem großen Erfolg der vor zehn Jahren erschienenen Broschüre „Anwältin und Mutter – Klar geht das!“ der AG Anwältinnen möchte diese das Thema erneut beleuchten und ruft daher alle Kolleg:innen mit und ohne Kinder zur Teilnahme an einer Umfrage auf. Als Anreiz wird unter den Teilnehmer:innen ein iPad pro sowie Tickets für die Teilnahme an der Herbsttagung der AG Anwältinnen vom 7.-9. Dezember 2022 in München verlost. Die Links zu den Teilnahmebedingungen und der Umfrage finden Sie hier.

Anwaltsberuf

Impfnachweis vergessen: Gericht muss länger als 15 Minuten warten

Ein Gericht muss auch einmal warten können, vor allem, wenn eine Verspätung angekündigt gewesen ist. Der Mandant war zum Hauptverhandlungstermin in einer Ordnungswidrigkeitensache nicht pünktlich erschienen, weil er seinen Impfnachweis zu Hause vergessen hatte. Das Gericht wollte nicht länger als 15 Minuten mit einer Entscheidung warten. Da hat das Kammergericht nicht mitgespielt. Mehr dazu im Anwaltsblatt.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 277 Pressemeldungen auf – hier eine kleine Auswahl:

Der ZPO-Blog berichtet über das geplante „Reallabor“ in Bayern und Niedersachsen zur Entwicklung einer Strukturierungssoftware für den Parteivortrag in Gerichtsverfahren. Der Artikel zitiert die Kritik von DAV-Präsidentin Edith Kindermann an dem zugrundeliegenden Konzept: Die Strukturierung des Parteivortrags sei „ureigenste anwaltliche Aufgabe“. Strukturierte Parteivorträge seien gut, „aber nicht ein strukturierter Parteivortrag im Sinne einer digital vorgegebenen Struktur.“

Kai Henning, Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung, betont in der Bayerischen Staatszeitung, dass eine Privatinsolvenz kein Scheitern, sondern Problemlöser sei: „Wenn man es ganz rational betrachtet, gibt es eigentlich keine Nachteile des Privatinsolvenzverfahrens. Wirtschaftlich betrachtet kann ich mich gegen sehr kleine Münze von den Schulden befreien.“

Netzpolitik berichtet über den neuen Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz und verweist auf die kritische Stellungnahme des DAV zum Referentenentwurf. Beim Anwendungsbereich sei etwa unklar, ob auch Mängel in Lieferketten oder bei Sozialversicherungen erfasst sind. 

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