DAV-Depesche Nr. 30/24

Rechtspolitik

Der Anfang ist gemacht: Die Stärkung der Resilienz des Bundeverfassungsgerichts kommt

Nach langwierigen Gesprächen haben sich Vertreter:innen der Regierungsparteien sowie der Union auf Regelungen verständigt, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) besser grundgesetzlich absichern und seine Unabhängigkeit stärken sollen. Damit wird eine langjährige Forderung des DAV umgesetzt – wenn auch nur teilweise: Der DAV sieht Bedarf für eine stärkere Einbindung des Bundesrates. Mehr zum Thema lesen Sie in der DAV-Pressemitteilung 34/2024. Siehe auch unten Presseschau.

Information

#ComingOutToYou – der DAV beim Stadtfest

In diesem Jahr hatte der DAV zum ersten Mal einen Infostand beim Lesbisch-schwulen Stadtfest (Motzstraßenfest) in Berlin. Am Wochenende vor dem CSD treffen sich hier traditionell Verbände, Parteien, Sportvereine und Kulturschaffende aus und mit der queeren Community. Ob Rechtssuchende, Kolleg:innen oder Laufpublikum: Es haben sich viele spannende Gespräche ergeben. Wie finde ich passende, bezahlbare und vor allem queer-freundliche Rechtsberatung? Wie können sich queere Anwält:innen untereinander vernetzen? Wo könnten Schnittstellen für Kooperationen liegen? Wer kein konkretes Anliegen hatte, konnte bei der Fotoaktion zu 75 Jahre GG mitmachen oder sich am Geschicklichkeits-Quiz „Queer Pong“ versuchen.

Eingeleitet wurde die Stadtfest-Premiere vom DAV bereits am Freitagabend mit einem feierlichen und informativen Empfang in einer Schöneberger Galerie.

Anwaltspraxis

Neue Podcastfolge: Anwält:innen gesucht – Recruiting und Nachwuchswerbung

Die Zulassungszahlen zur Anwaltschaft sind seit Jahren rückläufig. Aber nicht nur das: Auch die Zahl der Absolvent:innen geht bereits seit längerer Zeit zurück. Das Nachwuchsproblem betrifft aber nicht nur die Berufsträger:innen. Auch bei Mitarbeiter:innen tun sich bereits heute große Engpässe auf. Was können Kanzleien also in Sachen Recruiting und Nachwuchswerbung tun? Und was muss sich bei der Ausbildung verbessern, um die Berufe ReNo und ReFa wieder attraktiver zu machen? Diese Fragen haben wir mit Ronja Tietje (Achim) und Dr. Rainer Eckert (Hannover) in der aktuellen Folge von zuRechtgehört – Der DAV-Podcast besprochen.

Information

Auch wenn’s lange dauert, der Notar muss ermitteln

Notar:innen dürfen Amtstätigkeiten nur ausnahmsweise verweigern. Auch eine zeitaufwendige Erstellung eines Nachlassverzeichnisses zählt zu ihren Amtspflichten. Der BGH setzte den Notar:innen in einer aktuellen Entscheidung klare Grenzen. Einzelheiten zum Urteil lesen Sie im Anwaltsblatt.

Europa

Bericht zur Rechtsstaatlichkeit in der EU 2024

Die EU-Kommission hat gestern den fünften Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Mitgliedsländern veröffentlicht und attestiert Deutschland ein insgesamt „weiterhin effizient funktionierendes Justizsystem“. Die EU-Kommission greift in ihrem Länderbericht zu Deutschland zahlreiche Themen auf, die vom DAV aktiv eingefordert werden. Dies betrifft u. a. die Initiative zur Resilienz der Verfassungsgerichtsbarkeit, die Diskussion um die digitale Dokumentation der Hauptverhandlung in Strafsachen sowie zu kurze Konsultierungsfristen bei der Bundesgesetzgebung. Näheres über den Beitrag des DAV zum Rechtsstaatsbericht können Sie der Stellungnahme 2/2024 (auf Englisch) entnehmen.

Anwaltsberuf

Digitalisierung im europäischen Rechtswesen nimmt Fahrt auf

Europäische Perspektiven zur Digitalisierung: Auf dem Deutschen Anwaltstag diskutierten Vertreterinnen und Vertreter europäischer Anwaltsvereine Fortschritte und Herausforderungen. Von digitalen Zivilprozessen bis hin zu KI – ein Blick über den Tellerrand von Dr. Stephan Grigolli im Anwaltsblatt.

Information

Gastkommentar: Holt die Soziologen zurück in die Gerichtssäle

Die Psychologie prägt die Justiz, Kriminalität wird individualisiert. Das birgt eine Gefahr: Wir entledigen uns der Verantwortung der Gesellschaft bei der Konfliktlösung. Ein Gastkommentar von Christian Unger im Anwaltsblatt.

Information

Selbst slammen – Jura-Slam beim djt

Im Rahmen des 74. Deutschen Juristentages in Stuttgart wird es einen DAV Jura-Slam Vorentscheid geben! Studierende, Referendar:innen und junge Rechtsanwält:innen können direkt auf die Bühne und ihr Jura-Thema als Slam zum Besten geben. Wollen Sie selbst ins Rampenlicht? Oder kennen Sie ein Nachwuchstalent, das sich schon immer mal prominent zu juristischen Gegebenheiten äußern wollte? Dann nichts wie los! Tragen Sie es weiter und machen Sie Werbung – oder melden Sie sich selbst unter stuttgart@djt.de dafür an. Der Vorentscheid startet direkt vor der legendären Law & Order Party am 26. September 2024 ab 20 Uhr. Wie sagte schon Albert Einstein: „Wer nie einen Fehler beging, hat nie etwas Neues ausprobiert.“ Nur Mut!

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 630 Medienberichten auf – einen Schwerpunkt bildete die Berichterstattung zur Einigung in Sachen Resilienz des BVerfG (s. auch Beitrag oben):

Unter anderem der Stern (via RND/AFP) griff die Neuigkeit auf: DAV-Vizepräsident Dr. Ulrich Karpenstein begrüßte die Einigung als notwendig. Denn Gewaltenteilung und Verfassungsgerichtsbarkeit seien „unter dem Grundgesetz keineswegs besser abgesichert als etwa in Polen, Ungarn und vielen weiteren Staaten, in denen sich nationalpopulistische Regierungsmehrheiten handstreichartig die Justiz unterwerfen konnten.“

Im Hörfunk-Interview mit dem MDR erläutert Karpenstein noch mehr zu den Hintergründen – und dem, was zur wirklichen Absicherung noch fehlt: nämlich den Bundesrat noch stärker einzubinden.

Diesen Verbesserungsvorschlag lobt auch der SZ-Kommentar (Print/Abo): Der Deutsche Anwaltverein, der in der Reformdiskussion eine segensreiche Rolle gespielt hat, plädiert dafür, dass grundlegende Änderungen der Wahl- und Verfahrensregeln zumindest an die Zustimmung des Bundesrats geknüpft werden sollten. Das wäre ein kluges föderales Korrektiv, das helfen könnte, das Schlimmste zu verhindern.

Am Vorabend gekifft? Dr. Kathrin Schulze Zumkley aus dem Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht erläutert für die dpa (hier aufgegriffen von der Mittelbayerischen), dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten bei Verdacht auf anhaltenden Rausch nicht zu Drogentests zwingen können – wohl aber ohne Bezahlung nach Hause schicken.

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