Anwaltspraxis
Keine Pauschalierung bei Zeithonoraren – BGH stärkt das vereinbarte Vergütungsmodell
Ein Bauvorhaben, viele Mandate – und ein Zeithonorar, das dem OLG zu hoch erschien. Der BGH bremste das OLG: Pauschale Kürzungen gehen nicht. Wird eine Honorarrechnung gekürzt, darf das vereinbarte Bezahlmodell nicht einfach in ein Pauschalhonorar umgewandelt werden. Fest steht jetzt aber auch: Die tatsächliche Vermutung, dass ein vereinbartes Honorar unangemessen hoch ist, wenn es die gesetzlichen Gebühren um mehr als das Fünffache übersteigt, gilt auch für zivilrechtliche Streitigkeiten. Die Einzelheiten zu den Leitlinien des BGH zur Honorarvergütung erfahren Sie im Anwaltsblatt.
Anwaltsberuf
Wenn die KI schneller liest als der Mensch
Künstliche Intelligenz kann im Arbeitsalltag viel Zeit sparen. Das wirft auch berufsrechtliche und ethische Fragen auf: Ist es legitim, acht Stunden Arbeitsaufwand abzurechnen, wenn mithilfe der KI nur zwei Stunden benötigt wurden? Die KI im Kanzleialltag bringt neue Verantwortung mit sich, die Anwält:innen übernehmen müssen, so Seda Dinc in der Ethikkolumne des Anwaltsblatts.
Veranstaltung
Regenbogenflaggen wehen auch mit Gegenwind!
Der DAV war in dieser Pride-Saison umtriebig. Auch wenn das vielleicht nicht allen „schmeckt“, war (und ist) es uns wichtig, genau diese vielfaltsbejahende Position zu beziehen und sichtbar, laut und solidarisch zu sein – eben Flagge zu zeigen: angefangen mit einer Veranstaltung zu queerer Anwaltschaft beim Anwaltstag und einem DAV-Stand bei der LGBTQ+ Karrieremesse Sticks & Stones, über die Teilnahme unseres Vielfaltsbeauftragten Niko Härting bei „Prisme“, einer internationalen Konferenz der queeren Anwaltschaft in Kanada, bis hin zum Pride-Empfang des DAV und der Teilnahme am Berliner CSD in der vergangenen Woche. Alle Veranstaltungsberichte lesen Sie (in Kürze) im Anwaltsblatt (Print oder online).
Rechtspolitik
DAV wendet sich gegen die vorgesehenen Einschränkungen des Vergaberechtsschutzes
Der DAV hat in seiner Stellungnahme Nr. 41/25 den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz kommentiert. Die angestrebte Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung des Vergaberechts wird begrüßt. Deutlich kritisiert jedoch wird die geplante Einschränkung des Rechtsschutzes durch den Wegfall der aufschiebenden Wirkung in der Beschwerdeinstanz. Dies verletze verfassungs- und europarechtliche Grundsätze, schwäche den Bieterschutz und schaffe Rechtsunsicherheit.
Information
KI-Haftung: Studie empfiehlt EU-Regelung
Eine im Juli 2025 veröffentlichte Studie empfiehlt die Schaffung neuer harmonisierter Haftungsregeln für KI-Systeme, um Rechtszersplitterung zu vermeiden und Rechtssicherheit für KI-Produzenten und Betreiber sowie für Geschädigte zu gewährleisten. Der beste Ansatz sei eine verschuldensunabhängige Haftung für Hochrisiko-KI-Systeme, wohl im Wege einer Verordnung. Dies entspricht auch der Empfehlung des DAV, die er bereits in der Stellungnahme Nr. 40/20 zum 2020 vorgelegten Weißbuch der EU-Kommission abgegeben hat. In Auftrag gegeben wurde die Studie durch den Rechtsausschuss des EU-Parlaments, nachdem die EU-Kommission im Februar angekündigt hatte, den Vorschlag einer Richtlinie zur KI-Haftung (vgl. dazu die DAV-Stellungnahme Nr. 11/22 und Nr. 71/22) zurückzuziehen.
Information
Ihre Meinung ist gefragt! Wir suchen einen Namen
Gemeinsam mit der BNotK, BRAK, dem Rechtswirtfachforum sowie dem Renobund möchte der DAV einen besonderen Tag für alle Rechtsanwalts- und/oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ins Leben rufen. Dieser Tag soll jährlich gefeiert werden, um die wertvolle Arbeit und das Engagement aller Fachangestellten zu würdigen. Wir suchen nach einem eingängigen, kreativen und passenden Namen, der alle Berufsgruppen widerspiegelt, den Beruf sichtbar und den Tag zu etwas ganz Besonderem macht. Bitte senden Sie Ihre Namens-Idee für den "Tag der ReFa/ReNo/NoFa" — ob humorvoll, ernsthaft oder originell — bis zum 12. August 2025 per E-Mail an unsertag@rechtswirtforum.de. Wir freuen uns auf Ihren kreativen Input und danken herzlich für Ihre Unterstützung!
Information
Umsetzung des E-Evidence-Pakets
Mit Stellungnahme Nr. 42/25 äußert sich der DAV zum aktualisierten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des E-Evidence-Pakets der EU. Der DAV begrüßt, dass in dem Entwurf einige rechtsstaatliche Grundlagen wie etwa Rechtsmittel, die Ausstellung oder Validierung durch eine Justizbehörde und der Schutz von Berufsgeheimnisträgern Berücksichtigung finden. Insbesondere beim Berufsgeheimnisträgerschutz besteht allerdings noch Schärfungsbedarf. Bedenklich ist die im aktualisierten Entwurf vorgesehene Rechtsmittelverkürzung bei Ablehnungsgründen sowie, dass teilweise gegen Herausgabeanordnungen nur noch nachträglicher Rechtsschutz gewährt werden soll.
Information
DE-Risking von den USA
Donald Trump treibt die EU vor sich her. Ursula von der Leyen hat wenig Zeit für Bürokratieabbau und Wettbewerbsfähigkeit. Ihre Aufgabe besteht darin, Trump davon zu überzeugen, dass sie und die EU ernstzunehmende Partner darstellen. Hendrik Kafsack, EU-Korrespondent der FAZ, ordnet im Bericht aus Brüssel das Geschehen für das Anwaltsblatt ein und betont, dass das De-Risking von den USA begonnen hat.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 163 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Beck-aktuell berichtet über die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum Einsatz von KI in Kanzleien. Laut DAV kann KI – wird sie richtig eingesetzt – Routineaufgaben in Kanzleien abwickeln und die rechtliche Analyse und Formulierung von Texten unterstützen. Die abschließende Bewertung, kreative Argumentation und Verantwortung verbleibe indes bei den Anwältinnen und Anwälten. Auch seien gesetzliche Vorgaben zu beachten – vor allem berufsrechtliche und der Datenschutz. Das, so das Fazit des DAV, sei aber zu bewältigen.
Fast eine halbe Milliarde Euro will die Bundesregierung den Ländern zur Stärkung der Justiz zur Verfügung stellen – vor allem für neue Stellen und Digitalisierung. Vor allem Letzteres begrüßt der DAV: „Es besteht dringender Bedarf, unsere Gerichtsbarkeit auf die Höhe der Zeit zu bringen“, so der stellvertretende DAV-Hauptgeschäftsführer Swen Walentowski gegenüber der Nachrichtenagentur AFP (z. B. aufgegriffen von Stern.de). Die bundesweit tätige Anwaltschaft sei auf einheitliche Systeme und technische Standards angewiesen. So müssten beispielsweise Videoverhandlungen an allen Gerichten möglich sein. Auch LTO berichtet.
Auch das Portal Der Betrieb greift eine Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins auf – hier zur Umsetzung des E-Evidence-Pakets. Ein zentrales Anliegen des DAV ist die Kritik an der erheblich eingeschränkten Möglichkeit des Rechtsschutzes. Auch beim Schutz von Berufsgeheimnissen sieht der DAV weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf. Der Gesetzgeber sei aufgefordert, diese Lücken vor Inkrafttreten des Gesetzes zu schließen.
Tageslicht am Arbeitsplatz – zwingend oder nice to have? Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, erläutert für die dpa (hier aufgegriffen von der FAZ), was für welche Betriebe gilt.
Kommentare