DAV-Depesche Nr. 31/15

1. Fachanwaltschaft: BMJV genehmigt Beschluss zur Einführung des Fachanwalts Vergaberecht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat inzwischen durch Schreiben vom 26. Juni 2015 dem Vorsitzenden der Satzungsversammlung mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 8. Sitzung der 5. Satzungsversammlung vom 16. März 2015 keine Bedenken bestehen. Dies betrifft die künftige Verleihung der neuen Fachanwaltsbezeichnung „Vergaberecht“. Die praktischen Erfahrungen dafür müssen durch 40 Fälle aus dem Bereich des § 14o FAO, davon mindestens 5 gerichtliche Verfahren oder Nachprüfungsverfahren, nachgewiesen werden. Nach Veröffentlichung der Beschlüsse im nächsten Heft der BRAK-Mitteilungen (Ausgabe 4/2015) können diese Beschlüsse zum 1. November 2015 in Kraft treten. Ab dann kann der neue Fachanwaltstitel verliehen werden. Lesen Sie dazu auch den Beitrag auf anwaltsblatt.de.

Der DAV hat auf den Beschluss der Satzungsversammlung mit der Gründung der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht reagiert, die bereits mehr als 100 Mitglieder hat (s. auch Pressemitteilung VergR 01/15). Die 1. Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft wird am 19./20.November 2015 in Berlin stattfinden.

2. Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften – DAV dafür

In der aktuellen Debatte, ob das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften bestehen bleiben soll, hat sich auch der DAV zu Wort gemeldet. Der Deutsche Richterbund hat die aktuelle Diskussion um den ehemaligen Generalbundesanwalt zum Anlass genommen, die Abschaffung des Weisungsrechts zu fordern. Der DAV weist in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass die Staatsanwaltschaften zur Exekutive und nicht zur rechtsprechenden Gewalt gehören. Die Exekutive bedarf allerdings der parlamentarischen Kontrolle. Dies geschieht mittelbar durch die Verantwortlichkeit der jeweiligen Justizminister. Sollten die Staatsanwaltschaften nicht mehr dem Weisungsrecht unterliegen, gäbe es auf der einen Seite einen Machtzuwachs bei gleichzeitigem, nicht zu akzeptierendem Kontrollverlust. Der DAV warnt insoweit vor einer „Demokratielücke“. Am vergangenen Freitag hat der DAV ebenfalls per Pressemitteilung eine Reform der Vorschriften zum publizistischen Landesverrat gefordert. In seiner jetzigen Form kann die Regelung nicht bestehen bleiben.

3. AGB-Recht: DAV stimmt Reformbedarf laut BMJV-Forschungsbericht für den unternehmerischen Rechtsverkehr zu

Eine vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebene rechtstatsächliche Untersuchung der Universität Osnabrück kam zu dem Ergebnis, dass im AGB-Recht für den unternehmerischen Rechtsverkehr Reformbedarf besteht. Der Abschlussbericht endet auf den Seiten 289-291 mit drei Handlungsvorschlägen für den Gesetzgeber, die nicht nur die Frage der Haftungsbeschränkung betreffen. Der DAV hat hierzu durch seinen Zivilrechtsausschuss Stellung genommen (DAV-Stellungnahme Nr. 39/15). Er schlägt erneut vor (vgl. DAV-Stellungnahme Nr. 23/12 aus dem Jahr 2012), das Gesetz in einer Weise zu ändern, die die internationale Akzeptanz des deutschen Rechts verbessert und einem weiteren Bedeutungsverlust, wie er nicht zuletzt in dem Rückgang von Fallzahlen bei den Kammern für Handelssachen zum Ausdruck kommt, entgegenwirkt.

4. Deutsche Anwaltauskunft: Kürzere Wege für potentielle Mandanten

Die Deutsche Anwaltauskunft hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Blick der Bürgerinnen und Bürger auf die eigenen Rechte zu schärfen. Die Redaktion des Magazins recherchiert täglich neue Themen und bereitet diese in Zusammenarbeit mit verschiedenen Expertinnen und Experten aus allen Rechtsgebieten endverbrauchergerecht auf. Eine Rechtsberatung ersetzt das Magazin jedoch nicht. Deshalb wird stets der Besuch bei einer Rechtsanwältin oder bei einem Rechtsanwalt empfohlen. Um diese Botschaft noch deutlicher herauszustellen, wurde die Verzahnung mit der angeschlossenen Anwaltssuche nun intensiviert: Am Ende eines jeden Artikels im Magazin werden die Leserinnen und Leser mittels einer fest integrierten Suchmaske jetzt dazu aufgerufen, direkt eine passende Anwältin oder einen passenden Anwalt zu finden.

5. DAV begrüßt Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter

Der Deutsche Anwaltverein begrüßt, dass bezüglich der Wohnungseigentumsverwalter und der Immobilienmakler verbraucherschützende Vorgaben im Rahmen des Gewerberechts eingeführt werden sollen. Dies geht aus seiner aktuellen Stellungnahme Nr. 40/15 zu einem entsprechenden Referentenentwurf des BMWi hervor, die der Ausschuss Miet- und Wohnrecht erarbeitet hat. Nach Auffassung des DAV sollten die (erhöhten) gewerberechtlichen Erlaubnisanforderungen nach angemessener Übergangszeit jedoch ausnahmslos für alle Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter gelten, d. h. auch für all diejenigen, die schon über sechs Jahre am Markt tätig sind. Auch diese sollten in angemessener Zeit einen Sachkundenachweis ablegen müssen. Der DAV regt ferner an, auch für Verwalter von Mietobjekten entsprechende verbraucherschützende Regelungen einzuführen.

6. Wissen satt für 5 Euro: im Der DAV-Ratgeber für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Kennen Sie den DAV-Ratgeber? Auf rund 770 Seiten enthält der „DAV-Ratgeber für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“ die wichtigsten Informationen für den Berufseinstieg in die Anwaltschaft. Ob für Existenzgründer/innen oder Angestellte – der DAV-Ratgeber ist ein gefragtes Standardwerk, das die wichtigsten Informationen bündelt. Gegen eine Schutzgebühr von nur 5 Euro halten Sie umfangreiches Know-how von erfahrenen Praktikern in Ihren Händen. Herausgegeben wird der DAV-Ratgeber vom DAV und dem FORUM Junge Anwaltschaft. Weitere Informationen.

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