1. beA: Bleibt es beim Neustart am 3. September 2018?
Ein Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 27. Juli 2018 an die RAK-Präsidentinnen und ‑Präsidenten hat die Diskussion um das konkrete Datum für den beA-Neustart neu belebt. Hintergrund: Eine betriebsbehindernde Schwachstelle, die den Zugriff auf sämtliche über das beA versandte Nachrichten möglich machen soll, soll noch nicht bis zum betreffenden Stichtag behoben werden. Der DAV fordert, dass vor einem beA-Neustart auch Schwachstellen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit den Betrieb der Postfächer zwar nicht verhindern, aber behindern können, beseitigt werden. Sicherheit geht vor Schnelligkeit. Mehr dazu in der neuen DAV-Stellungnahme Nr. 37/2018.
2. Daten-Sicherheit: In der Kanzlei sicher kommunizieren
Nicht nur mit Blick auf die DSGVO steht das Thema Datensicherheit kontinuierlich im Fokus unserer anwaltlichen Tätigkeit. Angesichts datenschutz- und berufsrechtlicher Vorgaben hat der Schutz personen- wie mandatsbezogener Daten höchste Priorität vor unberechtigten Zugriffen Dritter. Bei der Kommunikation per E-Mail und beim Datenaustausch über einen Cloud-Dienst stellt sich jedoch die Frage genau danach. Verschlüsselung spielt dabei eine wichtige Rolle. Zudem sollten Kolleginnen und Kollegen darauf achten, dass Dienste-Anbieter Daten über deutsche Rechenzentren versenden bzw. Daten auf Servern in Deutschland speichern. Tipps zur Verschlüsselung gibt es auf der DAV-Webseite, Informationen zum Cloud-Computing hat das Anwaltsblatt. Im Rahmen einer Kooperation bieten wir den Mitgliedern der Anwaltvereine die Möglichkeit einer Cloud-Lösung.
3. DAV sieht Verbesserungspotenzial bei EU-Vorschriften zur Unternehmensberichterstattung
Der DAV hat in seiner Stellungnahme Nr. 35/2018 durch den Ausschuss Handelsrecht die EU-Vorschriften der Unternehmensberichterstattung insgesamt positiv bewertet. Für die Erreichung der Ziele der Richtlinie sind die Vorschriften größtenteils effektiv und relevant. Jedoch hebt der DAV den großen Aufwand der Bereitstellung der Informationen sowie das Problem der doppelten Berichtsmitteilungen nach verschiedenen Rechtsgrundlagen hervor. So sind die öffentliche regulatorische und die finanzielle Berichterstattung auf Ebene der EU nicht aufeinander abgestimmt und somit inkohärent. Hier gelangen Sie zur DAV-Stellungnahme und zur laufenden EU-Konsultation.
4. Soldan Kanzlei-Gründerpreis ausgeschrieben
Die Hans Soldan GmbH vergibt zusammen mit der Bundesrechtsanwaltskammer, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und dem Deutschen Anwaltverein/FORUM Junge Anwaltschaft bereits zum 9. Mal den Kanzlei-Gründerpreis. Bis zum 10. September 2018 können sich alle Anwältinnen und Anwälte mit ihrem Konzept bewerben, die im Zeitraum zwischen 2014 und 2016 allein oder mit Partnern eine Kanzlei gegründet haben. Die diesjährige Preisverleihung findet im Rahmen der Hannoverschen Anwaltskonferenz an der Leibniz Universität Hannover am 11. Oktober 2018 statt. Weitere Informationen zum Kanzlei-Gründerpreis
5. Online eine Anwältin oder einen Anwalt finden? Stiftung Warentest empfiehlt anwaltauskunft.de
Stiftung Warentest nimmt in der aktuellen Ausgabe von FinanzTest (8/2018) mehrere Legal-Tech-Anbieter unter die Lupe. Ist ein Fall komplexer oder stehen höhere Summen auf dem Spiel, hat die Redaktion von FinanzTest eine klare Empfehlung: Nehmen Sie sich einen Anwalt und nutzen Sie zur Recherche die Anwaltssuche auf anwaltauskunft.de. Über das Portal können Sie sämtliche Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins finden und direkt kontaktieren. Potentielle Mandanten können dabei gezielt nach Spezialisierungen und Qualifikationen wie etwa Fachanwaltsstatus oder Fremdsprachenkenntnis suchen.
6. DAV-Prozesskostenrechner
Wir bieten den Mitgliedern der örtlichen Anwaltvereine auf unserer Website einen kostenlosen Prozesskostenrechner an, mit dem schnell und bequem das gesamte Kostenrisiko eines Rechtsstreits kalkuliert werden kann. Mit Eingabe aller Daten wie Streitwert, Anzahl der Mandanten und der gegnerischen Partei, etwaigen außergerichtlichen Kosten nebst Anrechnungsvorschrift, können die voraussichtlich anfallenden Prozesskosten berechnet sowie die Gerichtskosten ermittelt werden. Dies ist sowohl für Gebühren aus Auftragserteilungen bis zum 31. Juli 2013 und ab dem 1. August 2013 möglich. Besonders praktisch ist es, dass das ermittelte und übersichtlich aufgeschlüsselte Ergebnis ausgedruckt werden kann.
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