Ihre Mitgliedschaft
Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung: Aktivitäten, Finanzen und Zahlen
Was macht der DAV eigentlich mit meinen Mitgliedsbeiträgen? Wir kämpfen nicht nur für die dringend notwendige Erhöhung des RVG oder die große BRAO-Reform. Der DAV ist das größte Anwaltsnetzwerk mit seinen Anwaltvereinen, Landesverbänden, Arbeitsgemeinschaften und Ausschüssen. Wie sich der DAV für Anwältinnen und Anwälte einsetzt, wie er sich finanziert und wie sich die Mitgliedszahlen entwickeln, das alles und mehr finden Sie im Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung. Auch wenn sich ein „Tätigkeitsbericht“ zuerst langweilig anhört, schauen Sie mal rein! Sie werden staunen, was der DAV alles tut. Sie finden den Bericht als „Heft im Heft“ in der Juli/August-Doppelausgabe des Anwaltsblatts, online hier oder in der Anwaltsblatt-App (Google Play Store und App Store).
Anwaltspraxis
Sommerpause? Nutzen Sie die Möglichkeit zum Selbststudium mit dem FAO-Campus
Der DAV bietet den Mietgliedern seiner örtlichen Anwaltvereine über das Portal www.faocampus.de eine Möglichkeit zum Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle. Von den 15 Pflichtfortbildungsstunden können bis zu fünf Stunden durch Zeitschriftenlektüre erfüllt werden, wenn im Anschluss eine Lernerfolgskontrolle z. B. durch Multiple-Choice-Fragen beantwortet wird. Auf www.faocampus.de können Sie sich mit Ihrem Namen und Ihrer DAV-Mitgliedsnummer registrieren. Sie werden informiert, wenn zu neuen Beiträgen der Zeitschriften Prüfungsfragen online sind. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle und die Prüfungsfragen mit ihren Antworten auszudrucken.
Anwaltspraxis
Zahlreiche Informationen, Angebote und Applikationen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Auf der Website des DAV finden Sie Hilfreiches für die Anwaltspraxis: Von Angeboten für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Berufsstart, über Informationen zum Vergütungsrecht, zur Datenschutzgrundverordnung, zum Berufsrecht und zum elektronischen Rechtsverkehr, bis hin zu nützlichen Applikationen wie dem Anwaltsblatt Honorartool, dem DAV-Prozesskostenrechner und dem Kanzlei-Marketing-Check.
Anwaltspraxis
BVerfG bleibt dabei: Richter müssen im Verfahren harte Kritik aushalten
Das Bundesverfassungsgericht bleibt großzügig: Wer vor Gericht polemisch mit der Verhandlungsführung von Richtern ins Gericht geht, kann auf die Meinungsfreiheit vertrauen. Auch der Vergleich mit NS-Gerichten und Hexenprozessen muss keine Formalbeleidigung oder Schmähkritik sein. In dem Fall ging die Polemik zwar vom Mandanten selbst aus, aber auch bei Anwälten ist das Gericht liberal – wo die Grenzen liegen, erläutert das Anwaltsblatt.
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