Interessenvertretung
Überbrückungshilfe des BMWi – Antragstellung auch durch die Anwaltschaft –DAV mahnt technische Umsetzung an
Wie bereits in der Depesche Nr. 30/20 der vergangenen Woche angekündigt, hat sich das Bundeswirtschaftsministerium nach dem beharrlichen Engagement des DAV für die Einbindung der Anwaltschaft ausgesprochen. Aktuell arbeitet das BMWi mit der BRAK weiterhin an der technischen Umsetzung. Wir haben von dem BMWi eine schnelle Umsetzung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gefordert. Des Weiteren haben wir uns für eine Fristverlängerung stark gemacht. Aktuell läuft die Frist zur Antragsstellung am 31. August 2020 aus.
Interessenvertretung
DAV-Stellungnahme zum Personengesellschaftsrecht
Der DAV unterstützt das Anliegen zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. Er befürwortet die Einführung eines öffentlichen Registers für Gesellschaften bürgerlichen Rechts und die Öffnung der Personenhandelsgesellschaften für die gemeinsame Ausübung freier Berufe. Die vorgeschlagene Kodifizierung des Beschlussmängelrechts in Anlehnung an das aktienrechtliche Anfechtungsmodell für die GbR sieht der DAV hingegen kritischer. Weiter diskussionsbedürftig ist im Hinblick auf die GbR auch das dem Entwurf zugrundeliegende Konzept der unbeschränkbaren Gesellschafterhaftung.
Anwaltspraxis
beA: Wirksamer Eingang eines elektronischen Dokuments mit Umlauten
Der Bundesgerichtshof zeigt sich großzügig beim Versand eines elektronischen Dokuments über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das Umlaute enthält und stellt klar, ab wann das Dokument bereits wirksam bei Gericht eingegangen ist. Mehr dazu hat das Anwaltsblatt
Anwaltspraxis
BGH: Notvertreter muss keine Berufungsbegründung schreiben
Fristversäumnisse wegen plötzlicher Erkrankungen von Anwältinnen und Anwälten sind ein Dauerbrenner. Der BGH zeigt jetzt Augenmaß: Erkrankt ein Anwalt unvorhersehbar am Tag vor dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, muss er keinen Vertreter finden, der für ihn die Berufungsbegründung schreibt. Wie der Einzelanwalt die Vertretung zu organisieren hat und was der Vertreter leisten muss, erläutert das Anwaltsblatt.
Rechtspolitik
DAV hält Strafnorm für Raserfälle für zu unbestimmt
Der DAV hält § 315 Nr. 3 StGB (Auffangtatbestand im Strafbestand Autorennen) für zu unbestimmt und damit für verfassungswidrig. Der DAV hat hier durch seine Ausschüsse Verfassungsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht gegenüber dem Bundesverfassungsgericht Stellung genommen (DAV-Stellungnahme Nr. 48/2020). Das AG Villingen-Schwenningen hat hier dem Bundeverfassungsgericht die Norm als verfassungswidrig vorgelegt.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Rechtsgrundlage, Effektivität und Rechtsmittel: Im Interview mit dem Deutschlandfunk spricht Rudolf Ratzel, Vorsitzender des Ausschusses Medizinrecht, über verpflichtende Corona-Tests für Rückreisende.
Dr. Dirk Lammer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht, erläutert für die dpa (u. a. übernommen von WELT Online) vor dem Hintergrund des Lübcke-Prozesses, wie sich Angeklagte von ihren Pflichtverteidigern trennen können.
Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, stellt beim Hörfunksender RPR1 vor, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen müssen, wenn sie im Urlaub krank werden.
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