DAV-Depesche Nr. 31/24

Anwaltsberuf

AGH: Fortbildung vernachlässigt – Fachanwaltstitel weg!

Fachanwalt ohne Fortbildung? Ein Anwalt verliert seinen Titel, weil er Pflichtstunden nicht nachwies. Der AGH NRW bestätigte: ohne Nachweis keine Ausnahmen. Einzelheiten erfahren Sie im Anwaltsblatt.

Information

Justizupdate: Was bringen die neuen englischsprachigen Commercial Courts?

Deutschland führt Commercial Courts ein, um den Justizstandort zu stärken und englischsprachige Verhandlungen zu ermöglichen. Ob das gelingt, bleibt abzuwarten. Peter Bert beschreibt im ZPO-Blog, welche Chancen und Herausforderungen das neue Gesetz mit sich bringt.

Rechtspolitik

Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten

Der DAV begrüßt die geplante Erweiterung des geschützten Personenkreises der §§ 113, 114 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bzw. tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) um Rettungskräfte und Ehrenamtliche. Die angedachten Verschärfungen hält der DAV hingegen nicht für erforderlich. Die vorgesehene Regelung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB hat keine praktische Relevanz, da die Anwendung in der Strafzumessung bei den Tatbeständen der §§ 113, 114, 115 StGB aufgrund des § 46 Abs. 3 StGB ausscheidet. Zur DAV-Stellungnahme Nr. 48/2024.

Anwaltsberuf

BGH: Vermögensverfall und beA nicht im Griff kosten Zulassung

Anwältin scheitert doppelt: Vermögensverfall und verpasste elektronische Einreichung führen zum Widerruf ihrer Zulassung. Der BGH entscheidet klar. Mehr dazu lesen Sie im Anwaltsblatt.

Europa

EuGH stärkt anwaltliches Mandatsverhältnis

Zur Bekämpfung aggressiver Steuergestaltungen kann der Gesetzgeber Meldepflichten vorsehen – die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht geht jedoch vor. Dies urteilte der Europäische Gerichtshof am 29. Juli 2024 (Rs. 623/22). Die aus der Änderungsrichtlinie zur Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen (DAC6-Richtlinie) erwachsende Meldepflicht sei unionrechtskonform. Davon ausgenommen ist die Anwaltschaft, die im Gegensatz zu anderen an steuerlicher Gestaltung beteiligten Intermediären besonderem Schutz unterliege.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 203 Medienbeiträgen erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Die FAZ (Abo) greift das Thema Resilienz des BVerfG und die Reaktionen auf die Einigung auf: Kritik gab es auch vom Deutschen Anwaltverein, der sich seit Langem an der Diskussion beteiligt. Die Gespräche hätten „zu wichtigen und klugen Vorschlägen geführt, mit denen die Unabhängigkeit des Gerichts unterstrichen und dessen Richterinnen und Richter vor politischen Übergriffen geschützt werden“, so DAV-Vizepräsident Dr. Ulrich Karpenstein. Unter anderem die Richterwahl müsse aber stärker abgesichert werden. Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes dürften nicht länger mit einfacher Mehrheit des Bundestags möglich sein. Das gelte besonders für das Wahlquorum. Wenigstens von einer Zustimmung des Bundesrates müssten derartige Änderungen künftig abhängen.

Die dpa (hier aufgegriffen von T-Online.de) geht der Frage nach, ab wann Jugendliche allein zu Hause bleiben dürfen. „Das Maß der Aufsichtspflicht ist sehr individuell und abhängig von der Persönlichkeit und dem Alter des Kindes“, so Klaus Weil, Mitglied des Ausschusses Familienrecht. Er rät aber dazu, für Notfälle Ansprechpersonen in der Nähe zu haben, etwa Nachbarn. Kinder unter 15 Jahren sollten jedoch grundsätzlich nicht über längere Zeit allein bleiben. „Die können sicher mal einen Abend ohne Eltern zu Hause sein, aber nicht mehrere Tage.“

Kann man befristete Arbeitsverträge auch ordentlich kündigen? Grundsätzlich nicht, erläutert Dr. Kathrin Schulze Zumkley aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht für die dpa (hierSüddeutsche Zeitung) – zumindest nicht, wenn dazu nichts im Vertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag geregelt ist. „Die meisten befristeten Arbeitsverträge enthalten allerdings Regelungen, wonach die ordentliche Kündigung auch während der Befristung möglich ist.“

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