DAV-Depesche Nr. 31/26

Anwaltspraxis

Schwieriges Verhältnis zwischen Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherern

Rechtsschutzversicherer als Partner, Gegner – oder beides zugleich? Rechtsanwalt Bernd Ennemann darüber, wie sich deren Verhältnis zur Anwaltschaft verschärft: von der juristisch sauber erstrittenen Deckungszusage bis zu alarmierenden Eingriffen in Mandate und anwaltliche Unabhängigkeit.

Information

Bekannt, beobachtet, gescheitert

Wieso konnte ein polizeibekannter und bereits verurteilter Gefährder einen Anschlag inmitten der Hauptstadt begehen? ARD-Rechtskorrespondentin Dr. Iris Sayram über die Reaktionen auf den Anschlag am Rande des Berliner CSD.

Anwaltspraxis

Die schwierigste Verhandlung ist oft die eigene

Anwältinnen und Anwälte verhandeln beruflich auf hohem Niveau, doch wenden auf die eigene Vergütung oft andere Maßstäbe an. Woran kann das liegen – und wie lässt sich am besten damit umgehen? Anika Uhlemann gibt Rückendeckung.

Anwaltspraxis

KI rockt das Vertragsrecht – Zum digitalen Vertragsmodell

Welche Anwendungsfälle ergeben sich aus dem digitalen Vertragsmodell? Und wie wird sich der Anwaltsmarkt strukturell verändern? Die Autoren Dellen und Eschenbruch präsentieren 10 Thesen.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 929 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:

LTO greift die Warnung des DAV vor reflexartigen Einschnitten im Jugendstrafrecht nach dem CSD-Anschlag auf. „Vor einer Änderung des Jugendstrafrechts sollte sorgfältig geprüft werden, ob tatsächlich eine gesetzliche Regelung lückenhaft ist oder ob es sich um einen tragischen Einzelfall handelt. Strafrecht sollte nicht unter dem Eindruck einzelner besonders erschütternder Ereignisse geändert werden“, mahnt DAV-Vizepräsidentin Sonka E. Mehner.

Viermal im Jahr bietet der Münchener Anwaltverein eine kostenlose Rechtsberatung für Jugendliche an – in Umgebungen, die für Jugendliche möglichst niedrigschwellig sind, wie im Skatepark oder im Jugendzentrum. Michaela Landgraf, Vorsitzende des Münchener Anwaltvereins, schildert im Interview mit der Süddeutschen Zeitung, wie die Dynamik solcher Gespräche abläuft: „Es ist keine Beratung, bei der ich dem Gegenüber eine Moralpredigt halten will, aber echter Rechtsrat beginnt da, wo man die Kids abholen kann. Und das Wichtige an unserer Arbeit ist, überhaupt erst mal mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen und ihnen Perspektiven aufzuzeigen.“

Raus aus einem gemeinschaftlichen Testament? Wann und wie dies möglich ist, schildert Ansgar Beckervordersandfort, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht, in der Passauer Neuen Presse (via dpa). Im Alleingang sei dies etwa über eine notariell beurkundete Widerrufserklärung möglich. Eine bloße Trennung löse keinen Automatismus aus: „Ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten bleibt auch bei deren Trennung zunächst wirksam und wird erst durch die Auflösung der Ehe durch rechtskräftige Scheidung unwirksam.“

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