DAV-Depesche Nr. 32/15

1. DAV begrüßt den Versuch, den Anwendungsbereich des § 153 AO zu präzisieren

In der jüngeren Vergangenheit verschärfte der Gesetzgeber die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO) mehrfach. Umso wichtiger ist daher die Möglichkeit der Anzeige und Berichtigung der Steuererklärung gem. § 153 AO, die keine vergleichbaren Sanktionen nach sich zieht. In einem Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen werden nun Vorschläge unterbreitet, den Anwendungsbereich des § 153 AO zu präzisieren. Der DAV begrüßt diesen Versuch, da so die derzeit ausufernde Kriminalisierung des Steuerpflichtigen sachgerecht eingegrenzt werden soll. Leider ist es im vorliegenden Entwurf bisher nur unvollständig gelungen, umfassende Klarheit zu schaffen. Zur DAV-Stellungnahme Nr. 41/2015.

2. Aktuelles für angehende und junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Die Förderung des juristischen Nachwuchses ist dem DAV ein besonderes Anliegen. Mit einem vielfältigen Angebot richtet sich der DAV gezielt an Studierende, Referendarinnen und Referendare und junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das Berufseinsteigerseminar unterstützt junge Anwältinnen und Anwälte mit vielen Tipps und Tricks beim Berufseinstieg: Das nächste „Forum – Start in den Anwaltsberuf“ findet am  6./7. November 2015 in Leipzig statt, das 44. Einsteigerforum wird am 18./19. März 2016 in Timmendorfer Strand ausgerichtet. Sie finden alle Informationen zum Berufseinsteigerseminar und zu vielen weiteren Angeboten des DAV zusammengefasst in unserem Infoblatt für angehende Kolleginnen und Kollegen.

Umfangreiches Know-how für Berufseinsteiger bietet auch der „DAV-Ratgeber für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“. Das Standardwerk, das vom DAV und dem FORUM Junge Anwaltschaft, herausgegeben wird, erhalten Sie gegen eine Schutzgebühr von 5 Euro. Weitere Informationen.

3. Anwaltauskunft spendet Einnahmen aus eBay-Aktion

Vor einigen Wochen hat das Rechtsportal anwaltauskunft.de mit einer weltweit beachteten Aktion dafür geworben, rechtzeitig für den Fall einer Scheidung vorzusorgen, zum Beispiel mit einem Ehevertrag. Als „Martin G.“ versteigerte die Deutsche Anwaltauskunft zahlreiche halbierte Gegenstände auf eBay, vom Teddybären bis zum Opel Corsa. Das Versprechen damals: Alle Einnahmen aus den Auktionen werden für einen guten Zweck gespendet. Auch wenn nicht alle Höchstbietenden von ihrem Kaufrecht Gebrauch gemacht haben, ist eine beachtliche Summe zusammengekommen, die auf den runden Betrag von 2.000 Euro durch den DAV aufgestockt wurde. Die Facebook-Community der Anwaltauskunft hat sich in der vergangenen Woche im Rahmen eines Votings für eine Organisation entschieden: Die Spende wird an das Frauenhaus Cocon in Berlin  gehen. Es bietet Frauen und ihren Kindern, die von Gewalt in ihren Beziehungen betroffen sind, Schutz, Zuflucht und Unterstützung.

4. Rabatte! Übernachten Sie bei Ihrer Geschäftsreise und im Urlaub zu Mitgliederkonditionen

Der DAV hat auch im Hotelbereich Kooperationen für die Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine abgeschlossen. Wie wäre es zum Beispiel mit einer Übernachtung in einem der Hotels unseres Kooperationspartners Starwood Hotels & Resorts? Oder nutzen Sie die Mitgliederkonditionen bei den Derag Livinghotels. Eine passende Unterkunft für Ihre nächste Reise finden Sie sicher auch über die Hotel-Buchungsplattformen HRS und hotel.de. Detaillierte Informationen zu den DAV-Hotel-Kooperationen und weiteren Angeboten finden Sie auf der DAV-Internetseite.

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