DAV-Depesche Nr. 32/16

1. Was macht der DAV eigentlich? Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung des DAV

Der Deutsche Anwaltverein umfasst eine große Anwaltswelt: 257 Anwaltvereine (davon 14 im Ausland), 16 Landesverbände, 30 Arbeitsgemeinschaften, 37 Gesetzgebungsausschüsse, DAV-Vorstand und Präsidium bilden eine starke Gemeinschaft. Sie setzen sich für die rund 66.000 Mitglieder und die deutsche Anwaltschaft ein. Was Sie als freiwilliges Mitglied mit ihrem Mitgliedsbeitrag erreichen, können Sie im Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung des DAV nachlesen. Und das ganz einfach als E-Paper in der Anwaltsblatt-App (im Google Play Store und App Store). Einfach App herunterladen und Tätigkeitsbericht anklicken. Die gedruckte Fassung gibt es wie immer für alle als Heft im Heft im aktuellen Anwaltsblatt.

 2. BVerfG schließt Syndikusverfahren ab und legt Syndikusgesetz großzügig aus

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden gegen die Syndikusurteile des BSG nicht angenommen, zugleich aber eine verfassungskonforme Auslegung der Übergangsregelungen im neuen Syndikusgesetz angemahnt. Weil der Gesetzgeber mit dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Syndikusgesetz den vor Verkündung der angegriffenen BSG-Urteile vom 3. April 2014 bestehenden Rechtszustand wiederhergestellt habe, sei die grundsätzliche Bedeutung der Sache entfallen. Verfassungsmäßige Zustände seien durch eine großzügige Auslegung der Übergangsregelungen im Syndikusgesetz zu erreichen. Das BVerfG gibt über die Einzelfälle hinaus klare Hinweise für die Praxis. Einzelheiten (sowie beide Beschlüsse im Volltext) finden Sie auf der Website des Anwaltsblattes (hier).

3. Online-Handel: DAV äußert sich kritisch zu Maßnahmen gegen Geoblocking der EU-Kommission

Nach dem Willen der EU-Kommission soll die Sperrung des Zugangs zu Websites und anderen Online-Schnittstellen sowie die Weiterleitung von Kunden von einer Länderversion auf eine andere künftig verboten sein (Vorschlag zur „Geoblocking-VO“ –COM (2016) 289 final). Der DAV äußert sich kritisch: Bei einer Regulierung des Geoblocking‘s darf nicht übersehen werden, dass Schutzrechte stets territorial beschränkt sind. Das Geoblocking kann daher notwendig sein, um die Verletzung von Schutzrechten zu vermeiden und für die Durchsetzung von Schutzrechten die Grundsätze über die Erschöpfung nicht auszuhöhlen. Zu den Details: DAV-Stellungnahme Nr. 41/2016.

4. DAV zum Thema Insolvenz und Vertragsbeendigung bei Finanzmarktgeschäften

In Reaktion auf ein BGH-Urteil hat das Bundesjustizministerium einen Vorschlag zur Änderung des § 104 InsO vorgelegt. Der DAV hat dazu durch seinen Insolvenzrechtsausschuss Stellung genommen (DAV-Stellungnahme Nr. 43/16). Darin begrüßt er den Vorschlag zur Neufassung des § 104 InsO, weist aber auf Klarstellungsbedarf hin, insbesondere zur Reichweite der Vorschrift. In der Sache geht es um Rahmenvereinbarungen bei deutschen, europäischen und internationalen Finanzmarkttransaktionen und die Beendigung der betroffenen Geschäfte im Insolvenzfall als einheitliche Saldoforderung („Liquidationsnetting“).

5. Sie suchen Unterstützung für Ihre Kanzlei?

Egal ob berufserfahrener Anwalt, Berufseinsteiger, Bürogemeinschaft oder Nachwuchs – im Anwaltsblatt-Stellenmarkt finden Sie mit attraktiven Online-Print-Kombinationsangeboten oder schnellen Online-Do-it-yourself-Anzeigen Ihre Verstärkung. Konditionen zu Ihrer Anzeige finden Sie hier. Oder rufen Sie in der Redaktion an: Frau Tramm berät Sie gerne unter Tel. 030 726152-176 oder per E-Mail unter tramm@anwaltverein.de.

Bitte denken Sie daran: Anzeigenschluss für Printanzeigen für das Oktober-Heft des Anwaltsblatts ist der 7. September 2016.

6. AIJA: Last minute access to Munich Annual Congress, 23-27 August 2016

The 54th International Young Lawyers' Congress is the main event of the International Association of Young Lawyers (AIJA). Over 600 international young lawyers gather to network and learn more about the latest trends of international law. A special trial offer will provide DAV members an insight at very favourable conditions. Take the chance to get involved. To register, please send an email to Christine Masure (office@aija.org). If you want more information on the Congress, please visit the congress website: munich.aija.org.

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