DAV-Depesche Nr. 32/17

1. BVerfG: Es bleibt beim Werbeverbot für die Anwaltsrobe

Die Anwaltsrobe hat frei zu sein von werbenden Zusätzen. Das hatte zuletzt der Anwaltssenat des BGH entschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Verfassungsbeschwerde eines Anwalts, der darin eine Grundrechtsverletzung sah, nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung hat es abgesehen. Die Hintergründe hat das Anwaltsblatt.

2. Kanzleimitarbeiter: Ausbildungszahlen rückläufig

Der Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB) präsentiert in seiner Pressemitteilung vom 8. August 2017 die aktuellen Zahlen der bis zum 30. Juni 2017 geschlossenen Ausbildungsverträge der Freien Berufe. Danach geht die Entwicklung der Ausbildungszahlen in den Freien Berufen insgesamt nach oben. Bei genauer Hinsicht bezogen auf die Anwaltschaft ergibt sich demgegenüber ein Minus von 2,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In den neuen Bundesländern zeichnet sich ein Rückgang von 8,9 Prozent, in den alten Bundesländern von 1,6 Prozent ab. Ein Trend, dem die Anwaltschaft nicht früh genug entgegensteuern kann.

3. Konsultation zum EU-Gesellschaftsrecht: DAV sieht kein dringendes Regelungsbedürfnis

Die EU-Konsultation betrifft mögliche Regelungen über digitale Lösungen für die Interaktion zwischen Unternehmen und Behörden oder Anteilseignern sowie effiziente Regelungen über grenzüberschreitende Unternehmensaktivitäten. Nach Ansicht des DAV besteht kein vordringliches Regelungsbedürfnis zur Vereinheitlichung des rechtlichen Rahmens in den Mitgliedstaaten. Die Ermöglichung einer kompletten Online-Registrierung von Gesellschaften sollte die EU den Mitgliedstaaten überlassen. Am ehesten sieht der DAV Regelungsbedarf bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen, Spaltungen und Umwandlungen, etwa was die Schutzmaßnahmen für die betroffenen Kreise angeht. Zur Stellungnahme gelangen Sie hier.

4. Berlin-Marathon 2017 – Sonderwertung für die schnellsten Anwältinnen und Anwälte

Am 24. September 2017 startet in der Hauptstadt wieder der international bekannte Berlin-Marathon. Auch in diesem Jahr führt der DAV für alle Kolleginnen und Kollegen, die an den Start gehen (Läufer/-innen und Skater), eine Sonderwertung durch. Die schnellsten Anwältinnen und Anwälte werden dann einen Tag später im DAV-Haus ausgezeichnet. Wir freuen uns bereits auf diesen kollegialen Wettkampf und wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Erfolg.

Wenn Sie an der Sonderwertung teilnehmen wollen, dann finden Sie hier weitere Informationen.

5. “Save the date”: 28. November 2017 Jura-Slam Finale in Berlin

Die Vorentscheide des DAV Jura-Slam #2 sind mit großem Erfolg angelaufen. In Freiburg, Bielefeld, Münster und Bayreuth wurde bereits geslammt. Am 17. Oktober folgt Hannover, dann geht die Zielgerade in Richtung Finale nach Berlin. Daher “Save the date“ und seien Sie dabei, wenn am 28. November 2017 in den traditionsreichen Räumen des Clubs SO 36 der beste Jura-Slammer oder die beste Jura-Slammerin Deutschlands gekürt wird. Weitere Infos zu den Vorentscheiden hier.

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