DAV-Depesche Nr. 32/20

Interessenvertretung

Anwaltsvergütung: Startschuss für RVG-Anpassung gefallen

Lange hat der DAV dafür gekämpft: Die zwingend notwendige Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung hat endlich den Weg ins Gesetzgebungsverfahren gefunden. Nach unermüdlichem Einsatz insbesondere der DAV-Präsidentin Edith Kindermann liegt der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (KostRÄG 2021) nun vor. Die Rechtsanwaltsvergütung soll durch eine Kombination aus linearer Erhöhung im RVG um 10 Prozent sowie verschiedene strukturelle Verbesserungen angepasst werden. Vorgesehen ist außerdem eine Erhöhung der Gerichtskosten. Einzelheiten dazu hat das Anwaltsblatt. Es ist ein mühsam erkämpfter Kompromiss, lange standen die Gespräche auf der Kippe, mehr war nicht durchzusetzen.  

Interessenvertretung

Überbrückungshilfe des BMWi – Antragsstellung durch die Anwaltschaft ab dem 10. August möglich

In den vergangenen Depeschen (Nr. 30/20, 31/20) und der gemeinsamen Pressemitteilung des DAV mit der BRAK (Nr. 23/20) haben wir stets über den aktuellen Verfahrensstand berichtet. Nun zahlt sich das beharrliche Engagement des DAV für diese Unterstützung der Anwaltschaft aus. Die technische Umsetzung, Anträge durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu stellen, soll ab dem 10. August unter diesem Link des BMWi möglich sein. Ebenfalls wurde eine Fristverlängerung zur Antragsstellung erwirkt. Die aktuelle Frist läuft nun bis zum 30. September 2020. Im Haushalt des Bundes sind für das Programm 25 Milliarden Euro vorgesehen. Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe erhalten Sie unter Überbrückungshile-Unternehmen.de sowie beim Anwaltsblatt.

Anwaltsberuf

Niedergelassene Anwaltschaft schrumpft – wie sehen die Trends aus?

Die Zahl der niedergelassenen Anwältinnen und Anwälte geht inzwischen seit Jahren zurück und wird auch weiter rückläufig sein, so die Prognose des Soldan Instituts. Einen genauen Blick auf den Markt wirft das Anwaltsblatt und erläutert, warum das Soldan Institut von einer Zeitenwende spricht.

Interessenvertretung

Stellungnahme zum Urheberrecht: Balanceakt bei der Umsetzung!

Die Ausschüsse Geistiges Eigentum und IT-Recht des DAV haben sich zum Diskussionsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes geäußert und befinden, dass es von großer Bedeutung ist, dass bei der Umsetzung der europäischen Regelungen sowohl die Urheberinteressen sowie die nationalen und europäischen Verwerterinteressen angemessen berücksichtigt werden. Gleichzeitig müsse bei der Plattform-Regulierung sichergestellt werden, dass die beteiligten Interessen in einem neuen Kräfte-Parallelogramm aus Urhebern, Rechteverwertern und Nutzern ausgeglichen werden. Zur DAV-Stellungnahme Nr. 50/20.

Anwaltspraxis

Bundesverfassungsgericht sorgt für Klarheit bei (anwaltlicher) Meinungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verurteilung eines Anwalts wegen Beleidigung aufgehoben. Dieser hatte das Verhalten des Leiters eines Veterinäramtes als „bösartig, hinterhältig, amtsmissbräuchlich und insgesamt asozial“ bezeichnet. Warum es hier die Meinungsfreiheit offensichtlich als verletzt ansieht, erläutert das Anwaltsblatt.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge bemängelt in der FAZ (Print/Abo) die zeitliche Verzögerung bei der Implementierung der Anwaltschaft in den Antragsprozess der Corona-Soforthilfen. Nach dem positiven Signal aus dem Bundeswirtschaftsministerium dauert die technische Umsetzung bereits mehrere Wochen. Auch LTO lässt den DAV und die BRAK zu dem Dilemma zu Wort kommen.

Zu der Frage, ob die Polizei Zugriff auf Corona-Gästelisten in der Gastronomie erhalten sollte, äußert sich Dr. Eren Basar, Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht, kritisch. Gegenüber der dpa (u. a. übernommen von neues deutschland) fordert er ein Beweisverwertungsverbot sowie eine generelle gesetzliche Regelung für den Zugriff durch Ermittlungsbehörden.

Wilhelm Achelpöhler, Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht, erläutert dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass Versammlungen, bei denen von erneuten massiven Verstößen gegen Hygieneregeln auszugehen ist, wohl verboten werden können. Von einer generellen Verschärfung des Versammlungsrechts hält er jedoch nichts.

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