Anwaltsberuf
Acht wichtige Änderungen im notariellen Berufsrecht
Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist bereits am 1. August 2021 in Kraft getreten. Für den DAV ein Erfolg: Nur-Notariat und Anwaltsnotariat werden gleichgestellt. Die acht wichtigsten Änderungen stellt das Anwaltsblatt im Überblick vor: So gibt es Erleichterungen bei der örtlichen Wartefrist und die Vereinbarkeit von Familie und Notaramt wird verbessert. Zu den Änderungen in der BRAO (vor allem bei der Vertreterbestellung) siehe hier.
Rechtspolitik
Videoverhandlungen – DAV sieht Verbesserungsbedarf bei der technischen Ausstattung der Gerichte
In seiner Stellungnahme 48/2021 hat sich der DAV durch seinen Ausschuss Zivilverfahrensrecht den Fragen einer aktuellen Länderumfrage des BMJV zu Videoverhandlungen gestellt. Während die Akzeptanz in der Anwaltschaft hoch ist, bestehen noch Defizite bei der technischen Ausstattung der Gerichte. Auf Anordnungen ohne Zustimmung aller Prozessbeteiligten soll aus Sicht des DAV aber auch künftig verzichtet werden. Zudem gebietet der Grundsatz der Öffentlichkeit Grenzen bei der Abwesenheit von Richtern und deren Teilnahme an einem anderen Ort als dem Gerichtssaal. Zur Pressemitteilung des DAV.
Anwaltspraxis
Verkehrsunfallmandat: Fehlerquellen beim Blechschaden
Mit dem einfachen Mandat kann es schnell vorbei sein. Gerade wenn alles „klar“ erscheint, wird manchmal eine Haftungsfalle übersehen. Das gilt auch für die Ansprüche im Verkehrsunfallmandat. Worauf Anwältinnen und Anwälte achten sollten, die solche Mandate nicht ständig und standardisiert bearbeiten, wird in den Haftpflichtfragen des Anwaltsblatts erläutert.
Information
Ausbildung in den Kanzleien nötig – Orientierungshilfe für Ausbilder
Die aktuelle Ausbildungsstatistik des BFB zeigt eine leichte Verbesserung im Bereich neu abgeschlossener Ausbildungsverträge. Schaut man konkret auf die Zahlen der Anwaltschaft, ist ein Zuwachs von 128 Verträgen beziehungsweise 5,4 Prozent zu verzeichnen. In den alten Bundesländern ergibt sich ein Zuwachs von 5,2 Prozent, in den neuen Bundesländern von 8 Prozent. Ein Blick auf alle Bereiche der freien Berufe ergibt einen Zuwachs von 6,8 Prozent. Weitere Einzelheiten finden Sie hier.
Daher ist es gut, dass es auch eine Orientierungshilfe des BBIB gibt. Eine der zentralen Fragen gilt der Länge der Ausbildung. Maßstäbe für deren Verkürzung oder Verlängerung geben hierbei eine wichtige Orientierung. Wie verhält es sich mit einer Anrechnung fachlich einschlägiger Leistungsabfragen der Uni oder einschlägiger Berufstätigkeit oder Arbeitserfahrung? Was passiert, wenn der Antrag auf Kürzung erst gegen Ende der Ausbildung gestellt wird? Und welchen Unterschied macht es auf die Vergütungshöhe des Azubis, ob eine Verkürzung oder Anrechnung beruflicher Vorbildung vorgenommen wird? Mit der Empfehlung Nr. 129 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BBIB) wird die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften des BBiG konkretisiert.
Rechtspolitik
Digitalisierung in der Verwaltung – Chancen und Risiken müssen abgewogen werden!
Der DAV äußert sich in seiner Stellungnahme 47/2021 zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung in NRW. Seiner Auffassung nach muss das Missbrauchspotential beachtet werden bei weiterem Verzicht auf die Schriftform. Auch das Konzept des Vertrauensniveaus muss Eingang in die Neuregelungen finden.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Beck-aktuell greift das Statement des DAV zum Schutz der Anwaltschaft in Belarus auf: Unbequeme Anwältinnen und Anwälte geraten immer häufiger unter Druck, verlieren ihre Zulassungen oder sehen sich strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt.
Das Rechtsportal JUDID zitiert die Forderung des DAV, Videoverhandlungen in Zivilsachen von der Zustimmung aller Beteiligten abhängig zu machen. Auch sonst sei diese Art des Verfahrens nicht immer passend: „Je mehr Menschen am Prozess beteiligt sind – sei es auf der Richterbank oder auf Seiten der Parteien – umso schwieriger ist es nach den gegenwärtigen technischen Gegebenheiten, das gesamte Setting in Bild und Ton ausreichend zu erfassen“, so Dr. Vanessa Pickenpack, Mitglied des Ausschusses Zivilverfahrensrecht.
Zum aktuellen Bahnstreik erläutert Dr. Johannes Schipp, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht, in der Berliner Zeitung (Print/Abo), inwieweit es ein Grundrecht auf Streik gibt und was ansonsten für streikende (oder nicht streikende) Arbeitnehmende gilt.
Kommentare