DAV-Depesche Nr. 32/23

Anwaltspraxis

Streikt das beA, darf gefaxt werden

Bei Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) darf das Fax unter bestimmten Voraussetzungen zum Einsatz kommen. Einem Rechtsanwalt aus Niedersachsen leistete das Telefax in genau solch einem Fall gute Dienste. Der BGH zeigte Verständnis für sein Vorgehen. Mehr dazu inklusive Praxistipps hat das Anwaltsblatt des DAV.

Information

Kanzleimanagement: Online-Vortrag „Kanzleien Wirtschaftlicher Führen“

Buchhaltung, Kosten, Umsatz und Gewinnermittlung – dies sind u. a. die Themen mit denen sich Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas R. J. Schnee-Gronauer, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement, in seinem Online-Vortrag „Kanzleien Wirtschaftlicher Führen“ befasst. Den Online-Vortrag sowie die Präsentation finden Sie ab sofort im internen Mitgliederbereich unter der Rubrik Kanzleimanagement.

Interessenvertretung

Baurecht: VOB/B muss praxisgerecht weiterentwickelt werden

Ist die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden, hält § 4 Abs. 7 VOB/B bei Verwendung durch den Auftraggeber einer Inhaltskontrolle nicht stand und ist unwirksam. Was der BGH zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung feststellte, hat weitreichende Auswirkungen. Wie § 4 Abs. 7 VOB/B künftig einschließlich der Möglichkeit einer Teilkündigung aussehen könnte, um den Anforderungen der Praxis wieder gerecht zu werden, hat der DAV-Ausschuss Privates Bau- und Architektenrecht in seiner Initiativstellungnahme Nr. 57/23 herausgearbeitet.

Anwaltspraxis

Der Rechtsanwalt als Kostenfinanzierer?

Die Regeln für die anwaltliche Kostenfinanzierung hat der Gesetzgeber mittlerweile gelockert. Anwält:innen haben nun mehr Möglichkeiten, ihre Vergütung vom Erfolg des Falles abhängig zu machen. Allerdings sind die Regeln für die Finanzierung anderer Rechtsverfolgungskosten noch immer recht streng. Das Soldan Institut hat untersucht, ob Anwält:innen bereit wären, ihren Mandant:innen eine umfassende Kostenfinanzierung anzubieten. Alle Infos im Anwaltsblatt.

Information

Ersatzfreiheitsstrafe abschaffen: „Wegsperren hilft nicht gegen Armutskriminalität“

Im Jahr 2022 saßen mehr als 28 Prozent aller Berliner Häftlinge nur ersatzweise wegen nicht bezahlter Geldstrafen ein, die meisten von ihnen arbeitslos und verschuldet. Der DAV kritisiert das System der Ersatzfreiheitsstrafen bereits seit Langem aus rechtsstaatlichen, sozialen und finanziellen Gesichtspunkten – so auch im aktuellen Statement. Siehe hierzu auch Presseschau unten.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 260 Pressemeldungen auf – hier eine kleine Auswahl:

ZEIT Online widmet sich den umstrittenen Plänen des BMI zur Abschiebung auch unverurteilter Clan-Mitglieder. Gisela Seidler, Vorsitzende des Ausschusses Migrationsrecht, kritisiert die Überlegungen, nach denen künftig etwa eine Prüfung von Vorsatz und Schuldfähigkeit entbehrlich wäre. Ebenso fehle für Verdächtige die Option, sich zu distanzieren – wie es für Terrorverdächtige im Kontext von Vereinsmitgliedschaften möglich ist. „Vielleicht wissen Menschen gar nicht, mit wem sie da zu tun haben, welche Ziele eine Organisation verfolgt. Der bloße Kontakt zu Mitgliedern eines Clans kann einen zukünftig verdächtig machen.“ Es sei daher durchaus gerechtfertigt, von einer „Gefahr der Sippenhaft“ zu sprechen.

Anlässlich neuer Statistiken fordert der DAV erneut die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe, wie Beck-aktuell berichtet. „Jeder vierte Insasse eines Berliner Gefängnisses wurde nie zu einer Haftstrafe verurteilt“, so Swen Walentowski, Leiter Politische Kommunikation und Medien. „Wie kann es in einem Rechtsstaat an der Tagesordnung sein, dass Menschen für Bagatelldelikte – allen voran U-Bahnfahren ohne Ticket – in Haft sitzen?“

Thomas Pliester aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der ARGE Mietrecht und Immobilien erläutert für die dpa (hier übernommen von Web.de), was man alles auf dem eigenen Grundstück lagern darf – und wann Sammelwut zum rechtlichen Problem wird.

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