DAV-Depesche Nr. 32/24

Rechtspolitik

Resilienz des BVerfG – DAV appelliert an Ministerpräsident:innen

Endlich zeichnet sich bei der Verbesserung der Schutzmechanismen für das Bundesverfassungsgericht ein Konsens zwischen den Ampelparteien und der Union ab. Dem DAV fehlt dabei jedoch bislang ein entscheidender Punkt: Notwendig wäre eine Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates zu Änderungen am BVerfGG – etwa um zu verhindern, dass das Erfordernis einer Zwei-Drittel-Mehrheit für Richterwahlen mit einfacher Mehrheit geändert werden kann. Die DAV-Vizepräsidenten Dr. Ulrich Karpenstein und Stefan von Raumer wandten sich deshalb in einem Schreiben an die Regierungschefs der Bundesländer und betonten, wie wichtig die entsprechenden Regelungen sind.

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Richterwahl: Auch Zwei-Drittel-Quorum absichern!

Der Kompromiss zwischen Ampelkoalition und Union könnte noch vor Jahresende in eine Änderung des Grundgesetzes münden. Doch die heikelste Frage, ob nicht auch das Zwei-Drittel-Quorum bei der Richterwahl besser abgesichert werden sollte, sei noch nicht gelöst, wie auch Dr. Wolfgang Janisch (Süddeutsche Zeitung) in seinem Gastkommentar im Anwaltsblatt feststellt. Der Autor plädiert ebenfalls für eine Sicherung, denn das Zwei-Drittel-Quorum sei zu wichtig, um es dem Zugriff des einfachen Gesetzgebers zu überlassen.

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Kein Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik

Am 19. Juli 2024 ist nach einjährigem Gesetzgebungsverfahren inklusive Vermittlungsausschuss das „Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“ in Kraft getreten. Herausgekommen sei ein Gesetz, bei der Richter- und Anwaltschaft schon froh sein könnten, wenn dadurch nicht eine weitere Verbreitung von Videoverhandlungen verhindert werde, so Benedikt Windau. Mehr lesen Sie auf dem ZPO-Blog.

Rechtspolitik

DAV mahnt vollzugstaugliche Rechtsnormen an

Der DAV weist in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie „RED III“ (SN 53/2024) darauf hin, dass die Beschleunigung umweltrechtlicher Zulassungsverfahren nur dann gelingen kann, wenn die dafür geschaffenen Rechtsnormen auch vollzugstauglich sind. Der DAV fordert, dass insbesondere Richtlinienvorgaben nicht nur wortlautgetreu „1:1“ in deutsche Gesetze umgesetzt werden, sondern dass sie so in das nationale Recht integriert werden, dass das angestrebte Ziel der Verfahrensbeschleunigung auch erreicht werden kann: Es ist zur angestrebten Beschleunigung kontraproduktiv, immer neue Spezialregelungen für Verfahrenserleichterungen für einzelne Vorhaben auf Bundes- und Landesebene zu schaffen.

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Als Anwältin in die Schule – ein Erfahrungsbericht

Im Rahmen des DAV-Projekts „Anwaltschaft macht Schule“ besuchte Rechtsanwältin Christine Kossmann die 7. Klasse einer Gesamtschule – und war von dem Format ebenso begeistert wie die Schüler:innen und der Lehrer. Folgeprojekte inklusive. Mehr lesen Sie im Anwaltsblatt.

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Fallstricke beim Versorgungswerk: „Lunch & Learn“-Seminar der Deutschen Anwaltakademie

Am 11. September 2024 findet von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr das nächste „Lunch & Learn“-Seminar der Deutschen Anwaltakademie statt. In dieser Folge geht es um das Thema Vorsorge. Der Referent Martin Petow erläutert mögliche Fallstricke beim Versorgungswerk, die im Ernstfall die Existenz kosten könnten, sowie Herausforderungen in der Anwalt-Vorsorge. Erfahren Sie zudem alles über exklusive Sondertarife des DAV, ihre unschlagbaren Vorteile und wie man davon profitieren kann.

Sie wollen an diesem Seminar teilnehmen? Dann melden Sie sich zum Newsletter der Deutschen Anwaltakademie an. Der Link zum virtuellen Raum wird Ihnen am Vortag per E-Mail zugeschickt.

Anwaltspraxis

AGH: Anwalt setzt Kollegen mit Vertretungsverbot ein – keine anwaltliche Pflichtverletzung

Ein Anwalt unterstützt einen Kollegen trotz Vertretungsverbot. Ist das eine Pflichtverletzung? Der AGH München hat eine klare Antwort: Nein! Die Gründe erfahren Sie im Anwaltsblatt.

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Engagierte Personen für „TidA“ gesucht

Für TidA – das Stipendium für Talente in der Ausbildung werden aktuell Engagierte für die Auswahlkommission sowie als Vertrauenspersonen in den Pilotregionen Berlin und Düsseldorf gesucht. Es geht um den aktiven Einsatz jeder Branche! Die Nachwuchsförderung steht hier im Mittelpunkt.

Ausgewählte Stipendiat:innen nehmen drei Jahre an einem umfangreichen ideellen Programm teil und erhalten eine monatliche Bildungspauschale von 300 Euro. TidA ist ein Programm der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) und der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw). Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 188 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Die dpa (hier übernommen vom Südkurier) beschäftigt sich mit der Frage, welche Konsequenzen Beschäftigten drohen, wenn sich die Rückreise aus dem Urlaub wegen Unwetter oder Streik verzögert. Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht betont, dass es zwar keinen Anspruch auf Vergütung der Fehltage gibt, sonstige Sanktionen wie Abmahnung oder gar Kündigung – bei rechtzeitiger Kommunikation – allerdings nicht zu befürchten seien.

„Eltern haften für ihre Kinder“ – warum man solche Schilder „in die Tonne kloppen“ kann, erläutert Eva Becker, DAV-Vorstandsmitglied und Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht gegenüber der dpa (hier übernommen von der tz).

Die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sei wegen der Unschuldsvermutung noch kein Kündigungsgrund, wie Dr. Peter Meyer aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht erläutert. Selbst bei einer Verurteilung müsse man auf den Einzelfall und den Bezug zur Tätigkeit schauen: „Zum Beispiel kann ein Buchhalter, der wegen Trunkenheitsfahrt in der Freizeit seinen Führerschein verliert und verurteilt wird, weiter Buchhalter sein.“ Bei einem Busfahrer könne das anders zu beurteilen sein (Finanzen.net).

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