1. AIJA: Feierliche Eröffnung der Jahrestagung in München
Gestern Abend eröffnete AIJA-Präsidentin Orsolya Görgényi die 54. Jahrestagung der International Association of Young Lawyers (AIJA) in München. Warum der Deutsche Anwaltstag 2017 in Essen das Thema „Innovation und Legal Tech“ in den Mittelpunkt stellt, erläuterte DAV-Hauptgeschäftsführer Dr. Cord Brügmann in seiner Begrüßungsrede. In einer viel beachteten Menschenrechtsveranstaltung warb der DAV gemeinsam mit dem CCBE-Präsidenten Michel Benichou am Beispiel der Initiative „European Lawyers in Lesvos“ für anwaltliches Engagement bei der Bewältigung der „Flüchtlingskrise“. Mehr als 650 junge Anwältinnen und Anwälte aus über 70 Nationen werden sich vier Tage lang intensiv austauschen, voneinander lernen und gemeinsame Zeit verbringen. AIJA ist die weltweit größte Anwaltsvereinigung für international tätige Anwälte, Syndizi und In-House-Juristen unter 45 Jahre.
2. Anwaltsblatt berichtet über Relaunch des Marktes für Rechtsdienstleistungen
Die Zukunft der Rechtsberatung lag bisher in den Händen von Anwältinnen und Anwälten. Das könnte sich ändern. Neue Technologien ermöglichen mandantennahe Geschäftsmodelle zur Automatisierung komplexer Rechtsdienstleistungen. Das Anwaltsblatt erläutert, wie der Markt sich wandelt. Lesen Sie den Report hier.
3. DAV: Kein Fahrverbot als generelle Nebenstrafe und Richtervorbehalt bei Blutentnahme muss bleiben
In seiner DAV-Stellungnahme Nr. 47/16 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des StGB, des JGG und der StPO äußert der DAV sich ablehnend zu der geplanten Ausweitung der Möglichkeit, ein Fahrverbot zu verhängen. Gegen die Einschränkung des Richtervorbehalts bei Anordnung der Entnahme einer Blutprobe bestehen nach Ansicht des DAV verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes.
4. DAV gegen weitere EU-Vorgaben bei Verhältnismäßigkeitsprüfung im Berufsrecht
Der DAV ist der Auffassung, dass im Berufsrecht auf EU-Ebene weder ein verbindlicher Leitfaden noch sonstige verbindliche legislative Instrumente zur Verhältnismäßigkeitsprüfung zusätzlich geschaffen werden sollten. Dies geht aus seiner DAV-Stellungnahme Nr. 45/16 zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Regulierung von Berufen: Verhältnismäßigkeit und nationale Aktionspläne der Mitgliedstaaten hervor. Nach Ansicht des DAV werden berufsrechtliche Regelungen in Deutschland im Einklang mit den primärrechtlichen und den vom EuGH aufgestellten, präzisen und bekannten Kriterien des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geprüft. Es besteht sowohl eine hohe parlamentarische als auch gerichtliche Kontrolldichte dieses verfassungsrechtlichen Grundsatzes in Deutschland.
5. Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie teilweise nicht richtig – Anhörung des DAV im BMJV
Am 23. August 2016 hat im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Anhörung zum Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie stattgefunden. Der DAV war als Sachverständiger eingeladen. RAin Petra Heinicke, Mitglied des Zivilrechtsausschusses des DAV, hat in der Anhörung die Kritikpunkte wiederholt, die der DAV durch seinen Zivilrechtsausschuss bereits in der DAV-Stellungnahme Nr. 46/16 herausgearbeitet hat: Der Referentenentwurf setzt in einigen Vorschriften die Pauschalreiserichtlinie nicht richtig um. Der DAV hat in seiner Stellungnahme daher Änderungsvorschläge formuliert (vgl. auch die Dokumentation des BMJV).
6. Europäisches Nachlasszeugnis: Vernetzung der Register ja, aber nur mit klaren Inhalts- und Zugangsgrenzen
Die Europäische Kommission hat eine Studie zum Europäischen Nachlasszeugnis durchgeführt, an der sich der Deutsche Anwaltverein durch seine Ausschüsse Anwaltsnotariat und Erbrecht beteiligt hat. In seiner DAV-Stellungnahme Nr. 44/2016 befürwortet der DAV die Schaffung und Vernetzung regionaler Register Europäischer Nachlasszeugnisse ebenso wie die Vernetzung nationaler Testamentsregister – nennt aber klare Grenzen für den Inhalt der Register und die einsichtsberechtigten Personen. Auch die Schaffung eines elektronischen Europäischen Nachlasszeugnisses hält der DAV für sinnvoll. Zunächst sollten aber Erfahrungen mit den erst seit August 2015 anwendbaren Vorschriften über das Europäische Nachlasszeugnis in seiner jetzigen Fassung und dessen Akzeptanz gesammelt werden.
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