DAV-Depesche Nr. 33/18

1. Causa Sami A.: DAV kritisiert verbales Nachtreten von Innenminister Reul

Die Aussage des NRW-Innenministers Herbert Reul, Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen, kritisiert DAV-Präsident Schellenberg als „höchst unangemessen“. Er teilt die Besorgnis von OVG-Präsidentin Brandts: „Hier wurden die Grenzen des Rechtsstaats ausgetestet – dies darf nicht wieder passieren.“ Das Statement, in dem Schellenberg fordert, die Entscheidung des OVG Münster vorbehaltlos anzuerkennen, sorgt aktuell in der Presse für großes Interesse; hier die dpa-Meldung in der Welt.

2. Wirksame Honorarvereinbarung? Das Anwaltsblatt-Honorartool hilft

Sicheres Honorar bringen nur wirksame Vergütungsvereinbarungen. Doch wer will Aufsätze und Kommentare zum RVG lesen? Einfacher geht es mit dem Anwaltsblatt-Honorartool. Ein paar simple Fragen interaktiv beantworten und Checkliste ziehen. Der Clou des Tools: Die Formerfordernisse werden für das konkrete Mandat erläutert. Testen Sie das Anwaltsblatt-Honorartool. Für Wünsche zum Ausbau des Tools: anwaltsblatt@anwaltverein.de.

3. BGH: Fiktive Reisekosten des auswärtigen Anwalts sind erstattungsfähig

Auswärtige Prozessanwälte werden nicht länger schlechter gestellt. Auch wenn ihre Hinzuziehung nicht notwendig war, geht der Mandant nicht völlig leer aus. Reisekosten kann er bis zu der Höhe erstattet verlangen, wie sie auch bei einem Rechtsanwalt mit Niederlassung am weitest entfernt gelegenen Ort innerhalb des Gerichtsbezirks angefallen wären. Das hat der BGH entschieden. Mehr zum Beschluss finden Sie im Anwaltsblatt. Welche Kosten erstattungsfähig sind, verrät die „Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte“ aus dem Anwaltverlag.

4. DAV-Stellungnahme: Kein Sonderrecht für Rechtsmittel im Asylverfahren

Der DAV hat sich mit seiner Initiativstellungnahme 39/18 in die aktuelle Diskussion über die Rechtsmittel im Asylverfahren eingeschaltet: Nur eine umfassende Gleichstellung des Asylverfahrensrechts mit dem allgemeinen Verwaltungsprozessrecht führt zu einer schnell wirksamen und nachhaltigen Verbesserung des Asylverfahrens (s. auch Stellungnahmen 28/17 und 14/15). Eine Tatsachenfeststellungskompetenz des Bundesverwaltungsgerichts im Asylprozessrecht ist kontraproduktiv. Sie schafft neue Komplikationen und Belastungen für das Verfahren.

5. Alle Informationen auf einen Klick

Im Newsroom auf anwaltverein.de finden Sie alle DAV-Nachrichten: Aktuelle Veranstaltungsfilme, viele O-Töne, Pressemitteilungen sowie alle Stellungnahmen des DAV. Die Inhalte können hier bequem auf einen Klick eingesehen werden. Ein Filter ermöglicht die gezielte Suche nach bestimmten Informationen.

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