DAV-Depesche Nr. 33/19

Anwaltspraxis

Fremdgeld veruntreut, kein Anderkonto: Zulassung weg – Tipps zum Umgang mit Fremdgeld

Wer als Anwalt mehrfach Fremdgeld veruntreut, verliert die Zulassung als Anwalt. Der AGH Hamm hat nun einen mehr als 70jährigen Anwalt aus dem Verkehr gezogen, der nicht zur Ruhe kam, weil er keine Altersrente hat. Zugegeben: Der Fall fällt aus dem Rahmen. Doch wie schnell muss Fremdgeld ausgezahlt werden? Das Anwaltsblatt gibt Tipps zum Umgang mit Fremdgeld.

Anwaltsberuf

Konkre­ti­sierte Fortbil­dungs­pflicht für Anwälte – viel Lärm um nichts?

Bei der kleinen BRAO-Reform 2017 strich der Bundestag die sanktionierte Fortbildungspflicht für Anwältinnen und Anwälte, die Bundesjustizministerium und Anwaltsorganisationen unisono gefordert hatten. Weil die Debatte aber noch nicht zu Ende ist: Wie viele Stunden bilden sich Anwältinnen und Anwälte heute schon fort? Wären 40 Stunden zumutbar oder eher eine Zumutung? Das Soldan Institut hat’s untersucht. Die überraschenden Ergebnisse der Befragung finden Sie im Anwaltsblatt.

Rechtspolitik

Hat das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eine Zukunft?

Der kollektive Rechtsschutz wurde 2005 erstmals mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz in Deutschland eingeführt. Im Zuge der Evaluation des Verfahrens fordert der DAV, dass die Befristung des Gesetzes bis zum 1. November 2020 aufgehoben wird und zugleich das Verfahren effizienter und schneller wird. Details hat die DAV-Stellungnahme Nr. 29/19.

Information

Rechtsanwälte in UK – was tun beim „No Deal“-Brexit? 

Das Justizministerium des Vereinigten Königreichs bereitet sich auf einen harten Brexit am 31. Oktober 2019 vor: In neuen Leitlinien erteilt es Hinweise, wie Anwälte aus der EU weiter in UK tätig sein können, die entweder als Anwalt ihres Heimatstaates praktizieren oder in UK durch eine dreijährige Tätigkeit oder eine Angleichungsprüfung Solicitors, Barristers oder Advocates geworden sind. Warum die Regeln großzügiger sind als der deutsche Entwurf zum harten Brexit, erläutert das Anwaltsblatt.

Ihre Mitgliedschaft

Begeistern Sie den Nachwuchs für den Anwaltsberuf!

Sie haben einen Lehrauftrag an der Uni? Sie leiten eine Arbeitsgemeinschaft für Referendarinnen und Referendare? Sie bilden in Ihrer Kanzlei wissenschaftliche Mitarbeiter, Studierende und Referendare aus? Sie sind bereit, für den Anwaltsberuf zu werben? Dann verteilen Sie unser Printangebot Anwaltsblatt Karriere, das Magazin für Jura-Studierende und Referendar/innen, an den Nachwuchs! Wir senden Ihnen kostenlose Printexemplare zu. Eine kurze Mail genügt: anwaltsblatt-karriere@anwaltverein.de.

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