DAV-Depesche Nr. 33/22

Rechtspolitik

Von Cannabis bis E-Scooter-Haftung: 60. Verkehrsgerichtstag in Goslar

Zum 60. Verkehrsgerichtstag in Goslar – zu ungewohnt sommerlicher Zeit – vertritt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV unsere Interessen. Wir beziehen Position zu den Themen der Arbeitskreise: So ist eine Anhebung der THC-Grenzen im Straßenverkehr nach Cannabiskonsum notwendig (Pressemitteilung VGT 2/22). Wir setzen uns für eine Gefährdungshaftung für geschwindigkeitsreduzierte Fahrzeuge wie E-Scooter oder Straßenwalzen ein (Pressemitteilung VGT 6/22). Auch der zunehmende Radverkehr müsse sich in ein Gesamtverkehrskonzept einfügen (Pressemitteilung VGT 4/22). Siehe hierzu auch Presseschau unten.

Information

Die gemeinsame Clearingstelle von DAV und Advocard

Der DAV unterhält eine Empfehlungspartnerschaft mit der Advocard-Rechtsschutzversicherung. Ziel ist, die Abstimmung zwischen Rechtsschutzversicherung und Anwaltschaft zu verbessern: Die Advocard empfiehlt ihren Kunden ausdrücklich Anwältinnen und Anwälte, die im DAV organisiert sind. Für diese gibt es besondere Zugänge zur Advocard: Eine eigene Informationsplattform auf der Advocard-Website, eine Hotline (040/237310) und eine von DAV und Advocard gemeinsam besetzte Clearingstelle. Kommt es im konkreten Einzelfall zu Unstimmigkeiten zwischen Anwalt und Advocard, kann sich der Anwalt unmittelbar an die Clearingstelle wenden. Die Clearingstelle erreichen Sie als Mitglied über die Geschäftsstelle des DAV unter advocard@anwaltverein.de.

Anwaltspraxis

Gerichtliche Eingangsbestätigung eines beA-Schriftsatzes prüfen

Es ist eine Frage der richtigen Büroorganisation: Nach Übermittlung eines elektronischen Schriftsatzes an das Gericht sollten sich Anwält:innen noch nicht entspannt zurücklehnen, sondern erst den Erhalt und Inhalt der automatisierten gerichtlichen Eingangsbestätigung prüfen. Der BGH wird nicht müde, dies zu betonen. Der DAV verrät im Praxistipp, was alles noch zur Büroorganisation beim beA-Versand angehört. Das kann einigen Ärger ersparen.

Anwaltsberuf

Martin Henssler im Interview: Reformbedarf im Berufsrecht bleibt

Er lieferte den Gesetzesvorschlag, der Grundlage für die große BRAO-Reform wurde. Was Prof. Dr. Martin Henssler heute über das Gesetz denkt, wo die größten Tücken bei der Umsetzung lauern und was im Berufsrecht noch zu tun bleibt, lesen Sie im Anwaltsblatt-Interview.

Ihre Mitgliedschaft

Nur für Sie als Mitglied: Angebote unserer Kooperationspartner

Wussten Sie, dass der DAV viele berufsbezogene Kooperationen unterhält, die Ihnen bei Dienstleistungen und Produkten besondere Konditionen gewähren? Einen aktuellen Überblick finden Sie hier. Zugang zu besonderen Angeboten bekommen Sie mit Ihrem Benutzernamen und Passwort im geschützten Mitgliederbereich.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 916 Pressemeldungen auf – einen Schwerpunkt bildet die Berichterstattung zum Verkehrsgerichtstag (siehe auch Beitrag oben):

Tagesschau.de berichtet im Vorfeld des Verkehrsgerichtstags über die Forderung nach einer Erhöhung der THC-Grenzwerte im Straßenverkehr. „Der bisherige Grenzwert bei der THC-Konzentration taugt nicht, da er keine Aussage über Fahruntüchtigkeit trifft", so Andreas Krämer, Regionalbeauftragter der AG Verkehrsrecht. Der Wert müsse wie beim Alkohol so festgelegt werden, dass nur berauschte Fahrer sanktioniert würden. Einen Gesamtüberblick über die Themen des Verkehrsgerichtstags bieten LTO sowie Beck-Aktuell.

In einem Gastbeitrag für LTO erläutert Prof. Dr. Klaus Herrmann, Vorsitzender der AG Verwaltungsrecht Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern, die schlechten Erfolgsaussichten für Altkanzler Gerhard Schröder bei seiner Klage gegen den Bundestag wegen verwehrter Sonderrechte.

Eva Becker, Mitglied des Vorstands und des Ausschusses Familienrecht, schildert für die dpa (hier übernommen von der Nordwest-Zeitung), wie Paare mit gemeinsamer Wohnung für den Trennungsfall vorsorgen sollten: Wer Gerangel um die Wohnung vermeiden möchte, könne schon beim Einzug mit dem Partner eine Regelung festlegen, wer im Falle einer Trennung dort bleiben darf. Für verheiratete Ehepaare biete sich dazu ein Ehevertrag an. Unverheiratete Paare könnten sich beim Kauf einer Immobilie mit einem Partnerschaftsvertrag absichern.

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