DAV-Depesche Nr. 33/24

Rechtspolitik

DAV: Altersgrenze im Anwaltsnotariat verstößt nicht gegen Verfassungsrecht

Der DAV ist vom Bundesverfassungsgericht als sachkundiger Dritter zu einer Verfassungsbeschwerde gegen die Altersgrenze im Anwaltsnotariat angehört worden und hat durch den Ausschuss Anwaltsnotariat unter Mitwirkung des Ausschusses Verfassungsrecht Stellung genommen. Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Die Altersgrenze stellt aus DAV-Sicht weder einen Verstoß gegen nationales Verfassungsrecht noch gegen europäische Grundrechte dar. Sie dient der Sicherstellung einer geordneten Altersstruktur im Notariat und damit der Sicherung der Qualität notarieller Dienstleistungen und dem Schutz der Rechtsuchenden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der ausführlich begründeten Stellungnahme.

Information

Frauen im DAV sicht- und hörbarer machen – DAV-Genderbericht

Die Gleichberechtigung von Anwältinnen und Anwälten in der Anwaltschaft sowie im DAV und seinen Gremien ist dem DAV ein besonderes Anliegen. Wie im Vorjahr wurde die 30%-Hürde in allen Bereichen übersprungen. Weitere wesentliche Ergebnisse lesen Sie im grafisch aufbereiteten Beitrag im Anwaltsblatt.

Information

OLG Düsseldorf: Befangenheit wegen unsachgemäßer Verfahrensleitung des Richters

Nach ständiger Rechtsprechung stellt eine unsachgemäße Verfahrensleitung durch einen Richter für sich genommen keinen Ablehnungsgrund nach § 42 Abs. 2 ZPO dar. Darunter fällt auch die „stark verzögerte Bearbeitung“ einer Sache, weil diese grundsätzlich für beide Parteien nachteilig sei. Das OLG Düsseldorf hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem dies ausnahmsweise doch der Fall war. Einzelheiten lesen Sie im ZPO-Blog.

Anwaltspraxis

Bekämpfung aggressiver Steuerplanung - EuGH stärkt anwaltliches Berufsgeheimnis

Mit seinem Urteil vom 29. Juli 2024 (Belgian Association of Tax Lawyers u.a., Rs. 623/22) erklärt der EuGH umfassende Meldepflichten im Rahmen der Steuergesetzgebung für unionsrechtskonform, gleichzeitig betont er den Vorrang des Mandatsverhältnisses. Lesen Sie im Anwaltsblatt, welche Bedeutung das Urteil für Deutschland hat.

Rechtspolitik

Schriftformerfordernis bei Kündigung von Bauverträgen

Der DAV lehnt eine Abschaffung des in § 650h BGB vorgesehenen Schriftformerfordernisses bei der Kündigung von Bauverträgen ab. Der Wegfall würde in der Praxis zu keinen Erleichterungen führen und geht damit an der Praxis bei Bauverträgen vorbei. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie  der Stellungnahme.

Europa

Arbeitsentlastung für den Europäischen Gerichtshof

Die Reform der Satzung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) steht kurz vor dem Abschluss und wird am 1. September 2024 in Kraft treten. Ein wesentlicher Teil der Reform besteht in der Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungsverfahren in bestimmten Sachgebieten (darunter das Mehrwertsteuersystem und der Zollkodex) auf das Gericht 1. Instanz, um die hohe Arbeitsbelastung des Gerichtshofs zu verringern. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass in allen Vorabentscheidungsverfahren Schriftsätze der Beteiligten fortan nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht werden, wobei es eine Widerspruchsmöglichkeit seitens des jeweiligen Beteiligten gibt. Näheres erfahren Sie hier.  

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 237 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Der Gesetzgeber hat nicht nur den THC-Grenzwert im Straßenverkehr hochgesetzt; auch eine MPU soll nur noch in bestimmten Fällen drohen, wie die FAZ (Abo) berichtet. Für Andreas Krämer, Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, lässt die Neuregelung aber noch zu viel Spielraum. „Begriffe wie Anzeichen von Missbrauch oder Abhängigkeit sind sehr dehnbar. Ist ein regelmäßiger Konsument abhängig? Wann beginnt der Missbrauch ohne Abhängigkeit?“ So könne auch einmaliger Konsum unter Umständen Eignungszweifel auslösen und zur MPU führen.

Die dpa (u.a. aufgegriffen vom Handelsblatt) beschäftigt sich mit der Frage, ob Beschäftigte in den Betriebsferien Urlaub nehmen müssen. Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, erläutert die wichtigsten Punkte. So können etwa maximal 60% des Jahresurlaubs vom Arbeitgeber festgelegt werden, auch die zeitliche Lage muss rechtzeitig angekündigt werden.

Die Neue Osnabrücker Zeitung (via dpa) greift eine Meldung der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht zur Berücksichtigung von Einmalzahlungen zur Berechnung des Krankengeldes auf: Dies komme nach einem Urteil des LSG Stuttgart ausschließlich für regelmäßige Einmalzahlung wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in Betracht.

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