DAV-Depesche Nr. 34/15

1. DAV-Pressekonferenz: Stopp den Gerichtsschließungen in Mecklenburg-Vorpommern!

Vor dem für den 6. September 2015 geplanten Volksentscheid zur Justizreform in Mecklenburg-Vorpommern hat der Deutsche Anwaltverein die Landesregierung in Schwerin aufgefordert, die geplanten massenhaften Gerichtsschließungen in Mecklenburg-Vorpommern zu stoppen. Auf einer Pressekonferenz in Schwerin am 25. August 2015 sagte DAV-Präsident Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg: „Wer Gerichte schließt, entfernt sich vom Bürger“. Zudem warfen DAV-Präsident Schellenberg und Rechtsanwalt Lorentz, Vorsitzender des DAV-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern der Landesregierung vor, dass die Landesregierung alles tue, damit der Volksentscheid ins Leere gehe. Die Pressekonferenz fand vielfache Resonanz in der lokalen Presse und in den lokalen Radiosendern. Außerdem wurde von ihr am selben Abend im Fernsehen im NDR-Nordmagazin Mecklenburg-Vorpommern berichtet. Einzelheiten erfahren Sie in der DAV-Pressemitteilung Nr. 31/15 und im Filmbericht von der Pressekonferenz.

2. Anwaltsblatt zieht Bilanz: Zwei Jahre neues Kostenrecht mit RVG-Erhöhung

Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist am 1. August 2015 zwei Jahre alt geworden. Was die Reform mit der RVG-Gebührenerhöhung gebracht hat, erläutert die DAV-Vizepräsidentin und Anwaltsblatt-Herausgeberin Edith Kindermann. Viele haben profitiert, aber nicht alle – und manche Auswirkung ist auch noch unklar, schreibt die Anwaltsnotarin im Doppelheft August/September 2015, das in der nächsten Woche ausgeliefert wird. Der Kommentar „Wunsch und Wirklichkeit“ kann online bereits unter www.anwaltsblatt.de gelesen werden.

3. DAV-Stellungnahme: Vorschläge für die Änderung des Sachverständigenrechts

Der DAV hatte sich in der Vergangenheit durch seinen Ausschuss Zivilverfahrensrecht wiederholt für eine Verbesserung des Sachverständigenrechts eingesetzt. Der Referentenentwurf zur Änderung des Sachverständigenrechts wird daher grundsätzlich begrüßt. Dies gilt etwa für die vorgesehene obligatorische Anhörung der Parteien zur Person des Sachverständigen und die zwingende Fristsetzung für die Erstattung des Sachverständigengutachtens. Allerdings müsste nach Ansicht des DAV ein Beweisbeschluss anfechtbar sein, wenn sich das Gericht nicht mit dem Votum einer Partei auseinandergesetzt hat. Zudem bedarf es weiterer Möglichkeiten zur Sicherstellung und Steigerung der Qualität der Sachverständigengutachten. Zur DAV-Stellungnahme Nr. 42/2015.

4. DAV und Nils Landgren setzen Zeichen gegen Rechtsextremismus

Am vergangenen Wochenende gaben der international renommierte Jazzposaunist Nils Landgren und das c/o chamber orchestra in Berlin ein Benefizkonzert für die „Stiftung des Deutschen Anwaltvereins: Contra Rechtsextremismus“. Den gut 400 Zuhörern wurde eine begeisternde Mischung aus Klassik und Jazz dargeboten, die zum Ende hin niemanden mehr auf den Stühlen hielt und den Neuköllner Heimathafen in einen Tanzsaal verwandelte. Die Musiker verzichteten auf ein Honorar, damit das Publikum spendete und um gemeinsam mit der Stiftung und dem DAV ein Zeichen gegen Rechtsextremismus zu setzen. Impressionen vom Konzert finden Sie hier und auf unserer Facebook-Seite.

5. Stiftung Contra Rechtsextremismus: Spenden weiter benötigt

Seit 2001 übernimmt die „Stiftung des Deutschen Anwaltvereins: Contra Rechtsextremismus“ die Kosten für Rechtsberatung und Rechtsvertretung von Opfern rechtsextremistischer oder politisch motivierter Gewalttaten, sofern sie bedürftig sind.
„Die jüngsten Vorgänge zeigen, dass das Thema an Aktualität nichts verloren hat“, so Stiftungsvorsitzender Micha Guttmann auf dem Benefizkonzert zugunsten der Stiftung am vergangenen Wochenende in Berlin. Die Stiftung ist weiterhin dringend auf Spenden angewiesen. Setzen daher auch Sie ein Zeichen und spenden Sie. Zu Informationen und Spendenmöglichkeiten.

6. Stellenmarkt des DAV im Anwaltsblatt und im Anwaltsblatt Karriere

Sie sind auf der Suche nach Unterstützung für Ihre Kanzlei? Dann ist der Stellenmarkt des DAV genau die richtige Plattform. Egal ob berufserfahrener Anwalt, Berufseinsteiger, Bürogemeinschaft oder Nachwuchs (auch Referendare) – hier finden Sie Ihre Verstärkung. Ihr Stellenangebot erscheint im Anwaltsblatt und/oder im Anwaltsblatt Karriere plus 6 Monate online. Die Konditionen zu Ihrer Anzeige finden Sie hier. Oder rufen Sie in der Redaktion an: Frau Tramm berät Sie gerne unter Tel. 030 726152-176 oder per E-Mail unter tramm@anwaltverein.de. Bitte denken Sie daran: Anzeigenschluss für das Oktober-Heft des Anwaltsblatts ist der 4. September 2015 und für Anwaltsblatt Karriere (Wintersemester) der 24. September 2015.

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