DAV-Depesche Nr. 34/17

1. BVerfG: Pflicht zum Kammerbeitrag für IHK-Mitglieder verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hält die Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern (IHK) für verfassungsgemäß. Auch Mitgliedsbeiträge dürfen erhoben werden. Die Kammern werden aber aufgefordert, den Minderheitenschutz nicht zu vernachlässigen und für Binnenpluralität zu sorgen. Warum die Entscheidung auch für die Anwaltschaft interessant ist, verrät das Anwaltsblatt.

2. DAV-Stellungnahme zur intelligenten Videoüberwachung: Nicht alle Anwendungsszenarien verfassungskonform

Die DAV-Stellungnahme 47/17 durch den Ausschuss Gefahrenabwehrrecht zur intelligenten Videoüberwachung bezieht sich auf den aktuell laufenden Probebetrieb eines Systems der Videoüberwachung zur Erkennung von Gesichtern und bestimmten Verhaltensmustern am Berliner Bahnhof Südkreuz. Der DAV weist darauf hin, dass die automatisierte Auswertung von Bilddaten aus Videoüberwachungssystemen einen ganz erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen darstellt. Längst nicht alle technisch möglichen Anwendungsszenarien einer intelligenten Videoüberwachung wären auch verfassungskonform. Daher fordert der DAV umfassende Aufklärung über die funktionalen Fähigkeiten der verwendeten Systeme.

3. Herbsttagungen der DAV-Arbeitsgemeinschaften

In den kommenden Monaten veranstalten zahlreiche DAV-Arbeitsgemeinschaften wieder ihre alljährlichen Herbsttagungen. Nutzen Sie diese Möglichkeit zur Fortbildung und zum Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen! Alle Informationen zu den Herbsttagungen der DAV-Arbeitsgemeinschaften finden Sie auf deren Websites oder im DAV-Veranstaltungskalender.

4. DAV-Arbeitsgemeinschaften: Bequem online anmelden

Ab sofort steht auf der Website von anwaltverein.de ein Online-Anmeldeformular bereit, über das Mitglieder schnell und bequem jeder beliebigen DAV-Arbeitsgemeinschaft (AG) beitreten können. Bislang war der AG-Beitritt an das umständliche Ausdrucken, Ausfüllen, Scannen und Versenden von PDFs gekoppelt. Analog zu dem bereits existierenden Beitrittsformular für örtliche Anwaltvereine vereinfacht das neue AG-Formular den Anmeldeprozess stark. Das „intelligente“ Formular hält für jede AG ein individuelles Set an Feldern bereit, die im Zuge der Anmeldung von interessierten Kolleginnen und Kollegen ausgefüllt werden können. Außerdem ermöglicht das Formular Anwältinnen und Anwälten, die noch keinem örtlichen Verein zugehören, zugleich den Vereinsbeitritt.

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