1. BRAK: Secunet gibt beA-Start am 3. September 2018 frei
Der Gutachter Secunet hat die Freigabe für den beA-Neustart am 3. September 2018 erklärt. Mit dem Start gilt die passive Nutzungspflicht für alle Anwältinnen und Anwälte. Wer die beA-Client-Security braucht und noch nicht heruntergeladen hat, sollte dies noch im August erledigen.
Download und Erstregistrierung sind am 1. und 2. September 2018 vorübergehend nicht möglich, so die BRAK. Warum der DAV die Veröffentlichung der Secunet-Freigabe fordert und was Sie jetzt wissen müssen, finden Sie im Anwaltsblatt. Für das Installieren der beA-Client-Security hat die BRAK einen Support eingerichtet (bea-servicedesk@atos.net oder von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr: 030 – 52 0009 444). Teilen Sie uns gerne Ihre Erfahrungen mit dem beA mit: service@anwaltverein.de.
2. BGH: Anwalt darf mit Anschreiben um konkretes Mandat werben
Es bleibt dabei: Anwälte dürfen potentielle Mandanten mit Beratungsbedarf anschreiben und ihnen ihre Dienste anbieten. Gerade in seiner konkreten Situation könne dem Rechtssuchenden eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung Nutzen bringen. Das hat der Anwaltssenat des BGH entschieden und ist damit auf die liberale Linie des I. Zivilsenats des BGH in dieser Frage eingeschwenkt. Mehr dazu im Anwaltsblatt.
3. Neu: Die juristische Presseschau im Newsroom auf anwaltverein.de
Der Newsroom auf der Website des DAV wurde vor kurzem erweitert: In unserer neuen Rubrik „LTO-Presseschau“ finden Sie ab sofort jeden Morgen einen Überblick über die wichtigsten Rechtsthemen in der deutschen Presse- und Medienlandschaft. Damit starten Sie bestens informiert in den Tag. Viel Spaß bei der Lektüre!
4. Anwaltauskunft.de: Akquirieren Sie neue Mandanten mithilfe eines Portraits
Monat für Monat suchen rund 100.000 Menschen auf www.anwaltauskunft.de, dem großen Rechtsportal des DAV, nach einer Anwältin oder einem Anwalt. Mitglieder in einem örtlichen Anwaltverein des DAV werden automatisch mit einem eigenen Profil in der Anwaltssuche des Portals gelistet. Beachten Sie aber: Der erste Eindruck zählt – und ohne Portraitfoto und aktuelle Angaben zu Ihren Fachgebieten und Kompetenzen haben es neue Mandantinnen und Mandanten schwer, sich ein umfassendes Bild von Ihnen zu machen! Zeigen Sie sich von Ihrer besten Seite und laden Sie jetzt über die DAV-Onlineplattform Ihr Portrait hoch. Loggen Sie sich mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem individuellen Passwort ein. Details zum Upload finden Sie in diesem kurzen Erklärvideo.
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