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150 Jahre Deutscher Anwaltverein: Wegmarken aus der DAV-Geschichte
Heute ist Geburtstag: Am 25. August 1871 ist der Deutsche Anwaltverein gegründet worden. Vor 150 Jahren ging es den Anwälten vor allem darum, die Freiheit der Advokatur zu erringen. Die Anwaltschaft sollte von staatlicher Gängelung befreit werden. Mit der Rechtsanwaltsordnung von 1878 und der Schaffung der Kammern gelang das. Freiheit und Unabhängigkeit der Anwaltschaft zu verteidigen, ist heute noch immer das Ziel des DAV. Zentrale Wegmarken aus der DAV-Geschichte – von der Gründung über die Gleichschaltung und Arisierung 1933 bis zur Wiedergründung 1948 – finden Sie in einem Zeitstrahl zum Jubiläum. 28 kurze Texte zu zentralen Jahren machen die DAV-Geschichte plastisch. Mehr zur DAV-Geschichte (und ein Interview mit DAV-Präsidentin Edith Kindermann) hat das Anwaltsblatt. Und hier gibt es die virtuelle Ausstellung des Forums Anwaltsgeschichte zum DAV-Jubiläum.
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Hochwasserhilfe der Anwaltschaft angelaufen
DAV und BRAK arbeiten bei der Hochwasserhilfe für die deutsche Anwaltschaft erneut zusammen. Es wurde ein gemeinsames Gremium beider Organisationen gebildet. Rückgriff genommen wird auf noch vorhandene Spendengelder aus dem Jahr 2002 in Höhe von rund 160.000 €, die bei der Hülfskasse hinterlegt sind. Die Hülfskasse stellt diese Mittel betroffenen Kanzleien auf Empfehlung des gemeinsamen Hochwassergremiums zur Verfügung. Insgesamt zeigt sich ein sehr intensives Schadensbild mit hohen Schadenssummen. Ziel der Hochwasserhilfe ist es, die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Kanzleien zügig herzustellen. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Afghanistan – DAV setzt sich für unbürokratische Evakuierung von Ortskräften und Gefährdeten ein
Nach der Machtübernahme der Taliban hat der DAV die Bundesregierung in mehreren Schreiben aufgefordert, alle ehemaligen Ortskräfte der Bundesregierung sowie die besonders gefährdeten Berufsgruppen der Justiz unbürokratisch zu evakuieren. Der DAV hat das Auswärtige Amt auf eine Namensliste von besonders gefährdeten Juristinnen und Juristen hingewiesen (siehe hierzu auch Pressemitteilung 26/21). Zusätzlich hat der DAV ein gemeinsames Statement der G7 der Anwaltschaften unterzeichnet, das an die jeweiligen Regierungen appelliert, die Sicherheit aller Menschenrechtsverteidiger und insbesondere der afghanischen Richterinnen und Anwältinnen zu gewährleisten. In einer gemeinsamen Pressemitteilung hat sich die DAV-Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht dafür eingesetzt, unbürokratische und schnelle Aufnahmeverfahren zu schaffen.
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Jubiläums-Podcast „zuRechtgehört“: Ist der DAV politisch?
Mit einem Jubiläums-Podcast erinnert der DAV in diesem Jahr an seine Geschichte. Zum Gründungstag ist nun die achte Folge erschienen: Ist der DAV politisch? In den 1970er-Jahren hatte er noch geschwiegen, als die Strafverteidigung in den RAF-Prozessen beschnitten wurde. Doch das hat sich unter anderem mit den Anti-Terrorgesetzen ab 2001 geändert. Warum der DAV immer politischer wurde und gut daran tat – eine Spurensuche unter Zeitzeugen. Den Podcast gibt es auf anwaltverein.de und auf allen gängigen Plattformen.
Anwaltspraxis
BGH erlaubt beim Inkasso die unechte Sammelklage
Die Lexfox-Urteile des BGH hatten ab Ende 2019 den Weg für das Legal Tech-Inkasso geöffnet. Offen geblieben war jedoch die Frage, ob Inkassounternehmen auch Ansprüche in einer Klage bündeln dürfen. Der BGH erlaubt nun die unechte Sammelklage, weil er den kollektiven Rechtsschutz bei Streu- und Massenschäden verbessern will. Was jetzt beim Sammelklagen-Inkasso möglich ist und warum sich die Justiz nicht mehr vor Großverfahren drücken kann, erläutert das Anwaltsblatt.
Anwaltsberuf
Verstärkung nötig? Jetzt Anzeige im Anwaltsblatt-Stellenmarkt schalten
Über den Stellenmarkt des Anwaltsblatts oder per Mail an stellenmarkt@anwaltverein.de können Sie online und im Heft Ihre Stellenanzeige schalten. Anzeigen, die bis 7. September eingehen, erscheinen noch im Oktober-Heft. Bei Fragen wenden Sie sich an Lydia Zeßin-Jacobowitz.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
LTO berichtet über das Eckpunktepapier des DAV anlässlich der Bundestagswahl und kommender Koalitionsverhandlungen. Auch Beck-aktuell greift dieses auf.
Anlässlich eines Artikels über Kritik am Zugang zu Gesundheitsdaten verweist die Ärztezeitung auf eine ältere Stellungnahme des DAV zur E-Evidence-Verordnung: So müsse zumindest mit technischen Mitteln sichergestellt werden, dass Ermittlungsbehörden beider Länder erkennen, dass es sich bei den Daten um solche von Berufsgeheimnisträgern handelt, wird der DAV zitiert.
Dr. Peter Meyer aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht erläutert für n-tv.de (via dpa), wann die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Abfindungsanspruch verbunden ist.
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