DAV-Depesche Nr. 34/25

Information

Anwaltverein.de: Webseite vom DAV im neuen Design und mit neuen Funktionen

Anwaltverein.de hat einen kompletten Relaunch erhalten – moderner, übersichtlicher und optimiert für mobile Endgeräte. Zudem warten neue Funktionen auf Sie: eine einfache Suche örtlicher Anwaltvereine, ein einfacher Beitritt in Arbeitsgemeinschaften oder einen örtlichen Anwaltverein und ein aufgeräumter Newsroom sowie ein übersichtlicher Veranstaltungskalender. Entdecken Sie spannende Inhalte noch einfacher und mit weniger Klicks. Profitieren Sie auch vom neuen Mitgliederbereich: Dort finden Sie exklusive Informationen zur Berufsausübung, die Intervisionsplattform und eine Bandbreite von Mitglieder-Benefits. Jetzt reinklicken und die Neuerungen entdecken!

Anwaltspraxis

BeA – Ausfall und unverzügliche Glaubhaftmachung der Störung

Dreieinhalb Wochen sind nicht unverzüglich! Bei wem das beA aus technischen Gründen nicht funktioniert, der darf eine Ersatzeinreichung per Fax oder E-Mail vornehmen. Aber aufgepasst: Zum einen muss die technische Unmöglichkeit des beA glaubhaft gemacht werden. Zum anderen muss das unverzüglich geschehen. Die Entscheidung des OLG Stuttgart lesen Sie im Anwaltsblatt.

Anwaltspraxis

Der Anwalt im Kreuzfeuer: Haftung bei gerichtlichen Fehltritten

Wenn Richter irren, haftet der Anwalt: Obwohl Gerichte das Recht kennen sollten, machen auch sie Fehler. Rechtsanwälte müssen Gerichtsfehler abfangen, sonst droht die Haftung gegenüber dem Mandanten. Doch welche Fehler des Gerichts können exemplarisch zu einer Haftung von Anwälten und Anwältinnen führen? Sarah Michalke, Rechtsassessorin bei der Allianz Versicherungs-AG, stellt in ihrem Beitrag Praxisfälle vor.

Rechtspolitik

DAV sieht Nachbesserungsbedarf bei der Modernisierung des Bundespolizeigesetzes

Der Koalition aus SPD und CDU/CSU plant die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes. Der DAV begrüßt ausdrücklich, dass der Entwurf einen umfassenden anwaltlichen Berufsgeheimnisträgerschutz im Sinne des BKAG vorsieht. Kritisch sieht der DAV die geplanten Regelungen zur (Quellen-) Telekommunikationsüberwachung. Der DAV fordert zudem, die richterliche Anordnung von Freiheitsentziehungen unter den Vorbehalt der Beiordnung eines Rechtsbeistandes zu stellen. Für die Schlechterstellung im Vergleich zum Strafverfahren ist keine sachliche Rechtfertigung ersichtlich. Zur ausführlichen Stellungnahme gelangen Sie hier.

Information

Weg mit der Streitwertgrenze – aber nur teilweise

Das BMJV hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte und zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen eingebracht. Benedikt Windau begrüßt im ZPO-Blog die Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts auf 10.000 Euro, fände es aber noch wichtiger, den Bereich der streitwertunabhängigen sachlichen Zuständigkeiten auszubauen.

Information

Best Practices im Anwaltsverein Karlsruhe

Die fortschreitende Digitalisierung stellt Anwaltsvereine vor neue Herausforderungen – insbesondere, wenn es um die Generierung von Einnahmequellen und Mitgliedergewinnung geht. Der Anwaltsverein Karlsruhe weiß sich zu helfen: Im Anwaltsblatt stellt Florian Branitzki, Mitglied im Vorstand des Anwaltsvereins Karlsruhe, erfolgreiche Methoden vor.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 623 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Zahlreiche Medien (hier etwa N-tv.de) berichten über einen offenen Brief, den der Deutsche Anwaltverein initiiert und mit Dutzenden anderer Organisationen an das Auswärtige Amt und das Innenministerium geschickt hat: Über 2.000 Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage aus Deutschland warten seit Jahren in Pakistan auf ihre Ausreise – und werden nun von Pakistan teilweise wieder nach Afghanistan abgeschoben. Die Organisationen fordern eine drastische Verkürzung der Dauer von Sicherheitsüberprüfungen und Visaverfahren und sofortige Evakuierungen der gefährdeten Personen. Maria Kalin, Mitglied des Ausschusses Migrationsrecht, stellt in der taz klar: „Die Geflüchteten haben eine verbindliche Zusage. Würde Deutschland sie nicht aufnehmen, wäre das nicht rechtsstaatlich.“

Wer von anderen Menschen voyeuristische Fotos oder Videos beim Joggen macht, begeht keine Straftat – ein Umstand, den eine betroffene Person mit einer Petition ändern will. Zwei DAV-Experten ordnen die Rechtslage in der Kölnischen Rundschau ein: Daniel Kötz, Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht sowie Geistiges Eigentum und Medien, erläutert, dass der vor einigen Jahren eingeführte „Upskirting“-Paragraph nur Fälle schütze, in denen unverhüllte Intimbereiche fotografiert oder wenn Aufnahmen zum Beispiel unter dem Rock gemacht werden. Hier hatte der mutmaßliche Voyeur zwar den Po im Fokus, der allerdings durch eine Jogginghose bedeckt war. Holger-Christoph Rohne, Vorsitzender der Taskforce Anwalt für Opferrechte weist darauf hin, dass die Betroffene aber nicht rechtlos sei: „Ihr stehen verschiedene zivilrechtliche Mittel zur Verfügung, wie etwa der Anspruch auf Löschung, Unterlassung und im konkreten Fall möglicherweise sogar ein Notwehrrecht – was die Wegnahme des Mobilgerätes einschließen kann.“

Tagesschau.de verweist auf die Kritik des DAV am Konzept der Ersatzfreiheitsstrafe (von 2022), der zufolge 28 % der in Berliner Gefängnissen einsitzenden Personen nie zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Angesichts dessen, dass jeder Hafttag rund 220 Euro koste, habe das Land dadurch in den letzten Jahren zudem etliche Millionen verloren.

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