1. Das beA soll am 29. September 2016 starten – Verordnung wird Weg frei machen
Wenn der Bundesrat am 23. September 2016 einer Rechtsverordnung des Bundesjustizministeriums zustimmt, kann das beA am 29. September 2016 starten. Das Neue: Es wird eine Erprobungsphase bis Ende 2017 geben. Was das Bundesjustizministerium genau plant, lesen Sie hier – alle sonstigen Fragen zum beA beantwortet das Spezial-Angebot des DAV unter www.digital-anwaltverein.de.
2. Anwaltszukunftskongress: Impulse zur Zukunft der Rechtsberatung
Wie wird die Zukunft der Anwaltschaft aussehen? Auf dem Anwaltszukunftskongress in Köln stellten sich am 2. und 3. September 2016 mehr als 30 Referenten und 360 Teilnehmer die Frage, wie die Digitalisierung den Markt für Rechtdienstleistungen verändert. Diskutiert wurden Chancen und Einfluss von Systemen künstlicher Intelligenz, moderner Kanzleimanagementsoftware oder innovativer Online-Plattformen. Und ein neuer Trend: Blockchains. Wie die das Recht verändern, erläutert das Anwaltsblatt in einem Beitrag aus dem aktuellen Heft. Wie die digitale Zukunft auch aussehen mag: Es ist höchste Zeit, dass Anwältinnen und Anwälte sie aktiv mitgestalten. Der Kongress hat gezeigt, dass etliche bereit sind, diese Chance zu nutzen. Mehr zum Kongress auf www.anwaltsblatt.de. Die Diskussionen in Köln werden im Mai 2017 in Essen auf dem Deutschen Anwaltstag fortgesetzt werden. Sein Motto: Innovationen und Legal Tech.
3. Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren verkündet
Am 31. August 2016 wurde die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie trifft Regelungen über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren und ergeht auf der Grundlage des Mediationsgesetzes von 2012, welches zwischen einfachen und zertifizierten Mediatoren unterscheidet. Die Verordnung tritt am 1. September 2017 in Kraft. Die Ausbildung zum zertifizierten Mediator erfordert dann die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang im Umfang von 120 Präsenzstunden und einer Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation. Weitere Informationen zu den Inhalten der Ausbildung und den Übergangsregelungen finden Sie bei der Deutschen Anwaltakademie.
4. Ägyptische Delegation informiert sich über Frauenrechte in Deutschland
Wie fördert der DAV die Themen „Gender und Diversity“ in der Anwaltschaft? Wie wichtig sind dabei Netzwerke von und für Frauen? Diese und andere Fragen, u. a. zum Familienrecht sowie zur anwaltlichen Vertretung von Opfern und Tätern bei Fällen häuslicher Gewalt diskutierten deutsche und ägyptische Rechtsanwältinnen, weibliche Abgeordnete, Journalistinnen und Mitglieder des „Nationalen Frauenrats“ aus Ägypten am Mittwoch in Berlin. Anlass war eine einwöchige Studienreise zum Thema „Frauenrechte in Deutschland“, zu der die IRZ-Stiftung eingeladen hatte. An dem Fachgespräch von DJB und DAV beteiligten sich die Rechtsanwältinnen Juliane Hilbricht (DAV-Arbeitsgemeinschaft Familienrecht), Regina Schaaber (Maria-Otto Preisträgerin 2013), Dr. Birgit Laubach (DJB) und die DAV-Geschäftsführung.
5. Leistung für Mitglieder: Die RVG-Hotline
Im gerichtlichen Verfahren konnte ohne Termin ein Vergleich ausgehandelt werden – Muss wirklich auf die Terminsgebühr verzichtet werden? Wegen Flugverspätung Entschädigung für eine Familie geltend gemacht – Fällt da nicht eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG an? Mit solchen und ähnlichen Fragen sind Sie als Mitglied des Anwaltvereins oder im Forum Junge Anwaltschaft nicht allein und bei der DAV-Hotline zum RVG genau richtig. Über 14.500 Anfragen wurden dort seit 2009 aufgenommen, recherchiert, bewertet und beantwortet. Alles per Telefon. Unter 0800 1 328 328. Im neuen Flyer sowie auf der Homepage finden Sie weitere typische Fragestellungen und alle Infos zum exklusiven Service für unsere Mitglieder.
6. Law – Made in Germany, 4. Symposium am 13. September 2016 in Stuttgart
Die Wirtschaft ist heutzutage global vernetzt. Fragestellungen mit internationalen Bezügen spielen deswegen bei einer Vielzahl von anwaltlichen Mandaten eine wachsende Rolle. Im Fokus der Experten stehen das englische, das französische, das Schweizer sowie das UN-Kaufrecht. Angesprochen werden Entscheidungsträger in Unternehmen und Wirtschaftsverbänden sowie international tätige Anwältinnen und Anwälte, die in ihrer täglichen Vertragspraxis mit Fragen zum Vertragsrecht konfrontiert sind. Details zum Programm und zur Anmeldung können der PDF-Datei entnommen werden. Zur Online-Anmeldung.
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