1. Syndikusrechtsanwalt: Niederlage der DRV Bund vor dem BGH
Die erste Entscheidung des BGH zum Syndikusrechtsanwalt liegt vor: Der Anwaltssenat hat entschieden, dass die fachliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Syndikusanwalts nicht durch betriebsinterne Regelungen einer Branche beeinträchtigt werden, die auch jeder externe Anwalt zu beachten hätte. Der Arbeitgeber darf daher solche Vorgaben machen. Einzelheiten zum Fall sowie den Beschluss im Volltext hat das Anwaltsblatt.
2. Hindernis Berufsgeheimnis? DAV kritisiert EU-Parlamentsentwurf zu Panama Papers
DAV-Präsident Schellenberg hat sich bezüglich des Berichtsentwurfs und des Empfehlungsentwurfs (nur in englischer Sprache) des PANA-Untersuchungsausschusses des EU-Parlaments in einem persönlichen Schreiben an Abgeordnete des Europäischen Parlaments gewandt. Er weist dabei insbesondere auf die rechtsstaatlichen Bedenken im Hinblick auf einzelne Vorschläge des PANA-Ausschusses hin. Der DAV warnt davor, im Kampf um mehr Steuertransparenz und gegen Geldwäschepraktiken rechtsstaatliche Errungenschaften wie die durch die Selbstverwaltung gewährleistete Unabhängigkeit der Anwaltschaft und das Berufsgeheimnis in Frage zu stellen. Zudem unterscheidet der PANA-Ausschuss nicht hinreichend zwischen legaler Steueroptimierung und illegaler Steuerhinterziehung. Änderungsvorschläge zu den Entwürfen des PANA-Ausschusses können die EU-Parlamentarier bis zum 5. September einreichen.
3. faocampus.de – Neue Materialien für das Selbststudium online
Die Onlineplattform faocampus.de des Deutschen Anwaltvereins bietet allen Mitgliedern eines Anwaltvereins die Möglichkeit der Fortbildung im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle. Die Lernerfolgskontrollen können zu Fachbeiträgen aus dem Anwaltsblatt und aus Zeitschriften vieler Arbeitsgemeinschaften absolviert werden. So bieten wir z.B. eine Lernerfolgskontrolle zu dem aktuellen Anwaltsblatt-Beitrag über die im Januar 2018 in Kraft tretende Reform des Bauvertragsrechts an. Dieser Beitrag ist als Fortbildung für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht geeignet.
4. DAV wirbt beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung
Bürger über die Rolle der Anwaltschaft aufzuklären und für die anwaltliche Dienstleistung zu werben. Dieser Aufgabe widmet sich der DAV nicht nur über www.anwaltauskunft.de. Beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung am letzten Wochenende war der DAV mit einem Stand im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz präsent, um die rund 3.500 Besucher zu informieren.
5. Deutsche Anwaltauskunft klärt Rechtsfragen zur Sommerhitze
Das Magazin des Rechtsportals anwaltauskunft.de orientiert sich mit seinen Themen stets an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Ein wesentlicher Grund für den Erfolg des Portals. Während der Sommermonate beschäftigt sich die Redaktion der Anwaltauskunft z.B. mit folgenden Rechtsfragen: Wie warm darf es eigentlich im Büro sein? Wer haftet bei Unfällen im Schwimmbad? Kann für eine aufgeheizte Wohnung eine Mietminderung geltend gemacht werden? Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um den Sommer finden Bürgerinnen und Bürgern auf dem Rechtsportal des DAV, das darüber hinaus auch über eine der umfangreichsten Anwaltssuchen Deutschlands verfügt.
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