Anwaltspraxis
Mandatskündigung: Wann muss der Ex-Anwalt die Mehrkosten des Anwaltswechsels tragen?
Nicht jede Pflichtverletzung im Mandat rechtfertigt dessen Kündigung, so dass am Ende der Anwalt die Mehrkosten des Anwaltswechsels tragen muss. Wann es einen Schadenersatzanspruch gibt und wann nicht, hat der BGH jetzt entschieden. Warum die anwaltsfreundliche Entscheidung am Ende doch Unklarheiten lässt, erläutert das Anwaltsblatt.
Interessenvertretung
IBB-Soforthilfe Gewerbemieten auch für die Anwaltschaft
Die Investitionsbank Berlin-Brandenburg (IBB) hat für Unternehmen des Berliner Mittelstands ein neues Zuschuss-Programm ins Leben gerufen: Soforthilfe Gewerbemieten. Dabei unterstützt die IBB Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mindestens 60 % in den Monaten April und Mai 2020 mit einem Zuschuss zur Hälfte der Gewerbemiete für diese beiden Monate (bis zu 10.000 EUR pro Objekt bzw. bis zu 30.000 EUR bei mehreren Objekten). Auf Nachfrage des DAV gilt nun: Auch Anwaltskanzleien, die beim Finanzamt Berlin gemeldet sind und die sonstigen erforderlichen Kriterien erfüllen, können die „Soforthilfe Gewerbemieten“ beantragen. Hier finden Sie weitere Informationen und den Online-Antrag.
Anwaltspraxis
BAG: Gericht muss auf formunwirksamen beA-Versand hinweisen
Das Bundesarbeitsgericht hilft der Anwaltspraxis: Versendet das Sekretariat einen Schriftsatz über das beA ohne qualifizierte elektronische Signatur des Anwalts oder der Anwältin, stellt das einen Formverstoß dar, auf den die Gerichte den Einsender hinweisen müssen. Die Prüfung muss aber nicht sofort erfolgen. Wie viele Tage das BAG den Gerichten gibt, erläutert das Anwaltsblatt.
Information
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (u. a. Deutsches Richtergesetz)
Der DAV stimmt dem Referentenentwurf im Grundsatz und in wesentlichen Teilen zu. Er begrüßt die geplanten Änderungen in der BNotO, insbesondere soweit dadurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden soll und die Rahmenbedingungen – auch im Zusammenhang mit den Voraussetzungen für die Bestellung zur Anwaltsnotarin – geschaffen werden, die dazu führen können, dass sich mehr Frauen für den Beruf der Notarin entscheiden könnten. Auch begrüßt der DAV die geplanten Änderungen im DRiG zum Teilzeitreferendariat und zu Prüfungsklausuren in elektronischer Form sowie die Modernisierung des anwaltlichen Berufsrechts, insbesondere die Entbürokratisierung der Vertreterbestellung. Für die im Referentenentwurf vorgesehene Ausweitung der Nutzung des beA für kammerinterne Zwecke bedarf es nach Auffassung des DAV keiner Gesetzesänderung. Näheres entnehmen Sie bitte der Stellungnahme Nr. 53/2020.
Information
(Virtuelles) Forum – Start in den Anwaltsberuf!
Am 4. und 5. September findet das diesjährige FORUM – Start in den Anwaltsberuf statt – zum ersten Mal rein virtuell. Die zweitägige Veranstaltung zeigt unterschiedliche Karriereperspektiven im Anwaltsberuf auf und liefert Informationen und Tipps für den erfolgreichen Berufsstart. Das Seminar richtet sich vor allem an junge Anwälte/innen und Juristen/innen mit Interesse am Anwaltsberuf. Erfahrungsberichte, Vorträge und Workshops behandeln die wichtigsten Fragen zum Berufseinstieg – ob angestellt oder selbstständig. Für Kurzentschlossene: Hier geht’s zum Programm und zur Anmeldung!
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge erläutert bei Soldan Insights, wie sich die Anwaltschaft, insbesondere in der Fläche, in Praxisnetzen zusammenschließen kann. Vorteile seien vor allem die Bündelung von Know-how durch fachlichen Austausch, ggf. sogar interdisziplinär, sowie eine geteilte Investition in algorithmusbasierte Technik.
Beck-Aktuell setzt sich mit der gemeinsamen Stellungnahme des DAV (Ausschuss RVG und Gerichtskosten) und der BRAK zum RVG-Entwurf auseinander.
Stephan Wonnebauer, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg, erläutert im Trierischen Volksfreund, wie sich deutsch-luxemburgische Grenzgänger am besten absichern, wenn sie haupt- oder nebenberuflich auf der anderen Seite tätig werden wollen.
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