1. Volksentscheid zu den Gerichtsschließungen
Bei dem Volksentscheid in Mecklenburg-Vorpommern gegen die Gerichtsschließungen wurde die Abstimmung zwar gewonnen, wegen des Verfehlens des notwendigen Quorums ist die Volksabstimmung aber insgesamt gescheitert. Die Gegner der Gerichtsschließungen haben 83,2 Prozent der Stimmen erhalten aber bei einer Beteiligung von 23,7 Prozent wurde das notwendige Quorum der Zustimmung von einem Drittel aller Wahlberechtigten nicht erreicht. Es mutet schon merkwürdig an, wenn die Justizministerin Mecklenburg-Vorpommerns davon ausgeht, dass diejenigen, die nicht abgestimmt haben, die Gerichtsschließungen unterstützen. Dies würde ja bedeuten, dass auch bei Landtagswahlen (Wahlbeteiligung 2011 nur etwas mehr als 51 Prozent!) die Nichtwähler grundsätzlich die Regierungskoalition unterstützen. Das dürfte schon die falsche Antwort auf Politikverdrossenheit sein. Im Übrigen hat zwar die große Koalition in Mecklenburg-Vorpommern 53 Prozent der Zweitstimmen erhalten. Bei der geringen Wahlbeteiligung stehen aber auch nicht 1/3 aller Wahlberechtigten hinter dieser Landesregierung. Insgesamt haben die Gegner der Gerichtsschließungen mehr Stimmen erhalten als jede Fraktion im Schweriner Landtag. Zur DAV-Pressemitteilung.
2. Zur Beschlagnahme von Dateien in Anwaltskanzleien – EGMR
Die Durchsuchung und Beschlagnahme von fast 90.000 Computerdateien und 30.000 E-Mails in einer Anwaltskanzlei in Portugal anhand von 35 teils sehr weiten Suchbegriffen wie „Gegenleistung“ und „Finanzierung“ stellt keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens i.S.d. Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar. Dies hat am 3. September 2015 der EGMR in der Rs. „Sérvulo & Associados – Sociedade de Advogados“ (Beschwerdenr. 27013/10) entschieden. In dem Fall waren deutsche und portugiesische Staatsangehörige u.a. der Geldwäsche und des Insiderhandels verdächtigt worden – darunter ein portugiesischer Anwalt, der das zuständige Ministerium bei einem U-Boot-Kauf beraten hatte. Da im Ministerium keine Dateien zum Fall gefunden werden konnten, ordnete der Ermittlungsrichter die Durchsuchung der gesamten Kanzlei und Beschlagnahme von Dateien an. Der EGMR verneint eine Verletzung von Art. 8 EMRK, da der weite Durchsuchungsbeschluss durch angemessene Verfahrensgarantien gegen Missbrauch, Willkür und die Verletzung des Berufsgeheimnisses im portugiesischen Strafprozessrecht und der Satzung der Anwaltsvereinigung kompensiert worden sei und ein legitimes Ziel verfolgt habe. So seien etwa 850 dem Berufsgeheimnis unterfallende Dateien gelöscht worden. Insgesamt genüge das Löschen der beschlagnahmten Dateien nach der gesetzlichen Frist, denn anders als die Originaldatenträger seien die Kopien nicht wie von den Beschwerdeführern gefordert zurückzugeben.
3. Flüchtlingssituation: Gesundheitsvorsorge auf neue gesetzliche Grundlagen stellen
Der DAV bezweifelt, ob die Gesundheitsvorsorge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausreichend für die Flüchtlinge in Deutschland ist. Dort ist die ärztliche Behandlung auf „akute Erkrankungen mit Schmerzzuständen“ unter Gewährung sonstiger Leistungen nur wenn diese „zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind“ beschränkt. Diese gesundheitliche Minimalversorgung muss verbessert werden und die Personen Zugang zu den gesetzlichen Krankenkassen haben. Zur DAV-Pressemitteilung.
4. Türkische Anwaltschaft wehrt sich gegen unrechtmäßige politische Einflussnahme – DAV bekundet vor Ort seine Solidarität
Obwohl das türkische Justizministerium aus Angst vor berechtigter Kritik der türkischen Anwaltschaft in diesem Jahr entgegen althergebrachter Praxis die Ausrichtung der feierlichen Eröffnung des Rechtsjahres verweigerte und die Abhaltung einer derartigen Veranstaltung überdies per Gesetz verboten wurde, ließ sich die türkische Anwaltschaft den Mund nicht verbieten. Am 5. September 2015 versammelte sie sich in Ankara zu einer eigenen Eröffnungsveranstaltung und übte dabei scharfe Kritik an Regierung und Justiz, die ihre Arbeit zunehmend kriminalisierten und behinderten. Rechtsanwältin Gül Pinar, die in Vertretung des DAV-Präsidenten in die Türkei gereist war, ermutigte in ihrer Rede die türkischen Kollegen in ihrem Kampf um die Verteidigung des Rechtsstaats. Die Botschaft der Solidarität wurde mit stehendem Applaus bedacht. Lesen Sie auch die DAV-Pressemitteilungen vom 4. September 2015 und vom 9. September 2015.
5. Zweites "Law – Made in Germany“ Symposium mit großer Resonanz
Vergangene Woche fand das zweite "Law – Made in Germany“ Symposium in Düsseldorf statt. Eingeladen hatte der DAV gemeinsam mit dem Düsseldorfer Anwaltverein. Das ganztägige Symposium beleuchtete die Rolle des deutschen Rechts in der M&A-Vertragspraxis. 90 Anwältinnen und Anwälte, darunter zahlreiche Syndikusanwälte, diskutierten über Vor- und Nachteile der Anwendung deutschen Rechts in der M&A-Vertragspraxis und teilten ihre internationalen Erfahrungen. Zwar besteche das deutsche Recht in der M&A-Vertragspraxis durch dogmatische Klarheit, habe aber gleichwohl mit Sprachbarrieren und Vorurteilen zu kämpfen. Der DAV streitet im Wege einer Marketingkampagne für das deutsche Recht (s. auch www.lawmadeingermany.de).
6. DAV nimmt an Konsultation zu Neuregelung von Online-Käufen teil
Die Europäische Kommission plant im Rahmen ihrer „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ (Mitteilung COM 2015 (192)) unter anderem neue Regelungen zum Onlinekauf. Der DAV begrüßt dieses Vorhaben der Kommission ausdrücklich und hat sich an der öffentlichen Konsultation zu Vertragsbestimmungen für den Online-Erwerb von digitalen Inhalten und Sachgütern beteiligt (siehe DAV-Stellungnahme Nr. 44/2015). Aus Sicht des DAV ist bei neuen Regelungen insbesondere darauf zu achten, einen kohärenten Rechtsrahmen für Käufe „online“ und „offline“ zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist auch ein möglichst breiter Anwendungsbereich neuer Regelungen wünschenswert, z.B. in dem sowohl Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern („B2C“), als auch Geschäfte lediglich zwischen Unternehmern („B2B“) erfasst werden. Die Vorlage eines oder mehrerer Regelungsvorschläge zu Online-Käufen durch die Europäische Kommission wird für Dezember 2015 erwartet.
7. Für die schnellsten Anwältinnen und Anwälte – Sonderwertung beim Berlin-Marathon
Am 27. September 2015 findet der weltweit beliebte Berlin-Marathon statt. Für alle Kolleginnen und Kollegen, die an den Start gehen (Läufer und Skater) hat der DAV eine Sonderwertung initiiert. Die Besten werden dann vom DAV ausgezeichnet. Wenn Sie an der Sonderwertung teilnehmen wollen, dann finden Sie hier weitere Informationen.
8. Nach dem Sommer ist vor dem Sommer – bleiben Sie fit!
Sie wollen sich und Ihrem Körper etwas Gutes tun? Dann nutzen Sie das Angebot unseres Kooperationspartners Fitness First. Ihr Vorteil im September: Trainieren Sie einen Monat beitragsfrei bei Abschluss einer Mitgliedschaft bis zum 30. September 2015. Nicht nur für den Sommer. Einzelheiten zur Kooperation und zum September-Angebot finden Sie als Mitglied in der DAV-Onlineplattform („Mein DAV“) unter „Vorteile der Mitgliedschaft“. Zum gesamten Kooperationsangebot des DAV.
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