DAV-Depesche Nr. 36/17

1. Studie belegt: DAV von Politik gefragt

Die Bundesregierung hat ein erhebliches Interesse am Expertenwissen des DAV. Der DAV belegt in der laufenden Legislaturperiode unter allen Verbänden bundesweit den vierten Platz bei Expertenanfragen der Ministerien. Dies ergab eine Erhebung der Zeitung Der Tagesspiegel und des Fraunhofer-Zentrums für Internationales Management und Wissensökonomie in Leipzig. Der vierte Platz fühlt sich wie der erste an. Denn: In der Untersuchung belegt der DGB Platz eins, der DIHK Platz zwei und Platz drei der BDI. Der DAV versteht sich als neutraler Ratgeber und hat 92 Experten in Ministerien und Parlament entsandt. Auch hat der DAV allein 56 Stellungnahmen für das BMJV veröffentlicht. Damit liegt er auf Platz zwei hinter dem DGB, gleichauf mit dem DIHK. Ohne das große ehrenamtliche Engagement in den Ausschüssen wäre dieser Erfolg nicht denkbar. Zur Pressemitteilung.

2. Neuigkeiten im Berufsrecht ab 1. Januar 2018

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat die Beschlüsse der 4. Sitzung der 6. Satzungsversammlung vom Mai diesen Jahres genehmigt - die Ergänzungen der BORA und FAO treten damit ab 1. Januar 2018 in Kraft. Änderungen finden sich in § 2 Abs. 7 BORA (erforderliche organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz des Mandatsgeheimnisses), § 14 S. 1 BORA (Zustellung zwischen Rechtsanwälten) und § 15 Abs. 1 FAO (Berücksichtigung von Vorbereitungszeit bei dozierender Teilnahme). Die Beschlüsse können Sie hier nachlesen.

3. Fortbildung: Fördermöglichkeiten über den ESF

Über den Europäischen Sozialfond bieten der Bund mit der Bildungsprämie und die Bundesländer mit eigenen Programmen die Möglichkeiten der Förderung der beruflichen Weiterbildung. Übernommen werden in der Regel 50% der Veranstaltungsgebühren bis zu einer Obergrenze, die sich in den Ländern zum Teil deutlich unterscheidet. Auch die Voraussetzungen der Förderung von Weiterbildung ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Zum Teil richten sich die Programme nur an Angestellte, andere Länder fördern auch Selbständige und Existenzgründer. Die Deutsche Anwaltakademie hat die einzelnen Fördermöglichkeiten in einer Übersicht zusammengetragen.

4. Der DAV in den sozialen Medien

Um den Austausch mit Mitgliedern zu intensivieren, ist der DAV auch in den wichtigsten sozialen Netzwerken aktiv: Über facebook.de/deutscheranwaltverein und twitter.com/anwaltverein können alle Neuigkeiten aus dem Verband schnell und bequem bezogen werden. Zudem haben Interessierte hier die Möglichkeit, Inhalte zu kommentieren.

5. Stellenmarkt des DAV: Verstärkung für Ihre Kanzlei

Ob berufserfahrener Anwalt, Berufseinsteiger, Bürogemeinschaft oder Nachwuchs – im Anwaltsblatt-Stellenmarkt finden Sie mit Online-Print-Kombinationsangeboten oder online Do-it-yourself Anzeigen Ihre Verstärkung. Anzeigenschluss für das Oktober Heft ist Montag, der 11. September 2017. Die Konditionen finden Sie hier oder rufen Sie in der Redaktion an: Lisa Tramm berät Sie gerne unter Tel. 030 726152-176 oder per E-Mail tramm@anwaltverein.de.

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