Interessenvertretung
Unternehmenssanktionsrecht: DAV setzt sich für Schutz des Berufsgeheimnisses ein
Mit einem Brandbrief gegen das geplante „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ hat sich der Deutsche Anwaltverein an die Bundestagsfraktionen gewandt, nachdem er bereits zu dem Regierungsentwurf eine ablehnende DAV-SN 39/2020 veröffentlicht hat. Der DAV wertet das Vorhaben der Bundesregierung als Angriff auf das Berufsgeheimnis, als Abschied vom Schuldprinzip und insgesamt als unangemessen. Das Handelsblatt hat über diesen Brief ausführlich berichtet.
Der DAV erkennt zwar das staatliche Interesse an der Verfolgung auch von Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität an. Der Gesetzentwurf läuft aber auf die „Auflösung“ des anwaltlichen Berufsgeheimnisses hinaus, indem er vorsieht, dass jegliche Aufzeichnungen und Korrespondenzen mit Mandanten beschlagnahmt werden können sollen, es sei denn, sie beziehen sich auf die Verteidigung von Beschuldigten. Dies stellt eine in Europa einzigartige Durchbrechung des Vertraulichkeitsgrundsatzes dar. Das anwaltliche Berufsgeheimnis ist essenzielle Grundlage für den Zugang zum Recht. Mandantinnen und Mandanten müssen sich darauf verlassen können, dass sie sich ihrem Anwalt oder ihrer Anwältin uneingeschränkt anvertrauen können. Die Beschränkung der Beschlagnahmeverbote auf das Vertrauensverhältnis nur des Beschuldigten zu seinem Anwalt ist ein Angriff auf das Recht des Bürgers auf rechtlichen Beistand, den der DAV nicht akzeptiert.
Baden-Württemberg, Bayern und vier weitere Länder kritisieren jetzt ebenfalls den gemeinsam mit Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
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Erste BGH-Entscheidung zum Of Counsel: Was verboten wurde, was erlaubt ist
Der Jura-Professor als Of Counsel in einer Kanzlei? Der Anwaltssenat des BGH hat eine solche Zusammenarbeit verboten, wenn der Professor und Ex-Anwalt in konkreten Mandaten mitarbeiten soll. Viele andere Kooperationen unter dem Label Of Counsel bleiben aber möglich. Das Anwaltsblatt stellt den Beschluss mit Besprechungen von Joachim von Falkenhausen und David Markworth vor und gibt konkrete Tipps, was erlaubt bleibt.
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Künstliche Intelligenz (KI) – DAV setzt sich für menschenzentrierten Einsatz ein
Rechtliche Lösungen auf Knopfdruck? Das ist gar nicht so weit hergeholt. Künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde. Die EU denkt bereits über Regulierungsansätze nach. Dass der Mensch weiter im Zentrum des Rechtsstaats steht, dafür setzt sich der DAV ein. Christian Duve stellt im Anwaltsblatt die Handlungsempfehlungen des DAV vor und erläutert anhand konkreter Beispiele in der Anwaltschaft und der Justiz, welche Auswirkungen KI auf den Rechtsstaat hat.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Das Handelsblatt greift die Mahnung des DAV auf, den Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses als essenzielle Grundlage für den Zugang zum Recht zu respektieren und seine Bedenken im laufenden Gesetzgebungsverfahren beim Verbandssanktionsrecht zu berücksichtigen (s. auch oben unter Interessenvertretung).
Dr. Peter Meyer, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV, klärt im Gespräch mit der dpa via Rhein-Neckar-Zeitung über mögliche Konsequenzen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Abschaffung der Testpflicht und Verschärfung der Quarantänevorschriften für Rückkehrer aus Risikogebieten auf.
Der Corona-Kinderbonus kommt bei Alleinerziehenden nur zur Hälfte an? Inge Saathoff aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV mit einer Einordnung gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Christian Janeczek aus dem Ausschuss Verkehrsrecht des DAV berichtet anlässlich der Einweihung eines autofreien Teilstücks der Berliner Friedrichstraße am vergangenen Wochenende im SPIEGEL über Tempolimits, Kontrollmöglichkeiten und mögliche Fahrverbote für Radfahrende.
In den letzten sieben Tagen wurden der DAV, die örtlichen Anwaltvereine, Arbeitsgemeinschaften und die Anwaltauskunft in insgesamt 759 Meldungen genannt, darunter allein in 494 Internet-Publikationen, 108 Artikeln in Tageszeitungen und 22 Hörfunk-Beiträgen. Die Reichwerte lag dabei bei 165,66 Millionen Personen.
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