Information
Anwältin im Fadenkreuz
Verschiedene Medien berichteten nach dem Solingen-Attentat über die Asylanwältin des mutmaßlichen Täters und warfen ihr vor, Lücken im Gesetz ausgenutzt zu haben. Der DAV verurteilte diese Darstellung in aller Deutlichkeit: Anwältinnen und Anwälte dürfen nicht dafür angefeindet werden, dass sie ihrer wichtigen Aufgabe im Rechtsstaat nachkommen. Die betroffene Juristin ist nun zum Ziel von Rechtsextremisten geworden und steht unter Polizeischutz. Im Anwaltsblatt kommt sie erstmals selbst zu Wort. Mehr zu den Hintergründen und Folgen lesen Sie hier. Der DAV hat dazu auch eine Pressemitteilung herausgegeben.
Anwaltspraxis
Versäumte Beschränkung – Anwältin erhält volle Reisekosten
Beiordnung: Ein übersehenes Detail im Beiordnungsbeschluss belastet die Staatskasse. Warum das OVG Bremen dies für rechtens erklärt, lesen Sie im Anwaltsblatt.
Anwaltsberuf
Es geht um mehr als nur Recruiting!
Die Anwaltschaft steht vor einer Herausforderung: Warum kehren junge Anwält:innen der Anwaltschaft den Rücken und geben ihre Zulassung zurück? Der Kommentar von Mitherausgeber Martin Schafhausen beleuchtet die Gründe für den Exodus und plädiert für flexible Arbeitsmodelle, bessere Work-Life-Balance und eine kritische Selbstreflexion der Branche.
Information
Sanktionspakt vor dem EuGH: Beurkundung von Immobilienkauf fällt nicht unter Russlandsanktionen
Der EuGH hat heute im Fall Jemerak (C-109/23) zum ersten Mal zum Rechtsberatungsverbot im 8. Sanktionspaket der EU (Art. 5n der Verordnung 833/2014) geurteilt: Ein Notar verstößt demnach nicht gegen Russlandsanktionen, wenn er den Kauf einer Immobilie beurkundet, die einer nicht gelisteten russischen Gesellschaft gehört. Denn mit der Beurkundung erteilt der Notar keine Rechtsberatung, so der EuGH, sondern handelt unabhängig und unparteiisch im Rahmen einer ihm vom Staat übertragenen Aufgabe. Das Vorabentscheidungsersuchen stammte vom LG Berlin und betraf den Fall eines Berliner Notars.
Information
Juristische Sprachtalente gesucht!
Es werden weitere Nachwuchstalente gesucht, die sich prominent zu juristischen Gegebenheiten äußern wollen. Im Rahmen des 74. Deutschen Juristentages in Stuttgart wird es am 26. September einen DAV Jura-Slam Vorentscheid geben! Studierende, Referendar:innen und junge Rechtsanwält:innen können ihr Jura-Thema als Slam zum Besten geben. Fällt Ihnen dazu eine Person ein? Dann nichts wie los! Tragen Sie es weiter und machen Sie Werbung – oder melden Sie sich selbst unter stuttgart@djt.de dafür an. Alle Infos finden Sie hier.
Rechtspolitik
DAV übt Kritik an Entwurf eines Gebäudetyp-E-Gesetz
Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) soll einfaches, innovatives und kostengünstiges Bauen erleichtert und so insbesondere der Wohnungsneubau gefördert werden. Der DAV begrüßt in seiner SN 61/24 zwar die Absichten des Gesetzgebers, hält aber die Änderungsvorschläge zu §§ 650a und 650o BGB n. F. für nicht geeignet, diese Ziele umzusetzen. Stattdessen schlägt der DAV einen anderen Weg der Normierung durch Anpassung des Sachmangelbegriffs des Werkvertragsrechts in § 633 Abs. 2 BGB vor.
Rechtspolitik
DAV: Verfassungsbeschwerde – überhöhte Darlegungsanforderungen bei Rechtsmittelzulassung
Der DAV hat gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zu der Verfassungsbeschwerde der (…)-GmbH – 1 BvR 2267/23 – Stellung genommen. Aus Sicht des DAV stellt der Bundesfinanzhof überhöhte Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung bei einer Verletzung des Gleichheitssatzes, die in unzumutbarer Weise die Darlegungsanforderungen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO überspannen. Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde für begründet und sieht das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG durch den angegriffenen Beschluss des Bundesfinanzhofs verletzt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Stellungnahme.
Information
Legal Tech Kanzleipreis des DAV 2024
Der DAV hat am Montagabend in einer virtuellen Veranstaltung den „Legal Tech Kanzleipreis des Deutschen Anwaltverein“ 2024 verliehen.
Herzlichen Glückwunsch an die diesjährigen Gewinner:innen: Justlaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in der Kategorie „Newcomer“ und McDermott Will & Emery LLP in der Kategorie „User Experience“ sowie ein großes Dankeschön an alle Mitwirkenden für die gelungene Veranstaltung. Mehr über die Preisverleihung sowie über die Konzepte der Gewinner:innen erfahren Sie im Anwaltsblatt.
Das nächste Bewerbungsverfahren startet Anfang des Jahres 2026.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 198 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:
Nach dem Solingen-Attentat geriet die Anwältin des mutmaßlichen Täters ins Visier mehrerer Medien, vor der Kanzlei tauchte die rechtsextremistische Identitäre Bewegung auf. „Einer Juristin zum Vorwurf zu machen, sie habe ihre Arbeit zu gut erledigt, ist absurd und gefährlich“, mahnte DAV-Präsidentin Dr. h.c. Edith Kindermann. Die NJW und die Sächsische Zeitung berichteten und griffen dabei den DAV auf.
BKA-Gesetz und Sicherheitspaket sind Thema bei Netzpolitik und werden auch in Telepolis aufgegriffen. Der Deutsche Anwaltverein sieht hier Anlass für eine Verfassungsbeschwerde – das Werkzeug der heimlichen Wohnungsdurchsuchung stelle „ganz grundlegend die Vertrauensfrage im Verhältnis von Bürger und Staat“, so die DAV-Experten Lea Voigt, Dr. David Albrecht (beide Ausschuss Gefahrenabwehrrecht) und Prof. Niko Härting (Ausschuss Informationsrecht).
Wann einem Arbeitnehmer sein Dienstwagen entzogen werden darf, erklärte Peter Meyer von der DAV-Arbeitsgemeinschaft (AG) Arbeitsrecht der dpa (hier bei N-TV).
Ulf Schönenberg-Wessel, stellvertretender Vorsitzender der AG Anwaltsnotariat, sprach mit Finance Forward über Erbangelegenheiten. „Die Bereitschaft, den Nachlass selbst abzuwickeln, nimmt ab“, so der Rechtsanwalt und Notar und erklärt, wie eine Nachlassauseinandersetzung funktioniert.
Kleingedrucktes wird großgeschrieben – zumindest beim RND. Dort führt Sylvia Kaufhold aus dem DAV-Ausschuss Zivilrecht aus, was Klauselverbote und unwirksame AGB ausmacht. „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher unwirksame AGB akzeptieren, riskierten sie unter Umständen einen Rechtsstreit“, warnt die Anwältin.
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