DAV-Depesche Nr. 37/15

1. DAV erarbeitet Erste-Hilfe-Box zur Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Flüchtlingshilfe

Beim DAV-Expertenworkshop zur Flüchtlingssituation: „Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen“ am 23. September 2015 werden Anwältinnen und Anwälte, die in ihrem Gebiet Spezialisten sind, zusammen mit externen Experten kurzfristig Reformvorschläge erarbeiten. Die Ergebnisse des DAV-Expertenworkshops werden am 23. September 2015 um 14:30 Uhr im DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin vorgestellt. Mehr Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

2. Landesverbandskonferenz des DAV beschließt Resolution zur Flüchtlingshilfe

Die Vorsitzenden der Landesverbände haben auf ihrer Zusammenkunft in Hannover eine Resolution zur Flüchtlingshilfe beschlossen. Die Landesverbände bitten die örtlichen Anwaltvereine über ihre Mitglieder vor Ort präsent zu sein und kreative Angebote für Flüchtlinge zu schaffen. Wir Anwältinnen und Anwälte tragen Verantwortung für unsere Gesellschaft. Dieser Verantwortung wollen wir uns gemeinsam stellen.

3. Monika Nöhre aus Berlin ist neue Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Als neue Schlichterin wurde die frühere Kammergerichtspräsidentin von Berlin, Monika Nöhre, in ihr neues Amt eingeführt. Sie löste damit nach über vier Jahren Frau Dr. h. c. Renate Jaeger ab. Frau Dr. Jäger war die erste Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Bei der offiziellen Einführung wurde ihr Wirken gelobt, insbesondere die Schlichtungsstelle als ein funktionierendes System innerhalb der Anwaltschaft zu etablieren. Im Jahr werden fast 1.000 Anträge bearbeitet. Im Festvortrag betonte die Präsidentin des BGH, Bettina Limperg, dass weiterhin der Schwerpunkt der Arbeit der Justiz bei der Entscheidung von Fällen und nicht bei der Streitbeilegung liegen müsse. Was die glühenden Befürworter von Schlichtungsmodellen erschreckt, beruhigte an der Stelle diejenigen, die einen juristischen Streit auch einmal entschieden haben wollen.

4. Syndikusanwälte: Auch Regierungsentwurf nach 1. Lesung nun beim Rechtsausschuss

Nach dem Fraktionsentwurf liegt nun auch der inhaltlich gleichlautende Regierungsentwurf zur Änderung des Rechts der Syndikusanwälte zur Beratung beider Gesetzesvorschläge beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Erster Durchgang des RegE beim Bundesrat: Der Bundesrat hat in seiner 935. Sitzung am 10. Juli 2015 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben. Am 10. September 2015 hat der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte (BT-Drucksache 18/5563 vom 15. Juli 2015) in erster Lesung beraten und im Rahmen des vereinfachten Verfahrens ohne Debatte federführend an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und mitberatend die Ausschüsse für Wirtschaft und Energie sowie für Arbeit und Soziales überwiesen. Zum Regierungsentwurf und zum Plenarprotokoll der 1. Lesung des Regierungsentwurfs (siehe dort TOP 2 b auf Seite 11750 D des PlProt).

5. Gutachten im Familienrecht: Auf die Qualität kommt es an

Experten des Deutschen Anwaltvereins und weiterer juristischer sowie psychologischer und medizinischer Fachverbände haben sich am Dienstag, 15. September 2015, auf „Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht“ geeinigt, DAV-Pressemitteilung Nr. 37/15. Unter Begleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeiteten die Experten in den vergangenen Monaten fachübergreifende Qualitätsstandards, die in der Gutachtenerstellung Standard werden sollen. Sachverständige müssen in ihren Gutachten für alle nachvollziehbar darstellen, wie lange sie mit welchen Beteiligten gesprochen haben, welche Untersuchungsmethoden eingesetzt wurden und auf welchen unterschiedlichen Quellen ihre Empfehlungen beruhen. Die Mindestanforderungen für Gutachten im Kindschaftsrecht werden in Kürze online abrufbar sein u. a. unter: http://familienanwaelte-dav.de/arbeitshilfen.

6. Stellenmarkt des DAV: Anzeigenschluss für Anwaltsblatt Karriere

Mitte November erscheint Anwaltsblatt Karriere, das halbjährliche Magazin des DAV für Studierende und Referendare. Mit im Heft ist wieder der Stellenmarkt des Deutschen Anwaltvereins. Er ist auch online unter http://anwaltsblatt-karriere.anwaltverein.de/de/ abrufbar. Bieten Sie eine Anwaltsstation für Referendare oder sind auf der Suche nach einer jungen Kollegin oder einem jungen Kollegen, dann sind Sie mit dem Stellenmarkt gut beraten. Schalten Sie eine Standardzeile für die Anwaltsstation im Anwaltsblatt Karriere (Ausgabe Wintersemester 2015/2016) zu attraktiven Sonderkonditionen für DAV-Mitglieder. Oder lassen Sie sich eine Anzeige gestalten - wir beraten Sie gerne unter Tel. 030/ 7261 52 -176 und -158. Per E-Mail erreichen Sie uns unter anwaltsblatt-karriere@anwaltverein.de. Das Auftragsformular finden Sie hier. Bitte denken Sie daran: Anzeigenschluss für Anwaltsblatt Karriere ist am Donnerstag, 24. September 2015!

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