DAV-Depesche Nr. 37/16

1. 71. Deutscher Juristentag: KG und GmbH & Co. KG für die Freien Berufe

Der 71. Deutsche Juristentag hat sich mit großer Mehrheit für eine Reform des Personengesellschaftsrechts ausgesprochen. In der Abstimmung am Donnerstag (15. September 2016) wurde der Gesetzgeber aufgefordert, „das geschriebene Recht mit dem geltenden Recht in Einklang zu bringen“. Zugleich sprach sich die Abteilung Wirtschaftsrecht auch für eine Modernisierung aus: Die KG und die GmbH & Co. KG sollen – wenn es nach dem Juristentag geht - allen freien Berufen als Organisationsform zur Verfügung stehen. Und: Die Möglichkeit der interprofessionellen Zusammenarbeit der freien Berufe sollte erweitert werden. Was der Juristentag genau will und wie sich das Anwaltsrecht ändern könnte, fasst das Anwaltsblatt zusammen. Die Beschlüsse des DJT finden Sie hier.

2. DAV zu Messengerdiensten: Diskussion über staatliche Zugriffe führen

Der DAV fordert eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Rahmenbedingungen des staatlichen Zugriffs auf die Kommunikation über Messengerdienste, Webmail und Soziale Netzwerke. Ein solcher Zugriff darf nicht lautlos durch „die Hintertür“ einer Ausweitung der e-Privacy-Richtlinie auf diese Dienste eingeführt werden. Denn damit wäre eine beträchtliche Ausweitung des staatlichen Zugriffs auf vertrauliche Kommunikation verbunden. Der DAV fordert außerdem, dass für die Quellen-TKÜ neben §§ 100a, b StPO eine Rechtsgrundlage geschaffen wird. Im präventiven Bereich müssen die Eingriffsgrundlagen im Einzelnen verhältnismäßig begrenzt sein. Zur Stellungnahme gelangen Sie hier.

3. DAV: Stellungnahmen zur Psychosozialen Prozessbegleitung

Der Bundesgesetzgeber hat zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren umfangreiche Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung vorgesehen, die ab 1. Januar 2017 in Kraft treten werden. Besonders schutzbedürftige Verletzte von Gewalt- und Sexualstraftaten haben dann einen Rechtsanspruch auf Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters. Welche Anforderungen an dessen Aus- und Fortbildung zu stellen sind, muss noch von den Ländern geregelt werden. Zu den entsprechenden Gesetzentwürfen aus Baden-Württemberg, Berlin und Rheinland-Pfalz hat der DAV durch seine Taskforce „Anwalt für Opferrechte“ nun Stellung genommen. Für den DAV essentiell: Eine qualifizierte Ausbildung, die sicherstellt, dass die vom Gesetzgeber vorgesehene strikte Trennung von psychosozialer Prozessbegleitung einerseits und rechtlicher Begleitung durch Rechtsanwälte andererseits auch praktisch eingehalten wird und die die Gewähr dafür bietet, dass eine bewusste oder unbewusste Einflussnahme auf Aussageinhalte in der Praxis unterbleibt. Die Stellungnahmen finden Sie hier: SN Nr. 42/2016/ SN Nr. 51/2016/ SN Nr. 54/2016.

4. TTIP: DAV äußert sich zu Schiedsverfahren

Mit der DAV-Stellungnahme 52/16 liefert der Ausschuss Außergerichtliche Streitbeilegung einen Debattenbeitrag zum Investitionsschutz durch Schiedsverfahren im Rahmen des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP. Er begrüßt, dass die Europäische Kommission einen Vorstoß unternommen hat, um den Bedenken der Öffentlichkeit gegen diesen Streitbeilegungsmechanismus Rechnung zu tragen und das Vertrauen in Investitionsschiedsverfahren (ISDS) zurückzugewinnen. Ein wesentlicher Kernpunkt eines Reformvorschlags der Europäischen Kommission ist die Schaffung einer neuen Gerichtsbarkeit mit einem Gericht erster Instanz. Der DAV gibt dabei zu bedenken, dass staatliche Investitionsgerichte mittel- bis langfristig nicht unerhebliche Kosten produzieren würden, die letztlich vom Steuerzahler zu tragen wären. Daneben entsprechen auch einige andere Regelungen möglicherweise nicht vollumfänglich der Interessenlage der am Verfahren beteiligten Staaten und Investoren.

5. Strafbarkeit von illegalen Autorennen – Aktuelles Thema beim jour fixe

Monatlich lädt der DAV die Hauptstadtpresse zu einem aktuellen Thema ein. Im Hinblick auf die Bundesratssitzung am 23. September 2016 ging es an diesem Mittwoch um die Initiative insbesondere Nordrhein-Westfalens, einen Straftatbestand für illegale Autorennen zu schaffen. Es konnte herausgearbeitet werden, dass es eine Strafbarkeit der Teilnahme an illegalen Autorennen schon jetzt gibt, wenn jemand konkret gefährdet wird (§ 315c StGB) oder mit der Inkaufnahme von Verletzungen (§ 315b StGB) gehandelt wird. Wenn man eine Regelungslücke erkennen will, dann allein bei dem Punkt als abstraktes Gefährdungsdelikt. Für den DAV war es wichtig zu betonen, dass insbesondere aber auch die Beschlagnahme des Fahrzeuges immer möglich sein muss sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.

6. DAV begrüßt Einfügung der novellierten EuInsVO in die deutsche Rechtsanwendung

Die neue EU-Insolvenzverordnung 2015/848 löst die bisher geltende EuInsVO zum 26. Juli 2017 ab. Einige Bestimmungen der neuen Verordnung lassen sich nur sinnvoll und praxisgerecht anwenden, wenn im deutschen Recht flankierende Regelungen getroffen werden. Der DAV begrüßt den dazu vorgelegten Referentenentwurf des BMJV, insbesondere die Neueinführung eines Artikel 102c EGInsO. Die Regelung ist begrüßenswert im Hinblick auf die andauernde Diskussion um den „Insolvenzstandort Deutschland“. Der Insolvenzrechtsausschuss und die Europagruppe der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung haben die DAV-Stellungnahme 49/16 gemeinsam erarbeitet.

7. Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes entspricht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme die Einführung eines Freibetrags für Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit, hält diese jedoch nicht für ausreichend. Der DAV kritisiert, dass sich der Gesetzgeber mit dem Dritten Änderungsgesetz noch einmal weiter von den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz entfernt. Die pauschalen Kürzungen und Herabsetzungen anderweitiger bzw. vermuteter Bedarfsdeckung werden den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Bedarfsbemessung nicht gerecht.

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