In Ihrem Interesse
Bundesjustizministerium sagt „Abmahnindustrie“ den Kampf an – DAV widerspricht
Das Bundesjustizministerium will missbräuchliche Abmahnungen verhindern. Es hat dazu einen Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt. Wie der Gesetzgeber einer sogenannten „Abmahnindustrie“ Einhalt gebieten will, ob diese Rechtsänderungen dazu tatsächlich geeignet sind und was der DAV kritisiert, erläutert das Anwaltsblatt. Der DAV-Präsident hat unter anderem in der Süddeutschen Zeitung darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber mit der Abmahnung Privaten die Rechtsdurchsetzung überlasse, um sich Aufsichtsbehörden zu sparen. Die Angst vor einer „Abmahnindustrie“ werde zu Unrecht geschürt.
In Ihrem Interesse
Besucherzahlen: Anwaltauskunft bricht alle Rekorde
Anwaltauskunft.de ist weiterhin auf Erfolgskurs: Im August erzielte das Portal die besten Ergebnisse seit dem Relaunch 2013. Insgesamt besuchten es 641.000 Menschen – ein Rekord. Sie riefen knapp 1,5 Millionen Seiten auf. Rund 100.000 Mal klickten die Besucher des Portals auf Profile in der Anwaltssuche. Historisch niedrig lag die Absprungrate. Sie besagt, wie viele Menschen die Seite sofort wieder verlassen, weil die Inhalte sie nicht ansprechen. Die niedrige Rate beweist, dass anwaltauskunft.de die Leser begeistert.
Zum Anwaltsberuf
BGH: Über Mandat hinausgehende Warn- und Hinweispflichten des Anwalts
Der Bundesgerichtshof gibt Anwältinnen und Anwälten Marscherleichterung: Drohen dem Mandanten Gefahren außerhalb des Mandats, müssen sie nur dann darauf hinweisen, wenn sie ihnen bekannt beziehungsweise offenkundig sind. Mehr dazu und zur Frage, wer die Darlegungs- und Beweislast trägt, lesen Sie im Anwaltsblatt.
Verschiedenes
BGH: Private Dritte haben keinen Anspruch auf Herausgabe eines Strafurteils
Gerichte sind nicht verpflichtet, privaten Dritten eine Kopie einer anonymisierten strafgerichtlichen Entscheidung herauszugeben. Das hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden. Und sich damit gegen den IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs gestellt. Mehr dazu im Anwaltsblatt.
Miet- und Wohnrecht
DAV macht Vorschläge zur Reform des Wohnungseigentumsrechts
Der DAV hat Vorschläge zur Anpassung des Wohnungseigentumsrechts unterbreitet (DAV-Stellungnahme Nr. 44/18). Anlass waren zwei Diskussionsentwürfe des Bundesjustizministeriums und des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz für eine Reform des Wohnungseigentumsrechts inklusive Fragen der Elektromobilität und Barrierefreiheit. Das Bemühen des Gesetzgebers um eine Anpassung des WEG-Rechts wird vom DAV sehr begrüßt. Der DAV warnt vor kurzfristigen Umsetzungen und empfiehlt ausgiebige Diskussion, um die Folgen erkennen und angemessen ausgleichen zu können.
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