DAV-Depesche Nr. 37/23

Anwaltspraxis

Vertrauen ist gut – und bei Fristverlängerung auch berechtigt

Wie verhält es sich, wenn ein Anwalt eine dritte Fristverlängerung für die Berufungsbegründung beantragt, obwohl das Gericht zuvor gewarnt hat, dass die zweite bereits die letzte sei? Der Anwalt darf sich auf die Zustimmung des Gegners verlassen, so der Bundesgerichtshof. Lesen Sie im Anwaltsblatt, wie der BGH seine Entscheidung begründet.

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Beantragen Sie jetzt Ihre Fortbildungsbescheinigung für das Jahr 2023!

Der DAV stellt für seine Mitglieder die Fortbildungsbescheinigung, die in einer Urkunde die eingereichten Fortbildungen einzeln ausweist, kostenfrei aus. Sie müssen uns nur nachweisen, dass Sie sich im Jahr 2023 15 Stunden fortgebildet haben. Die Fortbildung im Selbststudium erkennen wir im Umfang von 5 Zeitstunden an. Jährlich erhalten mehr als 8.000 Mitglieder die Bescheinigung und dokumentieren damit ihre anwaltliche Qualität. Ihre Vorteile: Inhaber der Fortbildungsbescheinigung werden in der Deutschen Anwaltauskunft besonders ausgewiesen. Weitere Informationen und den aktuellen Antrag für die Fortbildungsbescheinigung 2023 finden Sie unter: https://anwaltverein.de/de/fortbildungsbescheinigung

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Anwaltsethik: Darf KI im Anwaltsalltag genutzt werden?

KI ist da, das kann wohl niemand mehr leugnen. ChatGPT ist für jeden zugänglich. Doch wie ist das eigentlich im Arbeitsalltag? Klar ist, dass KI die Arbeitswelt in den nächsten Jahren massiv verändern wird. Aber wie sieht es in der Kanzlei aus? Ist es ethisch vertretbar von Künstlicher Intelligenz generierte Informationen oder Texte zu nutzen? Ein Mitglied des DAV-Ausschusses Anwaltsethik und Anwaltskultur gibt seine Meinung zum Thema ab.

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Jura-Absolvent:innen 2021 per Statistik betrachtet (Erstes Staatsexamen)

Das Bundesamt für Justiz informiert regelmäßig über die Ergebnisse der Juristischen Prüfungen. 2021 haben bundesweit die Erste Juristische Prüfung 8.730 Kandidat:innen erfolgreich absolviert. Davon 57,6 % Frauen. Unter Einbeziehung von Wiederholung, Notenverbesserung und des Nichtbestehens haben von 12.144 Geprüften 24,7 % nicht bestanden, davon 4,6 % endgültig. Einen Freiversuch unternommen haben bundesweit bei der staatlichen Pflichtfachprüfung 4.521 Personen. Diesen bestanden haben 87,3 %; davon 70 % besser als ausreichend. Die Schwerpunktbereichsprüfung haben 96,7 % bestanden, 58,2 % mit vollbefriedigend oder gut, 24,5 % mit befriedigend. Nicht bestanden haben 3,3 %.

Jura-Absolvent:innen 2021 per Statistik betrachtet (Zweites Staatsexamen)

Die Zweite Juristische Staatsprüfung haben von insgesamt 9.582 geprüften Kandidat:innen 87,8 % bestanden, davon 58,3 % Frauen. Sehr gut und gut haben 2,4 %; vollbefriedigend und befriedigend 60,8 % und ausreichend haben 24,7 % abgeschnitten. Hamburg hat mit 39,7 % den höchsten Anteil an Kandidat:innen mit vollbefriedigend, gefolgt von Berlin mit 27,2 %. Den höchsten Anteil an Ergebnissen mit befriedigend hat Niedersachen mit 49,9 % gefolgt von 49 % in Sachsen-Anhalt. Die höchste Anzahl an nicht bestanden kommt aus Schleswig-Holstein mit 28,4 %, gefolgt von 18,8 % in Brandenburg. Die geringste Anzahl an Frauen, die das zweite Staatsexamen nicht bestanden haben, kommt aus Hamburg mit 38,9 %. Alle Infos finden Sie hier.

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BRF veröffentlicht die Ergebnisse der 5. bundesweiten Absolvent:innenbefragung

Die Reformdebatte über das Juristische Studium hat neuen Input. Mit den Ergebnissen einer weiteren umfangreichen Absolvent:innenbefragung zeigt der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF) zum fünften Mal Eindrücke, Meinungen und Erfahrungen der Nachwuchsjurist:innen auf. Unterschiedliche Aspekte des Studiums und Examens werden abgefragt, – die Ergebnisse haben Potenzial! So werden interdisziplinäre Inputs als wichtig erachtet, 50,43 % geben allerdings an, keine weiteren Fachkenntnisse an der Uni innerhalb des Jurastudiums erworben zu haben. Anwaltspraktika werden als sinnvoll bewertet und 93,79 % der Befragten würden sich trotz Erhalt eines integrierten Bachelor-Abschlusses noch zur ersten juristischen Prüfung anmelden. Aufhorchen lässt, dass nur 15,26 % der weiblichen im Gegensatz zu 26,86 % der männlichen Befragten eine Promotion anstreben. Seit 2014 führt der BRF unter den Absolvent:innen des ersten Staatsexamens eine Befragung durch, um ein umfassendes Meinungsbild über die Ausbildungsbedingungen im Jura-Studium zu gewinnen.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 143 Pressemeldungen erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Der Deutsche Anwaltverein gehört zu den Unterzeichnern eines offenen Briefs von EDRi, der die EU-Regierungen auffordert, die Pläne zur Chatkontrolle abzulehnen. Es berichten Netzpolitik.org und LTO. „Sehenden Auges und wider besseres Wissen nehmen die EU-Co-Gesetzgeber in Kauf, eine Verordnung zu verabschieden, die der EuGH sofort wieder einkassieren müsste“, so Rechtsanwalt Dr. David Albrecht vom Ausschuss Gefahrenabwehrrecht.

Das DEAL-Magazin berichtet über eine Forderung des DAV-Ausschusses Bau- und Architektenrecht. In einem BGH-Urteil von Anfang des Jahres wurde die Unwirksamkeit einer Klausel der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B, von 2002 festgestellt. Der Ausschuss wies darauf hin, dass die Klausel auch heute noch der damaligen entspricht und deshalb ein dringender Revisionsbedarf besteht. „Die geforderten Anpassungen der VOB/B sind dringend erforderlich, um Rechtssicherheit und Fairness im Bauvertragsrecht zu gewährleisten und unangemessene Benachteiligungen zu vermeiden“, sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Eschenbruch, Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Privates Bau- und Architektenrecht im DAV.

Zur geplanten Reform des Unterhaltsrechts sprach der MDR mit Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende des DAV-Ausschusses Familienrecht. Das bislang geltende Unterhaltsgesetz sei laut ihr überholt, die geplante Neuregelung sei deshalb zu begrüßen.

Netzpolitik.org geht auf die Forderung des DAV nach einem Staatsvertrag für den Datenschutz ein. Der Anwaltverein hatte kritisiert, dass die Reform ihre Ziele verfehlt und keine neuen Befugnisse für die Datenschutzkonferenz enthält.

In einem Bericht über wegen WhatsApp-Chats entlassene Zoll-Azubis greift die Rheinische Post die Position des Deutschen Anwaltvereins auf, die geltende strafrechtliche Regelung zu kinderpornographischen Inhalten müsse entschärft oder um einen minderschweren Fall erweitert werden.

Wie man bei lärmenden Kindern in der Nachbarwohnung vorgehen kann, erklärt Rechtsanwältin Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht des Deutschen Anwaltvereins im Schwarzwälder Boten.

Rechtsanwalt Peter Meyer von der ARGE Arbeitsrecht spricht auf handwerk.com über Künstliche Intelligenz im Büro. „Rechtlich geregelt ist die Nutzung von KI-Tools im Arbeitsverhältnis bislang nicht“, so der Anwalt. Die unerlaubte Nutzung könne für Mitarbeitende Folgen haben.

Die scharfe Kritik des DAV an der geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts wird von der dpa aufgegriffen (hier in der NJW). Der Entwurf sei „evident verfassungswidrig“ und „zum Teil auch für Fachleute unverständlich“, so Rechtsanwalt Dr. Nikolaos Gazeas vom Ausschuss Gefahrenabwehrrecht.

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