Information
Beantragen Sie jetzt Ihre Fortbildungsbescheinigung für das Jahr 2024!
Der DAV stellt für seine Mitglieder die Fortbildungsbescheinigung, die in einer Urkunde die eingereichten Fortbildungen einzeln ausweist, kostenfrei aus. Sie müssen uns nur nachweisen, dass Sie sich im Jahr 2024 15 Stunden fortgebildet haben. Die Fortbildung im Selbststudium erkennen wir im Umfang von 5 Zeitstunden an. Jährlich erhalten mehr als 8.000 Mitglieder die Bescheinigung und dokumentieren damit ihre anwaltliche Qualität. Ihre Vorteile: Inhaber der Fortbildungsbescheinigung werden in der Deutschen Anwaltauskunft besonders ausgewiesen. Weitere Informationen und den aktuellen Antrag für die Fortbildungsbescheinigung 2024 finden Sie hier.
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Das neue Wahlrecht als Chance sehen?
Das Urteil zur Wahlrechtsreform bringt frischen Wind in die Demokratie: Ein kleiner Wahlkreis-Sieg reicht nicht mehr aus, um nach Berlin zu kommen. Statt Verwirrung kann die Reform aber auch die Chance für klarere politische Verhältnisse bieten. Der Gastkommentar von Luisa Volkhausen, Redakteurin im Politik-Ressort der Bild-Zeitung.
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BGH: Richtlinien der Notarkammer dürfen über Gesetzesvorgaben nicht hinausgehen
Notarkammer-Richtlinien zur Beurkundung mit vollmachtlosen Vertretern dürfen keine strengeren Regeln als das Gesetz vorgeben, solange der Verbraucherschutz nach § 17 BeurkG eingehalten wird, entschied der BGH. In dem Fall beurkundete eine Notarin Grundstückskaufverträge für die Stadt Rheine, wobei eine ihrer Mitarbeiterinnen als vollmachtlose Vertreterin der Stadt auftrat. Die Einzelheiten lesen Sie im Anwaltsblatt.
Anwaltspraxis
Gemachtes Nest? Boomer vs. Millennials
In der aktuellen Anwaltsethik beleuchtet Niko Härting den Generationenkonflikt in Kanzleien. Sind die Jungen wirklich zu bequem, oder haben die Älteren verlernt, loszulassen? Ein Plädoyer für offenen Dialog und Verständnis zwischen Alt und Jung.
Rechtspolitik
DAV zur geplanten FamFG-Änderung: Regelung „vergessener“ Anrechte im VA sind ein Erfolg
Der DAV hat zum RefE zur FamFG-Änderung Stellung genommen (DAV-SN Nr. 62/24). Darin begrüßt er die intendierte Umsetzung der Istanbul Konvention (IK). Allerdings bestehen Bedenken, ob die Vorgaben des Art. 51 IK damit erfüllt und die qualifizierten Analysen allein von Familiengerichten bewerkstelligt werden können. Die Einführung eines Rechtsmittels für Eilentscheidungen in Umgangsverfahren ist zu begrüßen, wobei diese nicht auf Umgang vollständig ausschließende Entscheidungen beschränkt sein sollte. Ein Rechtsmittel ist auch für die Anordnungsmöglichkeit des Gerichts, Eltern zu verpflichten, dem Verfahrensbeistand ein Gespräch mit dem Kind zu ermöglichen, vorzusehen. Mit der Berücksichtigung von „vergessenen“ Anrechten im Versorgungsausgleich wird eine Forderung des DAV (DAV-SN Nr. 72/22) umgesetzt. Hier wird lediglich eine Klarstellung angeregt.
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„Gegenrechtsschutz“ startet – Jetzt Kontaktanwält:in werden
Am 13. August haben mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen das Projekt „Gegenrechtsschutz” gestartet. Der Gegenrechtsschutz vermittelt Betroffene von autoritärem Verwaltungshandeln an Anwält:innen und übernimmt die Kosten für eine Erstberatung und das Gerichtsverfahren. Die Kosten werden aus einem spendenfinanzierten Fonds getragen. Mehr erfahren Sie im Anwaltsblatt.
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Soldan Moot Court — mündliche Verhandlungen vom 10.-12. Oktober 2024 in Hannover
Werben Sie mit dem DAV für Ihr Berufsfeld und machen „Lust auf die Anwaltschaft“! Engagierte Anwältinnen und Anwälte können sich jedes Jahr neu am Soldan Moot Court beteiligen und sich für junge Jurist:innen stark machen. Melden Sie sich heute noch beim Soldan Moot 2024 an, um als Richter:in, Juror:in oder Korrektor:in teilzunehmen. Durch Ihren aktiven Einsatz unterstützen Sie junge Jurist:innen, die bei diesem Wettbewerb zur anwaltlichen Berufspraxis die Anwaltsperspektive intensiv erlernen. Alle Infos hier.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 230 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland berichten über die Mahnung des DAV anlässlich der errungenen Sperrminorität der AfD bei der Thüringen-Wahl. DAV-Vizepräsident Ulrich Karpenstein sagte dem RND: „Der DAV und zahlreiche andere Institutionen hatten genau vor der Situation gewarnt, die in Thüringen nun eingetreten ist. Aber in Erfurt wurde nicht rechtzeitig gehandelt, um die Resilienz des Freistaates zu stärken. Nun ist es für Thüringen zu spät. Anderen Ländern sollte das eine Mahnung sein: Die demokratischen Parteien müssen handeln, bevor es nicht mehr möglich ist.“ Auch ZDF.de berichtet.
LTO greift die Solidaritätsbekundung des DAV für die Anwältin des mutmaßlichen Solingen-Attentäters auf. DAV-Präsidentin Dr. h.c. Edith Kindermann erklärte: „Angriffe auf Anwältinnen und Anwälte, die sich ihrer beruflichen Pflicht widmen, sind nicht hinnehmbar. Die Verteidigung des Rechtsstaats ist kein Verbrechen.“ Es sei unverständlich und gefährlich, Anwältinnen und Anwälten vorzuhalten, dass sie ihre Mandanten im Rahmen des geltenden Rechts verteidigen. Die Tatsache, dass eine Anwältin angegriffen werde, weil sie erfolgreich die Rechte ihrer Mandanten durchsetzt, zeige ein mangelndes Verständnis für die Prinzipien des Rechtsstaats (siehe hierzu auch Depesche Nr. 36/24).
Diverse Radiosender (hier u. a. NDR Info) greifen ebenfalls das Thema der bedrohten Asylrechtsanwältin auf. Tim Kliebe, Mitglied des Ausschusses Migrationsrecht, berichtet aus der Praxis, dass man zwar oft die Frage höre, „wie kann man so jemanden verteidigen?“. Doch gerade dies sei eine Errungenschaft des Rechtsstaats. Scharfe Kritik äußert er an der BILD-Zeitung, die den Namen der Anwältin veröffentlicht hatte. „Die Kollegin hat einfach ihren Job gemacht.“
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