Interessenvertretung
Sammelanderkonten: kein Fortbestand ohne neues Aufsichtsmodell
Der DAV führt fortlaufend Gespräche mit BMF, BMJV, BRAK und Bankenverband und setzt sich intensiv für die Sicherung des Fortbestands der für die Anwaltschaft sehr wichtigen Sammelanderkonten ein. Gemäß BMF kann der relevante Nichtanwendungserlass nicht über das Ende dieses Jahres verlängert werden, sofern nicht bis im November ein konkretes Konzept zur Prüfung der Sammelanderkonten durch die Rechtsanwaltskammern vorliegt, welches den OECD-Anforderungen genügt. Auf ihrer Hauptversammlung am 19. September 2025 wird die BRAK über die Einführung des sog. „belgischen Modells“ entscheiden. Bei diesem Modell werden Kontoauszugsdaten von den Banken automatisiert über eine Schnittstelle in eine gesicherte Cloudlösung geleitet und dort gemäß festgelegten Prüfkriterien geprüft. Wird hier eine Verdachtsmeldung ausgelöst, würden die Daten über eine „Kontrolleinheit“ bei der BRAK an die regionalen Kammern zur weiteren Prüfung geleitet. Sollte sich die BRAK gegen dieses Modell aussprechen, steht zu befürchten, dass die Sammelanderkonten nach Ablauf des Nichtanwendungserlasses Ende 2025 von den Banken gekündigt werden. Das würde bedeuten, dass Anwältinnen und Anwälte Fremdgeld nur noch auf speziell für den konkreten Mandanten eröffneten Einzel-Anderkonten entgegennehmen dürften.
Rechtspolitik
Parlamentarischer Abend des DAV
Am Dienstag kam der Vorstand des DAV mit führenden Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus dem Rechtsausschuss und weiteren Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu einem persönlichen Treffen in Berlin zusammen. Der Präsident des DAV, Stefan von Raumer, hob die Bedeutung einer kritischen Gesprächskultur für den demokratischen Diskurs hervor. Er wünsche sich, dass auch in Zukunft in der Öffentlichkeit die Balance zwischen Persönlichkeitsrechten und Meinungsäußerungsfreiheit gewahrt bleibe. Ein Kernanliegen des DAV sei es, Freiheitsrechte zu verteidigen. Sorgen bereite insoweit eine teilweise wahrnehmbare Bereitschaft in der Bevölkerung, bereitwillig Freiheitsrechte für vermeintlich mehr Sicherheit aufzugeben. Der amtierende Vorsitzende des Rechtsausschusses Carsten Müller (CDU) gab einen kurzen Überblick über die Themen, mit denen sich der Rechtsausschuss befasst. Eine der wichtigsten Aufgaben sei, die Rechtsberufe zukunftsfähig zu gestalten und in diesem Zusammenhang insbesondere die Digitalisierung zu fördern. Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich erfreut, dass der Bund rund 500 Millionen EUR für einen neuen Pakt für den Rechtsstaat zur Verfügung stellen werde, mit dem Ziel, die personelle Ausstattung der Justiz zu verbessern und die Digitalisierung voranzubringen. Ein weiterer Baustein des Paktes für den Rechtsstaat sei die Modernisierung der Prozessordnungen. Sie sei dankbar, dass sich der DAV hier aktiv beteilige und die wichtige Perspektive der Anwaltschaft einbringe.
Personalie
Zuwachs im Präsidium: Silvia C. Groppler und Dr. Swantje Jacklofsky neue DAV-Vizepräsidentinnen
Das DAV-Präsidium wird künftig durch zwei Anwältinnen ergänzt: Auf Vorschlag des Präsidenten wurden in geheimer Wahl Rechtsanwältin Dr. Swantje Jacklofsky (Düsseldorf) sowie Rechtsanwältin und Notarin Silvia C. Groppler (Berlin) durch den Vorstand des DAV als neue Vizepräsidentinnen gewählt. Sie unterstützen ab sofort die Arbeit von DAV-Präsident Stefan von Raumer und den weiteren Präsidiumsmitgliedern Dr. Ulrich Karpenstein, Sonka Mehner und Dr. Fabian Widder.
Anwaltsberuf
Fast erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kanzleidurchsuchung
Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt seine Rechtsprechung zum besonderen Schutz von Anwaltskanzleien gegen Durchsuchungen. Dr. Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent u. a. der taz und des RND, berichtet über den Beschluss im Anwaltsblatt.
Anwaltsberuf
Fortbildung oder Finte? – Kreative Fortbildungsauslegung kostet Fachanwaltsbezeichnung
Fachanwaltsbezeichnung weg – trotz Schulungen und Beratungen? Der BGH räumt mit lockeren Interpretationen der Fortbildungspflicht auf und macht klar: Interne Workshops und externe Gespräche ersetzen keine strukturierten Fortbildungsveranstaltungen. Was als anerkennungsfähige Fortbildung gilt und warum die Nachholregelung der FAO nicht rückwirkend rettet, lesen Sie hier.
Rechtspolitik
Vorratsdatenspeicherung: Risiken für das Berufsgeheimnis
Der Deutsche Anwaltverein hat sich erneut kritisch zu Europäischen Plänen zur Vorratsdatenspeicherung geäußert. Mit Stellungnahme Nr. 57/2025 beteiligte sich der DAV an einer öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zu dem Vorhaben, eine Vorratsdatenspeicherung durch Kommunikationsdiensteanbieter zum Zwecke der Strafverfolgung einzuführen. Der DAV sieht insbesondere eine Gefahr für das anwaltliche Berufsgeheimnis und die Rechte aus Art. 7 der EU-Grundrechtecharta (GRCh) sowie Art. 8 Abs. 1 der EMRK. Um die Vertraulichkeit gegenüber der Mandantschaft zu gewährleisten, sollten daher Whitelisting-Verfahren für Berufsgeheimnisträger geprüft und Speicher- und Zugriffsmöglichkeiten grundrechtskonform ausgestaltet werden.
Information
Die Justiz braucht mehr Präsenz im populistischen Zeitalter
Social Media sei mehr als eine Witzebude, meint Dr. Hendrik Wieduwilt, Kolumnist und Rechtsanwalt. Lesen Sie in seinem Artikel, weshalb auch Vertreter:innen der Justiz in sozialen Netzwerken das Recht pflegen sollten.
Information
Justiz-Projekt: Wie verwundbar der Rechtsstaat ist
Stehen schreckliche Zeiten für die Bevölkerung bevor? Auch in Deutschland ist es für autoritär-populistische Parteien möglich, die unabhängige Justiz und den Rechtsstaat anzugreifen. Dr. Etienne Hanelt und Dr. Lennart Laude, wissenschaftliche Mitarbeiter im Justiz-Projekt des Verfassungsblogs, erläutern in ihrem Beitrag die Schwächen des Rechtsstaats und die Rolle der Anwaltschaft.
Rechtspolitik
DAV macht Vorschläge für praxisgerechtere Regelung bei Bauzeitverzögerungen
Bei vielen Bauvorhaben kommt es zu Verzögerungen oder Verschiebungen in der Bauausführung, die auch Mehrkosten zur Folge haben. Der DAV schlägt mit seinem Gesetzgebungsausschuss für Bau- und Architektenrecht eine Anpassung des § 642 BGB vor, um den seit langem bestehenden Streit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern hinsichtlich der Rechtsfolgen mit Rücksicht auf die Interessen beider Seiten beizulegen. Ziel ist es dabei, die tatsächlichen wirtschaftlichen Folgen verzögerungsbedingter Kostensteigerungen fair zu verteilen, Rechtsfrieden zu schaffen und eine partnerschaftliche, beschleunigte Projektabwicklung zu fördern. Einzelheiten in der ausführlichen DAV-SN 55/25.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 326 Medienbeiträgen erwähnt – hier eine kleine Auswahl:
Plötzlich weniger Arbeitszeit – kann der Arbeitgeber das einfach anordnen? Diese Frage beantwortet Kathrin Schulze-Zumkley vom Geschäftsführenden Ausschuss der AG Arbeitsrecht der dpa (u. a. erschienen in der Mitteldeutschen Zeitung und der Main-Spitze).
Der 15. NRW-IT-Rechtstag steht an, organisiert vom Kölner Anwaltverein. Domain-recht.de veröffentlicht die Ankündigung für die dreiteilige Veranstaltung. Auch die örtlichen Anwaltvereine machen erfolgreiche Pressearbeit.
Wenn ein Sturm naht, sollte man besser vorbereitet sein. Die AG Mietrecht und Immobilien weist in der dpa (u. a. erschienen bei n-tv und in der Rheinpfalz) darauf hin, worauf Mieter und Hausbesitzer achten sollten, um nicht für Schäden haften zu müssen.
Im Schilderwald passieren Fehler: Welche Folgen eine missverständliche Beschilderung von Halteverbotszonen haben kann, zeigt ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, auf das die DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hinwies (hier z. B. in der LZ).
Kommentare