DAV-Depesche Nr. 38/15

1. DAV-Expertenworkshop stellt Erste-Hilfe-Box zur Flüchtlingssituation vor

In drei Workshops haben Mitglieder der Gesetzgebungsausschüsse und Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins gestern (Mittwoch, 23. September 2015) gemeinsam mit externen Expertinnen und Experten rechtliche Lösungsvorschläge zum Asylrecht, zur Arbeitsmigration, zum Haushaltsverfassungsrechts, zum Medizinrecht, zum Vergaberecht, zum Baurecht und zum Sozialrecht erarbeitet. Die Arbeit der Workshops wurde am Nachmittag – einen Tag vor dem Flüchtlingsgipfel der Bundesregierung – der Öffentlichkeit präsentiert und Vertretern von Legislative und Exekutive übermittelt. Die Erste-Hilfe-Box des Deutschen Anwaltvereins zeigt (zum Teil auch mit konkreten Vorschlägen für die geplanten Änderungen im Asylrecht) Wege auf, wie das Recht zum Mittel der Lösung und nicht zur Hürde für die Bewältigung der Flüchtlingssituation wird. Die Pressemitteilung des Deutschen Anwaltvereins mit den Thesenpapieren der Experten finden Sie hier. Die Ideen der Erste-Hilfe-Box werden jetzt in die weitere Arbeit der Gesetzgebungsausschüsse einfließen. Das Anwaltsblatt berichtet unter www.anwaltsblatt.de.

2. Anwältinnen und Anwälte unterstützen Flüchtlinge

Einige örtliche Anwaltvereine und Arbeitsgemeinschaften haben bereits Aktivitäten zur Unterstützung von Flüchtlingen auf lokaler Ebene entwickelt oder beginnen damit. Einige Best-Practice-Beispiele finden Sie auf unserer Webseite. Um die Aktivitäten des DAV und seiner Untergliederungen gegenüber den relevanten Empfängergruppen zu kommunizieren, haben wir für Sie Materialen zur Verwendung auf Facebook und Ihren Webseiten erstellt, die Sie hier downloaden können: Profilbilder, ein Titelbild sowie ein Motiv für ein klassisches Posting. Bieten auch Sie Hilfsorganisationen und den kommunalen Verwaltungen vor Ort Ihre Hilfe an. Seien Sie kreativ und schaffen Sie Angebote für Flüchtlinge, damit sie unkompliziert und unbürokratisch rechtliche Anfangshilfe bekommen! Nehmen Sie auch gern Kontakt mit uns auf, damit wir anderen Vereinen von Ihrem Engagement berichten können.

3. Jubiläum: 40 Jahre Justizpressekonferenz

In einem Festakt hat die Justizpressekonferenz ihr 40jähriges Bestehen gefeiert. Die Justizpressekonferenz ist ein Verein von Journalistinnen und Journalisten, die aus der „Residenz des Rechts“ berichten. Durch die akribische und kritische Berichterstattung über die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofes oder aber auch über die Bundesanwaltschaft, wird in der Bevölkerung die Nachvollziehbarkeit von Rechtsentscheidungen vermittelt und Verständnis geschaffen. Daher verwundert es nicht, dass bei dem Festakt beispielsweise der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, die deutsche Richterin am EGMR Prof. Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger und der deutsche Richter beim EuGH Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas von Danwitz gesprochen haben. 40 Jahre Justizpressekonferenz sind wichtig für die Bedeutung des Rechts in Deutschland – die Anwaltschaft gratuliert.

4. BVerfG erweitert Strafverteidigerprivileg bei Geldwäsche

Das Bundesverfassungsgericht hat das Strafverteidigerprivileg im Fall der Honorarannahme auf weitere Tatbestände der Geldwäsche ausgedehnt. Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Nicht-Annahmebeschluss des Gerichts aus dem Sommer hervor. Bereits 2004 hatte der Zweite Senat des Gerichts entschieden, dass eine uneingeschränkte Anwendung des Verschaffungstatbestands auf Strafverteidiger gegen das Übermaßverbot verstoße (BVerfG AnwBl 2004, 309). Im Ergebnis macht sich ein Strafverteidiger nur dann strafbar, wenn er sicher weiß, dass das Honorar aus einer Katalogtat stammt. Nunmehr hat das Verfassungsgericht klargestellt, dass auch der Vereitelungs- und Gefährdungstatbestand verfassungskonform restriktiv auszulegen sei. Es macht jedoch keine Vorgaben, wie die verfassungskonforme Auslegung im Einzelnen zu verwirklichen ist. Dies bleibe den Fachgerichten vorbehalten. Den Beschluss (mit Anmerkung der Redaktion) veröffentlicht das Anwaltsblatt im Oktober-Heft und vorab unter www.anwaltsblatt.de.

5. DAV macht Vorschläge zur Umsetzung der Verfahrensrichtlinie

Die Frist für die Umsetzung der Verfahrensrichtlinie ist seit dem 20. Juli 2015 abgelaufen. In seiner Initiativstellungnahme unterbreitet der DAV Vorschläge zur Novellierung des AufenthG, des AsylVfG sowie des FamFG. Der DAV geht nicht auf den gesamten durch die notwendige Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie entstehenden Regelungsbedarf ein, sondern beschränkt sich auf ihm vordringlich erscheinende Punkte. Dies sind die Vorschriften zum Schutz verletzlicher Personen und unbegleiteter Minderjähriger, zur Haft und zur Antragstellung; letzteres, weil sich die Praxis der verspäteten Registrierung von Asylanträgen zu einer systemischen Schwachstelle des deutschen Asylsystems ausgeweitet hat.

6. DAV/Aija: Jahreskongress 2015 mit 700 Teilnehmern großer Erfolg

Internationale Nachwuchskräfte trafen sich vier Tage in London zum fachlichen Austausch. Unter der Überschrift "Bringing together British-German Legal Ambassadors" lud der DAV zu einer Networking Reception ein. Mehr als 30 Anwältinnen und Anwälte waren der Einladung gefolgt. Unter den Gästen waren auch Vertreter der deutschen Botschaft und des Bar Council of England and Wales. Der kommende Jahreskongress der Association internationale des jeunes avocats (Aija) findet nach 28 Jahren wieder in Deutschland statt (www.aija.org/munich).

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