DAV-Depesche Nr. 38/16

1. DAV trifft Bundespolitik – Parlamentarischer Abend des DAV in Berlin

Auf dem jährlichen Parlamentarischen Abend des DAV kam gestern der Vorstand des DAV mit führenden Politikern aus Rechtsausschuss, Innenausschuss und weiteren Ausschüssen des Deutschen Bundestages sowie der Spitze des Bundesjustizministeriums in Berlin zusammen, um über Rechtspolitik zu diskutieren. DAV-Präsident Ulrich Schellenberg hob hervor, dass der DAV nicht selten feststellen müsse, dass tradierte Grundsätze des Rechts aufgegeben würden. Niemandem sei aber damit geholfen, wenn Gesetze bei ihrer praktischen Umsetzung scheiterten, weil der Gesetzgeber den konkreten Vollzug seiner Gesetze nicht ausreichend vor Augen habe. Dies gelte vor allem, wenn Gesetze mit heißer Nadel gestrickt würden, wie derzeit die aktuelle Asylgesetzgebung. Wichtig sei auch, Verfahrensabläufe und Verfahrensrechte wieder mehr zu achten. Sie seien mehr als dienendes und technisches Recht sondern sicherten die rechtsstaatliche Ordnung. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast, stellte fest, dass auf eine immer komplizierter scheinende Welt zunehmend mit einfachen Erklärungsmustern reagiert werde. Hier sei es wichtiger denn je, dass über die Prinzipien des Rechtsstaates und der Demokratie aufgeklärt werde. Das Recht müsse andererseits die Alltags- und Lebenssituation der Menschen wieder stärker in den Fokus nehmen. Bundesjustizminister Maas gab einen Überblick auf anstehende rechtspolitische Themen, zu denen insbesondere die StPO-Reform gehöre. In den jetzigen Zeiten, in denen sich das Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit wieder ganz praktisch auftue, sei es wichtig auch über die Erweiterung von Beschuldigtenrechten zu sprechen. Rechtsstaat und freiheitliche Gesellschaft bewährten sich besonders in der Bedrohung. Er ermutigte den DAV, sich auch weiterhin lautstark zu positionieren, wenn es um die Verteidigung rechtsstaatlicher Prinzipen gehe.

2. Das beA startet heute nicht

Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat gestern in einem weiteren Eilverfahren gegen das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zugunsten der BRAK entschieden. Aller­dings kann das beA heute trotzdem nicht starten. Zwar ist die Rechtsverordnung zum beA in Kraft getreten. Doch noch muss sich die BRAK an die bereits im Juni erlassenen einstweiligen Anordnungen des AGH Berlin halten. Danach darf die BRAK kein empfangsbereites Postfach für den jeweiligen Antragsteller einrichten. Da eine individuelle Freischaltung des beA in der Konzeption nicht vorgesehen ist, verhindern die einstweiligen Anordnungen den Start des beA insgesamt. Die vollständige Meldung finden Sie auf unserem Angebot digitale-anwaltschaft.

3. „Anwälte auf Lesbos“: Brand im Flüchtlingscamp Moria - wie ist die Lage?

Europas Anwaltschaft und der DAV engagieren sich auf Lesbos. Kostenlos und pro bono beraten Anwältinnen und Anwälte aus Europa Flüchtlinge – es geht um eine individuelle Erstberatung als Erste Hilfe. Das Anwaltsblatt berichtet im Oktober-Heft mit einer Reportage von Julia Amberger und einem Interview mit DAV-Hauptgeschäftsführer Dr. Cord Brügmann über die Initiative. Nach Drucklegung kam es am 19. September 2016 zu einem Brand im dem Flüchtlingscamp Moria. Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht des DAV, berichtet wie derzeit die Lage auf Lesbos ist. Er war dort im September als Anwalt pro bono im Rahmen der Aktion „Europäische Anwälte für Lesbos“ tätig.

4. IBA: Deutsche Rechtsanwälte netzwerken in Washington DC

Anlässlich der Jahreskonferenz der International Bar Association (IBA) luden BRAK und DAV gemeinsam mit dem Botschafter der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Dr. Peter Wittig, die deutschen Teilnehmer zu einem Empfang in die Residenz des Botschafters ein. Der Einladung gefolgt waren 260 Gäste, darunter eine Vielzahl von Präsidenten und Vertretern ausländischer Anwaltskammern und -vereinigungen. Neue Technologien und Innovationen ändern weltweit die Rechtsdienstleistungsmärkte. Rechtsanwalt Prof. Dr. Ewer betonte in seiner Begrüßung die Chancen, die sich nicht nur für die deutsche Anwaltschaft ergeben. Ein Grund auch, warum der Deutsche Anwaltstag sich im kommenden Jahr mit dem Thema befassen werde. Die IBA-Jahreskonferenz brachte 6000 international tätige Anwältinnen und Anwälte zusammen.

5. DAV positioniert sich gegen Aufweichung des Ausforschungsverbotes

Der Deutsche Anwaltverein äußert sich mit der Stellungnahme Nr. 55/2016 zu der in dem Referenten-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Bereich des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts vorgeschlagenen Änderung des § 14 AGHZÜ/HBÜ. Er gibt dabei zu bedenken, dass mit der Gesetzesänderung das im deutschen Zivilverfahrensrecht geltende Ausforschungsverbot im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr, insbesondere im Verhältnis zu den USA, aufgegeben wird, ohne dass dem greifbare Vorteile gegenüberstehen.

6. Mehr Transparenz: Informationsanspruch für jeden gegenüber der BRAK

Die BRAK ist verpflichtet, jedem nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu Informationen zu gewähren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Geklagt hatte ein Anwalt. Es ging unter anderem um die Überlassung von Kopien des Protokolls einer BRAK-Hauptversammlung. Die BRAK hatte sich auf den Standpunkt gestellt, nicht zur Auskunft verpflichtet zu sein. Sie sei zwar eine Körperschaft des öffentlichen Rechts – aber keine Bundesbehörde im Sinne des IFG. Dem hat das Verwaltungsgericht Berlin nun eine Absage erteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Entscheidung wird das Anwaltsblatt im November-Heft veröffentlichen. Der Volltext ist bereits jetzt als AnwBl Online 2016, 611 unter www.anwaltsblatt.de abrufbar.

7. Stellungnahme: DAV warnt vor Aushebelung des konzernrechtlichen Trennungsprinzips

Der DAV sieht den Referentenentwurf zum 9. GWB-Änderungsgesetz sehr kritisch, da dieser in ganz erheblichem Maße in die Grundlagen des deutschen Gesellschaftsrechts, insbesondere des Konzernrechts und in die Prinzipien der Haftungsbeschränkung eingreift. Nach Ansicht des DAV gilt es, einer an einen rechtsträgerunabhängigen Unternehmensbegriff anknüpfenden verschuldensunabhängigen Konzernhaftung vorzubeugen, die über das Kartellrecht hinaus die Grundlagen des deutschen Konzernrechts verändern würde. Nach dem im November 2015 veröffentlichten Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich ist der vorliegende Referentenentwurf innerhalb kurzer Zeit der zweite Gesetzgebungsvorschlag, mit dem das konzernrechtliche Trennungsprinzip ausgehebelt werden soll. Zur Stellungnahme des DAV durch den Ausschuss Handelsrecht gelangen Sie hier.

8. Erfolgreich im Netz: Rechtsportal anwaltauskunft.de

Die „Deutsche Anwaltauskunft“, das große Rechtsportal des DAV, setzt seinen Erfolgskurs fort. Alleine im August verbuchte die Website knapp 500.000 Aufrufe. Zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer werden über die informativen Artikel des Magazins auf das Portal aufmerksam. Dort finden sie erste Antworten auf ihre drängendsten Rechtsfragen und erfahren, was eine Anwältin oder ein Anwalt für sie tun kann. Dieses Konzept geht auf: Insgesamt wurde der Bereich „Anwaltssuche“ im August 86.498 Mal aufgerufen.

9. DAV – Sonderwertung beim Berlin – Marathon

Bereits zum elften Mal in Folge hat der DAV im Rahmen des Berlin –Marathons eine Sonderwertung für Anwältinnen und Anwälte organisiert. In diesem Jahr sind dem Aufruf in der DAV-Depesche und dem Anwaltsblatt besonders viele Läufer und Läuferinnen gefolgt. Die Bestplatzierten wurden am Tag nach dem Berlin-Marathon im DAV-Haus zur Siegerehrung empfangen. Den ersten Platz konnten sich dieses Jahr Rechtsanwältin Katrin Zimmermann aus Worpswede (03:23:57) und Rechtsanwalt Lars Donath aus Göttingen (03:14:55) mit jeweils herausragenden Zeiten sichern. Als schnellste Skater konnten sich Rechtsanwalt Sven Tamoschus aus Dessau (01:42:22) und Rechtsanwältin Christiene Inselmann aus Dessau (01:41:49) durchsetzen.

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