DAV-Depesche Nr. 38/23

Interessenvertretung

Parlamentarischer Abend des DAV

Gestern kam der Vorstand des DAV mit den Rechtspolitiker:innen aus dem Rechtsausschuss, anderen Ausschüssen und weiteren Abgeordneten des Deutschen Bundestages in Berlin zu einem persönlichen Treffen zusammen. In Vertretung der DAV-Präsidentin begrüßte DAV-Vizepräsident Stefan von Raumer die Gäste. Dabei erläuterte er die DAV-Meinung zu folgenden Themen: Digitalisierung der Justiz, Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses, Erstellung einer Überwachungsgesamtrechnung, Dokumentation der Hauptverhandlung und besonders nachdrücklich die Notwendigkeit der Anhebung im RVG. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker, dankte dem DAV für die fachliche Zusammenarbeit, von der die Rechtspolitik profitiere. Bei der Digitalisierung sei die Anwaltschaft vorangegangen, nunmehr müssten die Länder ihre Justiz dementsprechend ausstatten. Bezüglich der Dokumentation im Strafverfahren erinnerte sie daran, dass es auch Gegenargumente zu der Position der Anwaltschaft gebe. Gleichwohl bescheinigte sie, dass ein Transkript eine Gedächtnisstütze sein könne. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann bestätigte seine Unterstützung bei der Anhebung des RVG noch in dieser Legislaturperiode. Nur so könne das hohe Niveau der rechtlichen Beratung auch in der Fläche gesichert werden. Auch für ihn sei das Berufsgeheimnis wichtig, da dieses die Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant schütze. An den Tischen konnte der DAV-Vorstand diese Themen mit den Abgeordneten, unter ihnen auch der Parlamentarische Staatssekretär im BMJ, Benjamin Strasser, und die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Katja Keul, diskutieren.

Ihre Mitgliedschaft

Anwaltsblatt – Ihre Meinung ist uns wichtig!

Auch klassische Medien müssen sich an geänderte Lesegewohnheiten anpassen. Dabei kommt es nicht so sehr darauf an, „Liebgewordenes“ zu behalten, sondern auf das, was die Mitglieder sich tatsächlich wünschen. Daher möchten wir auch das Anwaltsblatt des DAV sowohl in Bezug auf die gedruckte Ausgabe als auch auf den Onlineauftritt weiterentwickeln. Wir möchten Sie als Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine in die Produktentwicklung über diese Umfrage einbeziehen. Wir wären Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie sich fünf bis sieben Minuten Zeit nehmen würden, um die Fragen in der Umfrage zur Produktentwicklung des Anwaltsblattes des DAV zu beantworten.

Interessenvertretung

DAV im Bundesjustizministerium zum Genossenschaftsrecht

Am 13. September 2023 war der Deutsche Anwaltverein in einem Fachgespräch im Bundesministerium der Justiz vertreten: Dr. Andreas Fandrich, Vorsitzender des Ausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht, nahm Stellung zu den BMJ-Eckpunkten für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform und trug verschiedene Anliegen vor im Interesse des Schutzes von Anlegern im grauen „Genossenschafts-Kapitalmarkt“. Viel Raum nahm auch die Diskussion über Schutzmechanismen vor unseriösen Genossenschaftsbetreibern ein. Schließlich regte er mit Blick auf Wohnungsbaugenossenschaften rein vorsorglich an, dass die Möglichkeit der Abhaltung einer Präsenzversammlung auch künftig nicht eingeschränkt werden darf.

Anwaltspraxis

Vorsicht Anwaltshaftung! Bei Vergleichsabschluss müssen Anwälte beraten

Wie müssen Rechtsanwält:innen ihre Mandantschaft über einen Vergleich beraten? Der BGH hat dazu eine wichtige Entscheidung getroffen. Im Anwaltsblatt erfahren Sie die Einzelheiten.

Personalia

Neue Präsidiumsmitglieder beim DAV

Am Mittwoch, 20. September 2023, kam der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins in Berlin zusammen. Dabei wurden unter anderem mit Dr. Fabian Widder und Dr. Ulrich Karpenstein zwei bisherige Vorstandsmitglieder neu ins DAV-Präsidium gewählt. Vizepräsidentin Sonka Mehner wurde im Amt bestätigt. Weitere Mitglieder sind – wie bisher – Julia Heise, Stefan von Raumer und die DAV-Präsidentin Edith Kindermann.

Rechtsanwalt Dr. Fabian Widder ist in Mannheim tätig und Vorstandsvorsitzender des baden-württembergischen Versorgungswerks der Rechtsanwälte. Im DAV sitzt er dem Ausschuss Rechtsdienstleistungsrecht vor. Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein ist einer der führenden DAV-Europaexperten und führte bereits mehr als 100 Verfahren vor den Unionsgerichten. Er gehört dem Gesetzgebungsausschuss Europa des DAV an.

Rechtspolitik

Modernes Unterhaltsrecht: DAV regt Ergänzungen zu den BMJ-Eckpunkten an

Der DAV begrüßt die Vorschläge im BMJ-Eckpunktepapier zur Modernisierung des Unterhaltsrechts. Sie zielen auf mehr Rechtssicherheit ab, entsprechen elementaren praktischen Bedürfnissen und erfüllen einen Großteil der in Literatur und Wissenschaft erhobenen Forderungen. Allerdings beschränken sich die Eckpunkte zum Kindesunterhalt auf das sog. asymmetrische Wechselmodell. Will man Rechtssicherheit, für die Praxis taugliche und somit einheitliche, für die Betroffenen verständliche Berechnungsformen schaffen, sollten dringend alle Betreuungsformen und damit auch das zeitanteilig gleiche paritätische Betreuungsmodell von der Reform erfasst werden. Auch zum Betreuungsunterhalt regt der DAV durch seinen Ausschuss Familienrecht Ergänzungen an, DAV-Stellungnahme Nr. 62/2023.

Anwaltsberuf

ChatGPT: Wird der Chatbot den Anwaltsberuf verändern?

ChatGPT hat Potenzial und immer mehr Anwält:innen experimentieren mit der künstlichen Intelligenz. Doch während die einen ausprobieren, sehen die anderen die möglichen Konsequenzen, die der Einsatz von KI birgt. Klar ist schon jetzt: ChatGPT wird die juristische Arbeit verändern, doch wie? Lesen Sie mehr zu Chancen und Risiken von ChatGPT & Co. im Anwaltsblatt.

Information

11. Sodan Moot Court zur anwaltlichen Berufspraxis

Vom 28. bis 30. September 2023 findet in Hannover die mündliche Verhandlung des 11. Soldan Moot statt. Der Soldan Moot ist ein bei Jura-Studierenden höchst angesagtes Ausbildungs-Tool, um unmittelbare Berufspraxis zu erleben. Alle Teams kommen zusammen und treten gegeneinander an. Es geht darum, die Juror:innen durch Plädoyers wie in der anwaltlichen Berufsrealität zu überzeugen.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 144 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:

Die Süddeutsche Zeitung beschäftigt sich mit dem Wirecard-Prozess, insbesondere mit dem abgelehnten Antrag der Verteidigung auf Entlassung des Angeklagten Braun aus der Untersuchungshaft. Sonka Mehner, Vizepräsidentin und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht, ordnet die Vorgänge ein: So könne hinter einer Überprüfung des Haftbefehls auch Taktik der Verteidiger stecken: „Manchmal stellt man solche Anträge genau deshalb, um zu sehen, wo die Richter gedanklich gerade stehen.“

Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, erläutert für die dpa (z. B. aufgegriffen vom Hamburger Abendblatt), dass Beschäftigte nicht verpflichtet werden können, das eigene Zeugnis selbst zu schreiben. Vorteil könne aber sein, Formulierungen positiv zu gestalten. Bei Unsicherheiten empfiehlt sie, jemanden hinzuzuziehen, „der Erfahrung hat in der Abfassung von Zeugnissen, etwa eine Rechtsanwältin oder einen Personalberater.“

Die Verkehrsrundschau greift eine Meldung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht auf, der zufolge eine Abweichung von Regelfolgen im Bußgeldkatalog möglich ist. Im vorgestellten Fall hatte ein Berufskraftfahrer nach einem (unbestrittenen) Handyverstoß eine verkehrspsychologische Schulung absolviert. Dies bewirkte eine Reduzierung der Geldbuße und ließ den Eintrag in Flensburg entfallen.

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