DAV-Depesche Nr. 38/24

Information

DAV begrüßt BVerfG-Urteil zu Ausschussvorsitzen

Die AfD ist am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Weil sie keine Ausschussvorsitze im Bundestag innehat, fühlte sich die Partei benachteiligt. Mit Stephan Brandner hatte sie nach der vorletzten Bundestagswahl den Vorsitzenden des Rechtsausschusses gestellt – dieser wurde jedoch abgewählt, nachdem er mehrfach durch unparlamentarisches Verhalten aufgefallen war. Der Deutsche Anwaltverein hatte bereits zuvor seinen Rücktritt gefordert und die Abwahl begrüßt.

Auch wenn eine plurale Demokratie auf eine starke Opposition angewiesen sei, sei für den Posten eines Ausschussvorsitzenden eine persönliche Eignung notwendig. Deshalb müssten die Ausschüsse selbst darüber entscheiden können, ob sie einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende wählen oder abwählen. „Dass das Bundesverfassungsgericht dieses Recht gestärkt hat, ist ein wichtiges Zeichen“, erklärt DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge in einer Pressemitteilung (s. auch in der Presseschau).

Anwaltspraxis

Neue Kanzlei, neues beA: BGH billigt Zugriffsverzögerung aufs Anwaltspostfach

Tick, tack, tick, tack – während die Uhr für Fristen unbarmherzig tickt, sitzen frischgebackene Kanzleiinhaber vor verschlossenen digitalen Türen und können nicht auf ihre Nachrichten im beA zugreifen. Der BGH hat diese verzwickte Lage nun abgesegnet, regt aber eine Gesetzesänderung an. Einzelheiten im Anwaltsblatt.

Anwaltsberuf

BGH: Umfassender PKH-Antrag ist kein Hinweis auf Berufung ohne Bewilligung

Was tun, wenn die Berufungsfrist abläuft und die Prozesskostenhilfe noch nicht bewilligt ist? Der BGH hat entschieden: Kein schuldhaftes Fristversäumnis der Partei, wenn der Anwalt erklärt, ohne Prozesskostenhilfe nicht fortfahren zu können. Mehr dazu im Anwaltsblatt.

Information

Bundesverfassungsgericht: keine Beschränkung der Oppositionsrechte

Die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die Organklagen der AfD kommentiert Dr. Ursula Knapp, Korrespondentin in Karlsruhe, für das Anwaltsblatt.

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Ehrenamtliche Mentor:innen noch bis zum 29. September 2024 für (post)migrantische Studierende gesucht

Der Postmigrantische Jurist:innenbund (PMJB) wird zum WS 24/25 erstmalig ein 1:1-Mentoringprogramm für migrantisierte, jüdische oder von Rassismus betroffene Studierende anbieten. Mentor:in kann sein, wer sich selbst als jüdisch, migrantisiert oder von Rassismus betroffen versteht und bereits Berufserfahrung vorweisen kann. Durch die Möglichkeit des fachlichen und persönlichen Austausches soll die Ausbildung (post)migrantischer Studierender gefördert und den hierarchischen Strukturen der Ausbildung etwas entgegengesetzt werden. Anmeldungen hier.

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Wenn Schiedsklauseln ignoriert werden

Was tun, wenn eine Partei trotz Schiedsvereinbarung vor einem staatlichen Gericht klagt? Jakob Stachow beleuchtet in seiner Arbeit die rechtlichen Konsequenzen solcher abredewidrigen Klagen. Parteien, die ihre Schiedsvereinbarung absichern möchten, sollten bereits beim Abschluss entsprechende Vorkehrungen treffen. Der beste Schutz bestehe in einer Kombination aus Prozessführungsverboten, Schadensersatzansprüchen und vertraglichen Regelungen. Die Details dazu lesen Sie auf dem ZPO-Blog.

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Stipendium für Auszubildende – Bewerbungsfrist endet am 30. September 2024

Alle talentierten Auszubildenden der Standorte Berlin und Düsseldorf können sich noch bis zum 30. September 2024 für das TidA-Stipendium bewerben. Ermutigen Sie Ihre Azubis zur Bewerbung um ein Stipendium! Das Programm für begabte Auszubildende „Talente in der Ausbildung“ (TidA) der Stiftungen Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) und der Deutschen Wirtschaft (sdw) vergibt 2024 erstmalig Stipendien für Auszubildende als Pilotprojekt an den Standorten Berlin und Düsseldorf. Mehr Informationen zu „TidA“ gibt es hier.

Europa

Vorschlag für EU-Kommissionskollegium – EP/KOM

EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen stellte am 17. September 2024 das neue Kollegium der EU-Kommissionsmitglieder vor, vgl. Presseerklärung. Zuständig für den Bereich Demokratie, Justiz und Rechtsstaatlichkeit wird der Ire Michael McGrath, Inneres und Migration geht an den Österreicher Magnus Brunner, Digitales übernimmt die Finnin Henna Virkkunen, Binnenmarkkommissar wird der Franzose Stéphane Séjourné. Die Vorgenannten werden nun durch das Europäische Parlament angehört. Die Arbeitsaufnahme der neuen Kommission ist für den 1. November 2024 geplant. In der Zwischenzeit bleibt die alte EU-Kommission geschäftsführend im Amt.

 

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 372 Medienberichten erwähnt – einen Schwerpunkt bildete die Berichterstattung zu den verlorenen Organklagen der AfD:

Die dpa (u. a. übernommen vom Tagesspiegel) greift Reaktionen auf das BVerfG-Urteil zu den Ausschussvorsitzen der AfD auf: DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge begrüßte den Karlsruher Richterspruch. Ausschüsse müssten selbst die Möglichkeit haben, ihre Vorsitzenden zu wählen und auch abzuwählen, wenn diese sich für ihre Position disqualifizieren. „Dass das Bundesverfassungsgericht dieses Recht gestärkt hat, ist ein wichtiges Zeichen.“ Dr. Roya Sangi, Mitglied des Ausschusses Verfassungsrecht, erläutert gegenüber LTO: „Das BVerfG bekräftigt wegweisend die Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages. In der parlamentarischen Gemengelage obliegt es in erster Linie dem Parlament selbst, die kollidierenden Rechtsgüter in einen schonenden Ausgleich zu bringen, um so seine Arbeits- und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.“

Der Deutsche Juristentag beschäftigt sich in der Abteilung Strafrecht in der kommenden Woche u. a. mit der Beschlagnahme von Handys durch die Polizei. Gül Pinar, Mitglied des Ausschusses Strafrecht, kritisiert in einem Gastbeitrag für Beck-aktuell, dass die Ermittlungspraxis hier viel zu weit geht und Betroffene kaum Möglichkeiten hätten, sich zu wehren. So würden bei Beschuldigten – unabhängig vom Tatvorwurf – standardmäßig die Mobiltelefone zur Durchsicht sichergestellt. „Gleichwohl gibt es keinerlei Regeln über den erforderlichen Verdachtsgrad, keine Mindestschwere der Anlasstat und nicht einmal Ausschlussgründe bei anzunehmender Erfolglosigkeit der Durchsicht. Das ist bei einem derart weitreichenden Einblick in hochpersönliche Informationen inakzeptabel.“

Der Münchener Anwaltverein ist seit Kurzem mit einer weiteren Rechtsberatungsstelle aktiv, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet: In Kooperation mit dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck können Menschen mit niedrigem Einkommen Freitagvormittags für 6 Euro 30 Minuten Rechtsrat erhalten. „Die Anliegen jonglieren zwischen klein und groß“, so MAV-Geschäftsführer Michael Dudek. Viele kämen wegen arbeits-, straf-, oder mietrechtlichen Fällen, aber auch gekündigte Handyverträge oder unbezahlte Bußgeldbescheide seien keine Seltenheit. Auch der Münchener Merkur berichtet über das Angebot des MAV.

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