DAV-Depesche Nr. 39/15

1. DAV trifft Bundestag – Parlamentarischer Abend des DAV in Berlin

Auf dem jährlichen Parlamentarischen Abend des DAV traf gestern der Vorstand des DAV mit führenden Politikern aus Rechtsausschuss, Innenausschuss, zahlreichen weiteren Ausschüssen des Deutschen Bundestages und der Spitze des Bundesjustizministeriums in Berlin zusammen. Diskutiert wurden aktuelle rechtspolitische Themen. In seiner Ansprache hob DAV-Präsident Ulrich Schellenberg hervor, dass sich der DAV mit seiner Expertise gerne konstruktiv in die Rechtspolitik einbringe. Deutliche Kritik äußerte Schellenberg an der bereits „in Beton gegossenen“ Vorratsdatenspeicherung, die insbesondere die Kommunikationsdaten der Berufsgeheimnisträger nicht ausreichend schütze. Auch kritisierte DAV-Präsident Schellenberg, dass der Gesetzgeber das Strafrecht wegen seiner Symbolkraft zu häufig als erstes Mittel zur Lösung gesellschaftlicher Probleme nutze. Das Strafrecht müsse ultima ratio bleiben. Bundesjustizminister Heiko Maas machte deutlich, dass das Strafrecht „kein Allheilmittel“ sei, dass aber mit den geplanten strafrechtlichen Regelungen zum Doping, zur Wett- und Spielmanipulation und zur Korruption Schutzlücken geschlossen werden müssten. Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verteidigte er als „sehr verhältnismäßig“. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast, kündigte in diesem Zusammenhang an, im Ausschuss noch einmal die Verbesserung des Berufsgeheimnisträgerschutzes thematisieren zu wollen.

2. Filmempfehlung: „Der Staat gegen Fritz Bauer“ – Ein Blick in juristische Zeitgeschichte

Am heutigen 1. Oktober 2015 startet in den Kinos ein Film über den hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer: „Der Staat gegen Fritz Bauer“. Mit unermüdlichem Einsatz trug Bauer in den 1950-er Jahren maßgeblich zum Zustandekommen der Auschwitzprozesse bei. Und das gegen zum Teil erheblichen Widerstand in den eigenen Reihen.

Berlinpremiere war am 28. September 2015. Der DAV lud bereits am Sonntag, dem 27. September 2015, zu einer Preview ein. Die Matinée mit zahlreichen Vertretern aus Justiz, Politik und der Anwaltschaft stieß auf große Resonanz.

Mit „Der Staat gegen Fritz Bauer“ ist ein sehenswertes Portrait von Fritz Bauer und seinem Kampf für Recht und Gerechtigkeit gelungen. Hauptdarsteller ist Burghart Klaußner, der Fritz Bauer eindrucksvoll darstellt. Regie führte Grimme Preis-Träger Lars Kraume („Die kommenden Tage“). Zu Recht wurde der Film mit dem begehrten Publikumspreis beim Filmfest in Locarno ausgezeichnet. Sollten wir auch Ihr Interesse an Fritz Bauer und an einem Film, der ein wichtiges Kapitel deutscher Zeitgeschichte beleuchtet, geweckt haben, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite zum Film. Hören Sie hierzu ein Gespräch im Deutschlandfunk (30. September 2015) mit dem Regisseur Lars Kraume.

3. Satzungsversammlung: Weniger Fachanwälte und mehr Syndikusanwälte

Nicht einmal ein Drittel aller Anwältinnen und Anwälte haben die 95 Mitglieder der 6. Satzungsversammlung gewählt. Gerade wer seinen Wahlbrief nicht abgeschickt hat, soll sich die Wahlergebnisse anschauen. Das Anwaltsblatt fasst im Oktober-Heft, das in dieser Woche ausgeliefert wird, alle Ergebnisse zusammen und analysiert sie. Den Bericht können Sie vorab auch unter www.anwaltsblatt.de lesen.

4. Delisting: Der DAV fordert faire gesetzliche Regelung im Geiste des Macrotron-Urteils des BGH

Der DAV hat durch seinen Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht initiativ zu Regelungsvorschlägen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Delisting Stellung genommen, welche die Regierungsfraktionen in einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vorgeschlagen haben (DAV-Stellungnahme Nr. 49/15). Hintergrund des Antrags ist, dass seit der sog. Frosta-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (II ZB 26/12) eine Lücke im Anlegerschutz besteht. Nach Auffassung des DAV vermag der neu vorgesehene § 39 Abs. 2 S. 3 BörsG-E diese Lücke aber nicht zu schließen. Im Gegenteil: das Schutzniveau würde zusätzlich gemindert. Der DAV schlägt vor, die Anforderungen aus der früheren Macrotron-Entscheidung des BGH (II ZR 133/01) in Gesetzesform zu gießen. Damit würde einer bereits etablierten Vorgehensweise erneut Geltung verschafft, die keine Seite einseitig bevorzugt.

5. DAV fordert, Frackingvorhaben im Bundesberggesetz und nicht im Wasserhaushaltsgesetz zu regeln

Beim Fracking geht es um die Gewinnung eines bergfreien Bodenschatzes. Deshalb fordert der DAV in seiner DAV-Stellungnahme Nr. 50/2105, Frackingvorhaben im Bundesberggesetz und nicht im Wasserhaushaltsgesetz zu regeln. Der DAV empfiehlt, das Bundesberggesetz zu reformieren und es – soweit es um die Genehmigungstatbestände des Gesetzes geht – zu einem modernen Gesetz mit Bezügen zum geltenden Umweltrecht fortzuentwickeln. Der DAV hält die Einführung eines gestuften Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung für sinnvoll. Gegen die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausdehnung der Tatbestände einer unechten Gewässerbenutzung im Wege der hier geplanten gesetzlichen Fiktion bestehen aus Sicht des DAV erhebliche Bedenken.

6. FAO Campus wächst: Zwei weitere Arbeitsgemeinschaften bieten Fortbildung im Selbststudium an

Das Online-Angebot des Deutschen Anwaltvereins für die Pflichtfortbildung von Fachanwälten wächst. Seit September bieten auch die Arbeitsgemeinschaften Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Geistiges Eigentum & Medien ihren Mietgliedern über das Portal www.faocampus.de die Möglichkeit zum Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle. Von den 15 Pflichtfortbildungsstunden können seit dem 1. Januar 2015 bis zu fünf Stunden durch Zeitschriftenlektüre erfüllt werden, wenn im Anschluss eine Lernerfolgskontrolle, z. B. durch Multiple-Choice-Fragen, beantwortet wird. Bereits vertreten sind die DAV-Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und Sanierung, Medizinrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und Verkehrsrecht. Auch im aktuellen August/September-Heft des Anwaltsblatts finden sich für die Fachanwaltschaften Sozialrecht und Verwaltungsrecht Beiträge, die ebenfalls unter www.faocampus.de online sind.

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