DAV-Depesche Nr. 39/16

1. Anwälte wehren sich

Nach dem Bundesinnenminister hat es nun auch der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, getan: Letztlich wirft er Teilen der Anwaltschaft vor, ihre rechtsstaatliche Aufgabe, nämlich ihre anwaltliche Tätigkeit, wahrzunehmen. In der Bild-Zeitung führt er aus: „Es gibt eine regelrechte Abschiebeverhinderungsindustrie. Findige Anwälte und Organisationen wie Pro Asyl verhindern die rechtmäßige Rückführung abgelehnter Asylbewerber systematisch. (…)“

In einem gemeinsamen Schreiben an Herrn Wendt wehren sich der Deutsche Anwaltverein und die Bunderechtsanwaltskammer gegen diesen Vorwurf. Es ist die gesellschaftliche Aufgabe der Anwaltschaft, für eine faire und rechtsstaatliche Behandlung der Bürger einzutreten. Der Vorwurf, Teile der Anwaltschaft würden systematisch rechtmäßige Abschiebungen verhindern, ist schlicht falsch. Schließlich hat in einem Rechtsstaat jeder Rechtsuchende auch derjenige ohne Bleibeperspektive, Anspruch auf anwaltliche Vertretung. Es ist die Verantwortung der Anwaltschaft insgesamt, dass jedermann Zugang zum Recht hat. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe als Verhinderungsindustrie darzustellen, ist sachlich falsch.

2. DAV lehnt Ausweitung des Anwendungsbereichs des Vergaberechts bei der Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen ab

Der DAV kritisiert in seiner Stellungnahme 62/2016, den Anwendungsbereich vergaberechtlicher Regelungen unterhalb der EU-Schwellenwerte auf solche Dienstleistungsaufträge auszuweiten, die von dem bisherigen Anwendungsbereich des 1. Abschnitts der VOL/A nicht erfasst waren. Für das damit verbundene Mehr an Regulierung und Bürokratie bei der Vergabe personenbezogener und von wechselseitigem Vertrauen geprägter freiberuflicher Dienstleistungen ist kein Rechtfertigungsgrund ersichtlich.

3. Contra Rechtsextremismus – Wir lassen Opfer nicht im Stich

Seit 2001 übernimmt die Stiftung „Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins“ die Kosten für Rechtsberatung und Rechtsvertretung von Opfern rechtsextremistischer oder politisch motivierter Gewalttaten, sofern sie bedürftig sind. Nur wer sich einer Anwältin oder einem Anwalt anvertrauen kann, ist in der Lage, seine Rechte geltend zu machen, sei es als Nebenkläger im Strafverfahren oder im Hinblick auf Schadensersatzansprüche. Die Gerichte sind allerdings kaum bereit, den Opfern auf Kosten der Staatskasse Anwälte zur Seite zu stellen mit der Begründung, sie würden ihre  Interessen selbst wahrnehmen können. Doch ohne Anwälte bleiben die Opfer allein. Und hier hilft die Stiftung. Auch Sie können helfen, indem Sie spenden und so die Arbeit der Stiftung unterstützen. Informationen zur Spendenmöglichkeit – auch online – finden Sie hier.

4. Internationale Patentrechtsharmonisierung

Um das Internationale Patentrecht zukunftsfest zu machen, werden aktuell grundlegende Weichenstellungen diskutiert. Eine dieser Fragestellungen betrifft die sog. Vorbenutzungsrechte (“prior user right” oder “PUR”). Die Gruppe B+ hatte diesbezüglich Szenarien dargestellt, in denen Dritte Erkenntnisse über Erfindungen vom Erfinder erhalten haben, zu dem der DAV jetzt eine Stellungnahme abgegeben hat (DAV-SN Nr. 57/16). Darin bringt der DAV zusätzliche Aspekte in die Diskussion ein und beleuchtet die sehr praxisrelevante Konstellation, in der Dritte lediglich einzelne Informationen die Erfindung betreffend – sei es direkt oder indirekt – vom ursprünglichen Erfinder erhalten haben. Weiterer Baustein ist das Inkrafttreten des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht in Europa (EPGÜ). Der DAV spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass England trotz des Brexit-Votums weiter an dem Übereinkommen beteiligt ist (DAV-SN Nr. 58/16). Mit dem EPGÜ werde den innovativen deutschen Unternehmen und Einzelerfindern ein umfassender Rechtsschutz zur Verfügung gestellt (vgl. DAV-SN 16/2016).

5. Europäische Kommission fordert Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie

Die Europäische Kommission hat Deutschland in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme aufgefordert, die Richtlinie 2013/55/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht umzusetzen. Dabei handelt es sich um die zweite Stufe des Vorverfahrens im Rahmen des förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission. Die Kommission mahnt an, dass die Richtlinie bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht hätte überführt werden müssen. Wird der vertragswidrige Zustand nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten beendet, kann die Kommission sodann den Europäischen Gerichtshof anrufen. In Deutschland liegt bereits ein Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vor, der in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde (s. a. DAV-Stellungnahme 61/16).

6. DAV war bei Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit vertreten

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages hat den DAV zu einer Anhörung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung von Klagerechten in Umweltangelegenheiten als Sachverständigen eingeladen. Dr. Frank Fellenberg, Mitglied des Umweltrechtsausschusses des DAV, hat bei der Anhörung am 26. September 2016 die in der DAV-Stellungnahme 26/16 dargelegte Meinung vertreten.

7. DAV-LL.M. Masterprogramm „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

Der DAV-Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ schafft die notwendige Verbindung aus Theorie und Praxis für Anwältinnen und Anwälte, Assessoren und Referendare. Der Fernstudiengang in Kooperation mit der Fernuniversität Hagen kann während des Referendariats oder berufsbegleitend in Voll- oder Teilzeit durchgeführt werden. Dank des Online-Zugangs zu allen Studienmaterialien ist das Lernen zeitlich und örtlich flexibel möglich. Präsenzveranstaltungen bieten zusätzlich Inhalte wie Rollenspiele und Workshops, die Kompetenzen wie Rhetorik, Verhandlungsführung und Streitschlichtung schärfen. Der verliehene LL.M.-Titel macht Kompetenz und Qualifikation nach außen sichtbar. Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier.

8. Der DAV in den sozialen Medien

Um den Austausch mit Mitgliedern zu intensivieren, ist der DAV seit einiger Zeit auch in sozialen Netzwerken aktiv: Über facebook.de/deutscheranwaltverein und twitter.com/anwaltverein können alle Neuigkeiten aus dem Verband schnell und bequem bezogen werden. Zudem haben Interessierte hier die Möglichkeit, Inhalte zu kommentieren.

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