1. DAV verleiht Maria-Otto-Preis an Rechtsanwältin Daad Mousa aus Syrien
Mit der sechsten Verleihung des Maria-Otto-Preises würdigte der DAV am gestrigen Abend die mutige Arbeit und das unermüdliche Engagement der syrischen Menschenrechtsanwältin Daad Mousa. Mousa setzt sich seit über 30 Jahren für die Verbesserung der Rechte und Lebensbedingungen von Frauen in Syrien ein. Auch die Journalistin Dr. Elisabeth Seligmann-Neu lobte in ihrer Laudatio den beeindruckenden Einsatz der Preisträgerin für die Wahrung der Menschenwürde in Syrien.
Mit der Auszeichnung ehrte der DAV Daad Mousa insbesondere für ihre Leistungen als herausragende Rechtsanwältin und für ihre Vorbildfunktion, sich unter schwersten Bedingungen für andere einzusetzen. Der Preis ist nach Dr. Maria Otto benannt, der 1922 ersten in Deutschland zugelassenen Anwältin. Hier erfahren Sie mehr über die Preisträgerin.
2. Geheimnisschutz: Letzte Hürde erfolgreich genommen
Der Bundesrat hat letzte Woche das „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ einstimmig verabschiedet. Die wichtigen Änderungen im Straf- und Berufsrecht treten am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Initiative für die Neuregelung ist auch auf den DAV zurückzuführen. Anwälte profitieren dann von mehr Rechtssicherheit beim Outsourcing von Dienstleistungen. Eine Übersicht der Neuregelungen hat das Anwaltsblatt.
3. Zahl der Anwältinnen und Anwälte im Deutschen Bundestag steigt
Nach der Bundestagswahl am vergangenen Sonntag werden insgesamt 154 Juristinnen und Juristen im deutschen Parlament vertreten sein. 87 von ihnen sind Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte. In der abgelaufenen Legislaturperiode waren es nur insgesamt 80 Abgeordnete aus der Anwaltschaft. Mit 21 Rechtsanwältinnen sitzen im neunen Bundestag deutlich weniger Frauen als Männer aus dem Berufsstand. Die meisten Anwältinnen und Anwälte finden sich mit 42 Abgeordneten bei der Unionsfraktion, gefolgt von der FDP-Fraktion (19) und der AfD-Fraktion (10). Die hohe Zahl an Juristinnen und Juristen im Deutschen Parlament bietet dem DAV gute Voraussetzungen, um die Gesetzgebungsverfahren auch in der kommenden Legislaturperiode im Sinne der Anwaltschaft kritisch zu begleiten.
4. Die Situation der Anwaltschaft in der Türkei spitzt sich weiter zu
Am Tag unserer letzten dpa Meldung zur Situation in der Türkei wurden Ende letzter Woche gegen 33 weitere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Izmir Bar Association Haftbefehle erlassen. 24 von ihnen sind inhaftiert, neun werden polizeilich gesucht. Insgesamt wurden damit seit dem Putschversuch 538 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verhaftet. Gegen 1.385 Kolleginnen und Kollegen wurde bisher polizeilich ermittelt. In diesem zunehmenden Klima der Angst warnt DAV-Präsident Schellenberg auch deutsche Berufskolleginnen und -kollegen, die in der Türkei tätig sind. In einem System der Willkür könne jeder verhaftet werden. Siehe hierzu auch Depesche 38/17.
5. BGH: Anwaltsrat führt nicht immer zum Verbotsirrtum
Geht es einem selbst an den Kragen, lässt sich nicht immer mit dem Finger auf den Anwalt zeigen. Ein zuvor eingeholter anwaltlicher Rat führt nicht zwangsläufig zu einem unvermeidbaren Verbotsirrtum des Täters. Gefälligkeitsgutachten und Ratschläge mit Feigenblattfunktion reichen nicht, wie der BGH in einem Urteil klarstellt. Die Hintergründe hat das Anwaltsblatt.
6. Bundesregierung verabschiedet Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr
Ab 1. Januar 2018 müssen elektronische Schriftsätze samt Anlagen stets im Dateiformat PDF bei den Gerichten eingereicht werden. Das sieht die in der vergangenen Woche vom Bundeskabinett beschlossene Elektronische-Rechtsverkehr-Verordnung (amtlich ERVV) vor. Einige Anregungen des DAV wurden berücksichtigt. Die Verordnung aus dem Bundesjustizministerium vereinheitlicht die technischen Rahmenbedingungen im elektronischen Rechtsverkehr. Alle Details hat das Anwaltsblatt.
7. Fachanwaltskurse 2018: Frühbucherrabatt
Die Deutsche Anwaltakademie ist der einzige Anbieter, der regelmäßig Kurse für alle 23 Fachanwaltsbezeichnungen anbietet. Für die in 2018 beginnenden Lehrgänge kommt die DAV-Tochter Interessenten preislich noch einmal besonders entgegen. Frühbucher bis Ende Oktober 2017 erhalten einen Rabatt von 15% auf die Lehrgangsgebühr.
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