DAV-Depesche Nr. 39/21

Rechtspolitik

DAV betrachtet grün-gelbe Sondierungen als Chance für den Rechtsstaat

Der DAV betrachtet eine mögliche Koalition unter Beteiligung von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP aufgrund der Gemeinsamkeiten als Chance für den Rechtsstaat. Insbesondere die Themen Digitalisierung, Bürger- und Freiheitsrechte, Innenpolitik und Rechtsstaatlichkeit zeigen viele Schnittmengen auf. In der abgelaufenen Legislaturperiode gab es zudem erhebliche Übereinstimmungen in zahlreichen rechtspolitischen Themen. Deshalb wendet sich der DAV nun in einem Schreiben an die Parteispitzen und in einem Statement von DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge an die Öffentlichkeit, um Ansatzpunkte für eine gemeinsame Agenda in der Rechtspolitik aufzuzeigen und den Parteien Mut zum Aufbruch zuzusprechen.

Information

BGH: Vertragsgenerator ist keine Rechtdienstleistung – Urteilsgründe liegen vor

Die Urteilsgründe der Smart Law-Entscheidung liegen nun vor und werden im Anwaltsblatt besprochen. Wichtigste Erkenntnis: Es ist eine Einzelfallentscheidung – manches bleibt für die Legal Tech-Anbieter offen, zur Besprechung und zum Urteil hier.

Anwaltspraxis

Kanzleien müssen vollständige Datenauskunft erteilen – auch zu E-Mail und WhatsApp

Anwältinnen und Anwälte müssen ihren Mandantinnen und Mandanten vollständig Auskunft über die von ihnen erfassten Daten erteilen, so das Landgericht Bonn. Hierunter fallen auch Angaben zum Mandatskonto sowie die gespeicherte elektronische Kommunikation beispielsweise per E-Mail und WhatsApp. Mehr dazu im Anwaltsblatt.

Information

Anwälte in Regress: Neue Strategie der Rechtsschutzversicherer

Rechtsschutzversicherungen können Einsicht in die Prozessakten verlangen, wenn sie nach einem verlorenen Prozess den Anwalt oder die Anwältin in Regress nehmen wollen. Das OLG Düsseldorf bejaht ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht. Mehr dazu im Anwaltsblatt.

Anwaltsberuf

Der Umgang mit Auslastungsspitzen in der Kanzlei

Im Kanzleialltag gibt es häufig auch sehr stressige Phasen. Zusätzliches Personal kann solche Spitzen abfedern. Doch wenn die Belastung wieder sinkt, bekommt die Diskussion eine ethische Komponente: Dürfen Kanzleien ihr Kostenrisiko auf Leihanwälte und Projektjuristinnen abwälzen, die nur für Auslastungsspitzen beschäftigt werden? Ein Mitglied aus dem DAV-Ausschuss Anwaltsethik und Anwaltskultur gibt seine persönliche Antwort im Anwaltsblatt.

Information

Weimarer Dreieck der Anwaltschaften – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Einsatz für die Rechtsstaatlichkeit

In ihrem gemeinsamen Bemühen, den Rechtsstaat vor Erosion zu schützen sowie die Unabhängigkeit der Justiz und der Anwaltschaft in Europa zu fördern und zu unterstützen, veranstaltet der DAV gemeinsam mit den Anwaltskammern Warschau und Paris am 22. Oktober 2021 eine eintägige Konferenz. Alle DAV-Mitglieder sind herzlich eingeladen, an dieser sehr praxisnahen, virtuellen Veranstaltung mit erfahrenen Referentinnen und Referenten, darunter Vertreter prominenter internationaler Justizinstitutionen, teilzunehmen, um zu diskutieren und mehr über die Maßnahmen zu erfahren, die jeder von uns zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit ergreifen kann. Anmeldungen sind unter folgendem Link möglich.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 131 Pressemeldungen auf. Hier eine Auswahl:

Wer eine Quarantäne hätte vermeiden können durch eine öffentlich empfohlene Impfung, erhält keine Entschädigung nach dem Lohnfortzahlungsgesetz. Warum eine Abfrage des Arbeitgebers nach dem Impfstatus dennoch oft entbehrlich ist, erläutert Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, gegenüber dem MDR.

In einem Gastbeitrag für FAZ Einspruch schildert Dr. Roya Sangi, Mitglied des Ausschusses Verfassungsrecht, warum die Bundesregierung mit allen diplomatischen Kräften darauf hinwirken muss, dass all jene aus Afghanistan ausreisen können, die der Bundeswehr oder Entwicklungsorganisationen geholfen haben. Sie seien Schutzbefohlene der Bundesrepublik, „denen wir unser Wort gegeben haben“.

Ingo Kolms aus der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Architektenrecht warnt in der Badischen Zeitung (via dpa) davor, ein Haus ohne Grundstück zu kaufen. Es sei riskant, „sich auf Versprechen von Bauunternehmen einzulassen, ein passendes Grundstück nachzureichen.“

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