DAV-Depesche Nr. 39/22

Information

Deutscher Juristentag: Teilerfolge der Anwaltschaft

Der Deutsche Juristentag ist am vergangenen Freitag in Bonn zu Ende gegangen. Für die Anwaltschaft erfreulich: Der DAV konnte mit seinem Engagement erreichen, dass sich der Juristentag gegen eine Einbeziehung der Anwaltschaft in die gesetzliche Rentenversicherung und damit für die Versorgungswerke aussprach. Die Abteilung Strafrecht bekannte sich zum Unmittelbarkeitsgrundsatz. Dagegen fiel die DAV-Forderung durch, die Anwaltschaft bei der Richterauswahl zu beteiligen. Alle Hintergründe finden Sie im Anwaltsblatt.

Information

Legal Tech Kanzleipreis des DAV 2022

Der DAV hat am Dienstagabend in einer digitalen Veranstaltung erstmalig den „Legal Tech Kanzleipreis des DeutschenAnwaltVerein“ 2022 verliehen. Herzlichen Glückwunsch an die drei Gewinner:innen: Hopkins Law in der Kategorie Geschäftsmodell, Dornkamp Rechtsanwälte in der Kategorie Newcomer und Tsambikakis Rechtsanwälte in der Kategorie Technologie. Mehr über die prämierten Konzepte erfahren Sie im Anwaltsblatt. Der DAV wird den Preis künftig alle zwei Jahre im Rahmen eines Webevents virtuell verleihen.

Anwaltspraxis

Gesellschaftspostfächer: BRAK und DAV empfehlen qualifizierte elektronische Signatur

BRAK und DAV empfehlen, Schriftsätze elektronisch qualifiziert zu signieren, wenn diese aus dem (neuen) Gesellschaftspostfach des beA verschickt werden sollen. Die gemeinsame Empfehlung können Sie hier abrufen. Zu den Hintergründen lesen Sie mehr auf anwaltsblatt.de.

Anwaltspraxis

Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung in der Kanzlei: Was gilt denn nun?

Ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts hat vor zwei Wochen für Aufregung gesorgt: Arbeitgeber trifft die Pflicht, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer einzuführen. Auch wenn die Gründe noch nicht vorliegen, fragen sich Anwaltskanzleien: Was gilt den jetzt? Kann es noch Vertrauensarbeitszeiten geben? Gregor Thüsing erläutert im Anwaltsblatt, warum der BAG-Beschluss noch nicht das letzte Wort ist.

Engagement

Afghanistan: Start eines neuen Bundesaufnahmeprogramms für Mitte Oktober geplant

Auf den erneut bekräftigten Ruf des DAV nach weiteren Schutzmaßnahmen für afghanische Jurist:innen (DAV-Depesche Nr. 32/22) kündigt die Bundesregierung in ihrem Antwortschreiben die Umsetzung eines neugestalteten Aufnahmeprogramms für Afghanistan an. Dieses werde sich in maßgeblichen Punkten von den bisherigen Verfahren des Bundes zur humanitären Aufnahme aus dem Ausland unterscheiden und der Abstimmung und Umsetzung völlig neuer operativer Verfahren und Konzepte sowie der Beteiligung neuer Akteure vor Ort bedürfen. BMI und AA würdigen dabei auch das Engagement des DAV für die besonders bedrohten Menschenrechtsverteidiger:innen im Land und danken der deutschen Anwaltschaft für ihren Einsatz bei der Flüchtlingsberatung.

 

Information

Verbandsklagen: Erster Referentenentwurf stellt „Abhilfeklage“ vor

Die Umsetzung der Europäischen Verbandsklagerichtlinie (2020/1828) ist einen Schritt weiter. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat einen Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gegeben: Als Verbandsklage soll es neben der bekannten Musterfeststellungsklage eine neue Abhilfeklage auf Leistung geben. Auch kleine Unternehmen sollen Ansprüche geltend machen können. Was der Entwurf für die Anwaltschaft bedeutet, lesen Sie im Anwaltsblatt.

Interessenvertretung

DAV kritisiert Entwurf der neuen EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie

Der DAV kritisiert in seiner Stellungnahme Nr. 52/2022 den Entwurf einer neuen Umweltstrafrechtsrichtlinie der EU-Kommission. So würde die Umsetzung der Richtlinie die Einführung eines Produktstrafrechtes bedeuten, bei dem es auf den Eintritt eines Gesundheitsschadens nicht ankäme. Zudem bemerkt der DAV, dass die Richtlinie zum Einfallstor für ein Unternehmens(umwelt)strafrecht zu werden droht, das eine Blaupause für weitere Richtlinien sein könnte. Ferner kritisiert der DAV in verfahrensrechtlicher Hinsicht, dass die Richtlinie eine Art „strafrechtliche Popularklage“ vorsieht, die dem deutschen Strafverfahrensrecht fremd ist. Schließlich führt der DAV zu einzelnen der neuen Einzeltatbestände detailliert aus, warum das für den Einsatz des Strafrechts erforderliche Vollzugsdefizit nicht besteht und an verschiedenen Stellen die Vorverlagerung der Strafbarkeit, die Verletzung des Bestimmtheitsgebotes und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sowie die Gefahr überbordender Strafvorschriften drohen.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 104 Pressemeldungen auf – hier eine kleine Auswahl:

Der LTO-Nachbericht zum Deutschen Juristentag greift das Thema Versorgungswerke und die Positionierung des DAV auf: Der Deutsche Anwaltverein habe den Beschluss, dass Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen, geradezu gefeiert.

Im Interview mit LTO-Karriere erläutern Maximilian Krämer und Şölen İzmirli, Vorsitzender und stellvertretende Vorsitzende des FORUMs Junge Anwaltschaft, was beim ersten „YoungLawyersCamp“ in Berlin auf die Berufseinsteiger:innen wartet – und warum auch ältere Kolleg:innen hier thematisch fündig werden.

In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (Abo/Print) geht es um Tattoos am Arbeitsplatz. Doris-Maria Schuster, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht, erläutert: „Beratungsanfragen, ob ein Tattoo in der Arbeit verboten werden darf oder ob es einen Kündigungsgrund darstellt, gibt es kaum.“ Eher gehe es Arbeitgebern darum, welche Rolle Tattoos in ihren Mitarbeiterhandbüchern spielen dürfen, in denen etwa die Kleiderordnung geregelt sind.

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