DAV-Depesche Nr. 39/24

Interessenvertretung

EuGH bekräftigt anwaltliches Berufsgeheimnis

Das anwaltliche Berufsgeheimnis gilt unabhängig vom Rechtsgebiet und umfasst auch die gesellschaftsrechtliche Beratung. Das urteilte der EuGH heute in der Rs. C-432/23. Der DAV hatte dies auch in seiner Stellungnahme Nr. 68/2023 betont. Im zugrundeliegenden Fall hatte die zuständige luxemburgische Steuerbehörde ein Auskunftsersuchen auf Grundlage der DAC-Richtlinie 2011/16/EU zum steuerrechtlichen Informationsaustausch an eine Anwaltskanzlei gerichtet und sämtliche Unterlagen betreffend die gesellschaftsrechtliche Beratung eines spanischen Unternehmens angefordert – ein Verstoß gegen Art. 7 Grundrechtecharta.

Deutscher Juristentag

Empfang des Deutschen Anwaltvereins

Der DAV hat auf dem Deutschen Juristentag in Stuttgart um 13:00 Uhr seinen traditionellen Mittagsempfang abgehalten. In Vertretung der Präsidentin betonten DAV-Vizepräsident Stefan von Raumer und der DJT-Präsident Prof. Dr. Henning Radtke die wichtige Aufgabe von Justiz und Anwaltschaft, gemeinsam für das Recht zu streiten.

Von Raumer verwies auch auf zahlreiche internationale Beispiele, wie die Anwaltschaft aufgrund ihrer Tätigkeit für die Mandantschaft verfolgt werde. Diese wären ein schlechtes Beispiel für die Bundesrepublik. Daher sei es wichtig, die Resilienz des Rechts weiter voranzutreiben.

Interessenvertretung

BGH lässt Anwält:innen aufatmen – grünes Licht für Zeithonorar

Unsicherheit in der Praxis nach einer EuGH-Entscheidung im vergangenen Jahr: Lässt sich ein Zeithonorar mit Verbraucher:innen noch wirksam vereinbaren? Die gute Nachricht: Ja, bei uns bleibt alles beim Alten. Gegen die formularmäßige Vereinbarung eines Zeithonorars für sich genommen hat der BGH auch weiterhin keine Bedenken. Es gilt aber auch: Nicht alles ist zulässig, Mandant:innen dürfen nicht unangemessen benachteiligt werden. Und falls es doch mal schiefgeht: Zumindest die RVG-Vergütung bleibt erhalten. Was nach Auffassung des BGH geht und was nicht, erfahren Sie im Anwaltsblatt.

Information

Wie Solingen die politische Asyldebatte verändert

Das Attentat von Solingen hat Schockwellen durchs Land geschickt, die auch in der Hauptstadt ihre Wirkung nicht verfehlten. Es dauerte nicht lange, bis der Chef der größten Oppositionspartei im Bundestag mit größtmöglichem Getöse weitere Änderungen in der deutschen Asylpolitik forderte und nicht lockerließ, bis die Ampelregierung in hektische Betriebsamkeit verfiel. Lesen Sie im Anwaltsblatt über die neuen Töne in der Asyldebatte, den Bericht aus Berlin von FAZ-Korrespondentin Corinna Budras.

Anwaltsberuf

BGH zum Anscheinsbeweis bei unklarer Rechtslage: Wann ist eine Klage aussichtslos?

Wie weit reicht die Verantwortung eines Anwalts bei unklarer Rechtslage? Der Bundesgerichtshof war einmal mehr in Sachen Anwaltshaftung unterwegs und stellt an die Voraussetzungen des Anscheinsbeweises hohe Anforderungen. In einem aktuellen Fall musste der BGH entscheiden, ob ein Beratungsfehler vorlag. Lesen Sie alle Infos zum Fall im Anwaltsblatt.

Ihre Mitgliedschaft

Neue exklusive Vorteile für Sie als Mitglied: Kooperation mit Justin Legal

Justin Legal bietet eine KI-gestützte digitale Mandatsannahme, die sich einfach in Kanzleiprozesse integrieren lässt. Der DAV und Justin Legal haben eine Kooperation geschlossen, die den Mitgliedern der örtlichen Vereine ab sofort besondere Konditionen gewährt. Weitere Informationen erhalten Sie hier sowie im Mitgliederbereich unter „Mitglieder-Benefits“.

Information

Abschaffung der Singularzulassung beim BGH – Pro und Contra

Im Rahmen der 167. Hauptversammlung der BRAK am 20. September 2024 wurde beschlossen, sich für die Einführung einer Fachanwaltschaft „BGH“ starkzumachen. Was spricht für, was gegen die Abschaffung der Singularzulassung? Lesen Sie hierzu das Pro und Contra von Dr. Philipp Heinrichs und Prof. Dr. Christian Wolf im Anwaltsblatt.

Rechtspolitik

Der DAV widerspricht der Modernisierung des Strafverfahrens bei Wohnungseinbruchdiebstahl

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens wurden in der letzten Legislaturperiode die Befugnisse der Ermittlungsbehörden im Bereich der Telekommunikationsüberwachung auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls erweitert. Die entsprechende Regelung wurde allerdings befristet und endet am 11. Dezember 2024. Nun soll die Befristung bis zum 1. Januar 2030 verlängert werden. Der DAV widerspricht in seiner aktuellen Stellungnahme Nr. 69/2024 der vorgesehenen Regelung, da auch die Verlängerung der Befristung einen unverhältnismäßigen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis darstellt und verweist insoweit auch auf frühere Stellungnahmen (Nr. 35/2019 und Nr. 12/2024).

Rechtspolitik

DAV-Stellungnahmen zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II)

Mit zwei Stellungnahmen hat der DAV zum Referentenentwurf des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinGII) aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht Stellung genommen. Aus handelsrechtlicher Sicht begrüßt und unterstützt der DAV nachhaltig das Ziel des Gesetzesentwurfs. Kritisch gesehen wird allerdings die (Wieder-)Einführung eines gerichtlichen Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der Gegenleistung beim Delisting. Begrüßt werden u. a. die Anhebung der Schwellenwerte für die EMIR-Anforderungen und der Abbau von Hindernissen für Unternehmen mit Mehrstimmrechtsstrukturen sowie auch die Öffnung für die Ausgabe von Aktien mit einem Nennwert von unter einem Euro, die auch auf ordentliche Kapitalherabsetzungen für Unternehmen insbesondere in Krisensituationen ausgeweitet werden sollte. Aus steueranwaltlicher Sicht kritisiert der DAV die durch den Entwurf vorgesehene weitere Verkomplizierung des Steuerrechts. Hier gelangen Sie zur Stellungnahme Nr. 66/24 (Ausschuss Handelsrecht) und Stellungnahme Nr. 65/24 (Ausschuss Steuerrecht).

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 370 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:

Die FAZ berichtet über die anstehende Abstimmung im Bundesrat zu einem länderübergreifenden Antrag in Sachen Resilienz des Rechtsstaats. In Ergänzung zu den Plänen des Bundes fordern sieben Länder ein Zustimmungserfordernis des Bundesrats zu Änderungen am Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Auch der Deutsche Anwaltverein dringt schon lange auf ein Zustimmungserfordernis.

Gerrit Koch, Vorsitzender des DAV-Landesverbands Schleswig-Hostein, kritisiert bei LTO die geplante Schließung zahlreicher Gerichtsstandorte im nördlichsten Bundesland. „Die Bürger haben ein Anrecht darauf, Gerichte in erreichbarer Nähe zu haben und diese ohne großen Aufwand aufsuchen zu können. Hier den vermeintlichen Sparstift anzusetzen, wird dem Ansehen des Rechtsstaates in Schleswig-Holstein nachhaltig schaden“.

Worauf es bei der Arbeitszeiterfassung ankommt, erläutert Dr. Peter Meyer aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht für die dpa (hier aufgegriffen von der Neuen Osnabrücker Zeitung).

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